von Mutti69 am 19.06.2017, 11:23 Uhr |
Zitat deutsches Mietrecht:
Der Vermieter muss dem Mieter unter Nennung des Grundes eine Wohnungsbesichtigung rechtzeitig ankündigen. ... Hiervon ausgenommen sind Notfälle (z.B. Wasserrohrbruch), hier darf der Vermieter auch ohne Anmeldung die Wohnung betreten und eine Notöffnung vornehmen lassen, wenn er den Mieter nicht erreichen kann.
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- Meine Rechte als Mieter Frage dazu - masanija 19.06.17, 11:21
- Zitat deutsches Mietrecht: - Mutti69 19.06.17, 11:23
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - +sumsebiene+ 19.06.17, 11:24
- Danke und warum hier - masanija 19.06.17, 11:47
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - Maiglück2015 19.06.17, 11:51
- du musst den Zutritt gewähren ..... aber mit Ankündigung - Caot 19.06.17, 12:00
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - mama-nika 19.06.17, 13:15
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