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Geschrieben von Millefleurs am 29.06.2010, 13:15 Uhr

Beförderungsbestimmungen einsehen

Hallo Beate,

in meiner Großstadt hier steht in den Beförderungsbestimmungen des städtischen Transportunternehmens das Kinder ab 8 Jahren alleine die Transportmittel nutzen dürfen.

Das alleine ist ausschlaggebend. Die Aufsichtspflicht verletzt Du nicht, wenn Du Deinem Sohn alle notwendigen Informationen und Notfallanweisungen mitgegeben hast.

Grüße
millefleurs

 
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