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Geschrieben von like am 22.01.2009, 14:26 Uhr

Also bezahlt geht es sicher

im Erziehungsurlaub darf ein Beamter eine gewissen Stundenzahl nebenbei arbeiten - dann i.d.R. im Angestelltenverhältnis. Er brauch nur ne Nebentätigkeitsgenehmigung, die i.d.R. keine Probleme macht.
Geh doch zur Schulbehörde und frag dort nach - das ist kein Übergehen des Schulleiters, du würdest ihm ja damit helfen. Sag' s ihm halt vorher, dass du dich mal erkundigst, ob die Dame übergangsweise den Job annehmen kann.

 
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