Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Maiglück2015 am 19.06.2017, 11:51 Uhr

Meine Rechte als Mieter Frage dazu

Nein. Er darf nur in begründeten Notfällen ohne Ankündigung deine Wohnung betreten. Wir hatten es mal bei einem Umzug. Da wollte die Vermieterin zwecks Wohnungsbesichtigung unter der Woche in unsere Wohnung. Da wir schon ausgezogen waren und die Wohnung leer war, hatten wir für diesen einen Termin kein Problem damit. Zeitlich konnten wir wg Arbeit nicht. Deshalb gaben wir ihr den Schlüssel. Allerdings wollte sie ihn uns danach nicht wieder zurückgeben, mit der Begründung, dass sie da noch einen Maler reinschicken muss. Sie hätte bei der Besichtigung Mängel festgestellt. Das sollte auf unsere Kosten behoben werden. Allerdings hatte mein Mann ihr schon gesagt, dass wir das zum Ende der Mietzeit selbst machen. Wir hatten zu dem Zeitpunkt noch 3 Wochen Zeit. Sie behielt trotzdem den Schlüssel und wollte uns auch die Kaution nicht zurückzahlen. Wir tauschten dann das Schloss. Kurze Zeit später kam von ihr ein Anruf, was wir denn mit dem Schloss gemacht hätten, sie käme nicht mehr rein. Daraufhin schalteten wir einen Anwalt ein, der sie zur Herausgabe des Schlüssels und Kaution anhielt. Andernfalls hätte sie verklagt werden können wg unbefugtem Zutritt zur Wohnung. Denn unabhängig davon, ob die Wohnung schon leer war, durfte sie sie nicht betreten. Sie hätte eine hohe Geldstrafe oder Knast bekommen, so unser Anwalt.

Also was ich dir damit sagen wollte, ist, dass du ihn nicht hereinlassen musst. Er muss es schriftlich ankündigen mit Begründung, die nachvollziehbar sein muss.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.