Geschrieben von MAriakat am 22.06.2007, 20:56 Uhr |
Betrifft das Entschuldigung versäumten Unterricht
Also, wenn ein Kind aus zwingenden Gründen verhindert ist am Unterricht teilzunehmen , so haben die Eltern die Pflicht dies der Schule mitzuteilen und u.U. eine schriftliche Mitteilung nachzureichen (oder ein ärztl. Attest). Wie zwingend die Gründen bei Kolas Sohn waren, dem Unterricht fernzubleien, kann nur sie beurteilen.
Da kann der Lehrer kein Nachsitzen anordnen.
Was hat Kola der Schule gesag? Vielleicht meldet sie sich hierzu nochmal.
MAriakat
- Betrifft das Entschuldigung versäumten Unterricht - Henni 22.06.07, 18:33
- Ah ja! Danke für die Aufklärung... - alex001 22.06.07, 18:50
- @alex - mamaj 22.06.07, 18:59
- UPSI!!! - Henni 22.06.07, 19:34
- auch ich finde das nicht in ordnung - two_kids 22.06.07, 20:13
- Re: auch ich finde das nicht in ordnung - Sternschnuppe 75 23.06.07, 9:14
- Re: auch ich finde das nicht in ordnung - ajnam75 23.06.07, 12:29
- auch ich finde das nicht in ordnung - two_kids 22.06.07, 20:13
- UPSI!!! - Henni 22.06.07, 19:34
- @alex - mamaj 22.06.07, 18:59
- Re: Betrifft das Entschuldigung versäumten Unterricht - MAriakat 22.06.07, 20:56
- er war müde , das war der grund. ot - Henni 22.06.07, 21:47
- Re: er war müde , das war der grund. ot - Kola 23.06.07, 17:06
- er war müde , das war der grund. ot - Henni 22.06.07, 21:47
- Ah ja! Danke für die Aufklärung... - alex001 22.06.07, 18:50
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