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Geschrieben von mams am 23.02.2014, 8:37 Uhr

Brief ans Schulamt

der beschwerdeweg sieht vor, dass ihr euch erst mal an die schulleitung wendet und einbeziehung des schulelternrates. das ist die erste maßnahme. wenn ihr das überspringt und euch gleich an die behörde wendet, wird diese euch zunächst zurückverweisen an die schulleitung und schulelternrat.

wenn ihr dort nichts erreicht, vielleicht abgebügelt werdet oder erkennt, dass sich trotzdem nichts ändert - erst dann ist der weg zum schulamt angemessen.

 
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