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Geschrieben von Reinhardus am 10.07.2012, 17:16 Uhr

Erprobungsstufe

"Bei uns, NRW,Gym, ist es so: In der 5. und 6. Klasse kann man nicht sitzenbleiben (Erprobungsstufe)"

FALSCH für NRW!!! - vgl. gegebenenfalls BASS 13-21Nr1.1/Nr1.2 §12

Nach der Jgst6 gibt es sehr wohl eine Versetzung.
Bei Nichtversetzung am Ende der Jgst6 entscheidet die Vers.-konverenz des Gymnasiums, ob bei einer Wiederholung der 6 an derselben Schulform die Aussicht auf eine spätere Versetzung bietet. Ansonsten entscheidet die Konferenz, dass die Schule verlassen werden muss. Nach Wahl der Eltern dann vom Gymnasium in die 7 der Gesamtschule, Realschule oder Hauptschule.
Für andere Schulformen gelten entsprechende Regelungen.
Also gibt es Versetzungen am Gymnasium ab Klasse 6. Freiwillige Wiederholungen dort gibt es nur nach Klasse (Jgst) 5.
Man beachte auch, dass nicht mehr nach jeder Jgst. der Wechsel zur Real- oder Hauptschule möglich ist, z.B. nach 9 und 10 (G13).

Viele Grüße
R

 
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