Geschrieben von sun1024 am 30.01.2015, 18:59 Uhr |
an die nrw-ler
Im Lehrplan Deutsch werden sogenannten Kompetenzerwartungen aufgeführt, du findest sie hier:
http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplannavigator-grundschule/deutsch/lehrplan-deutsch/kompetenzen/kompetenzen.html
Der Lehrplan beschreibt dabei einmal, was man nach der 2. Klasse (= nach der Schuleingangsstufe) können sollte, und was nach der 4. Klasse.
Das heißt also, die Rechtschreibung deiner Tochter ist im Moment so, dass die Lehrerin denkt, dass sie Schwierigkeiten haben wird, in anderthalb Jahren das, was der Lehrplan für Ende 4. Klasse beschreibt, zu können.
Man hätte auch einfach sagen können, sie hat Schwierigkeiten. Daher die 4.
LG sun
- an die nrw-ler - Itzy 30.01.15, 16:37
- Re: an die nrw-ler - Pamo 30.01.15, 17:01
- Re: an die nrw-ler - Mutti69 30.01.15, 17:23
- Re: an die nrw-ler - sun1024 30.01.15, 18:59
- Re: an die nrw-ler - sun1024 30.01.15, 19:01
- Re: an die nrw-ler - Mutti69 30.01.15, 19:17
- Re: an die nrw-ler - Pamo 30.01.15, 19:53
- Re: an die nrw-ler - lotte_1753 31.01.15, 11:37
- Re: an die nrw-ler - gasti75 31.01.15, 20:02