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Geschrieben von MAriakat am 22.06.2007, 20:56 Uhr

Betrifft das Entschuldigung versäumten Unterricht

Also, wenn ein Kind aus zwingenden Gründen verhindert ist am Unterricht teilzunehmen , so haben die Eltern die Pflicht dies der Schule mitzuteilen und u.U. eine schriftliche Mitteilung nachzureichen (oder ein ärztl. Attest). Wie zwingend die Gründen bei Kolas Sohn waren, dem Unterricht fernzubleien, kann nur sie beurteilen.
Da kann der Lehrer kein Nachsitzen anordnen.
Was hat Kola der Schule gesag? Vielleicht meldet sie sich hierzu nochmal.
MAriakat

 
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