Geschrieben von mams am 23.02.2014, 8:37 Uhr |
Brief ans Schulamt
der beschwerdeweg sieht vor, dass ihr euch erst mal an die schulleitung wendet und einbeziehung des schulelternrates. das ist die erste maßnahme. wenn ihr das überspringt und euch gleich an die behörde wendet, wird diese euch zunächst zurückverweisen an die schulleitung und schulelternrat.
wenn ihr dort nichts erreicht, vielleicht abgebügelt werdet oder erkennt, dass sich trotzdem nichts ändert - erst dann ist der weg zum schulamt angemessen.
- Brief ans Schulamt - melsk 22.02.14, 22:58
- Re: Brief ans Schulamt - mams 23.02.14, 8:37
- Stimme Mams zu - Henni 23.02.14, 16:42
- Re: Brief ans Schulamt - tini80 23.02.14, 18:07
- Re: Brief ans Schulamt - Pamo 23.02.14, 18:24
- Re: Brief ans Schulamt - melsk 23.02.14, 18:46
- Re: Brief ans Schulamt - mams 23.02.14, 8:37
Suspi1
Nun "leider" doch Gymnasialempfehlung
Ansehen der Lehrer - Vertrauen
G8 oder G9?!
Themen HSU
Sind die Noten der anderen auf den weiterführenden Schulen noch so interessant?
Noch eine Frage zum Referat/Plakat/Vortrag
Notendruck bzw Konkurrenz in der Klasse
Spezialfrage...:-))) Thema Elternvertreter GS