Geschrieben von mama-nika am 19.06.2017, 13:15 Uhr |
Meine Rechte als Mieter Frage dazu
Pauschal: ja, du musst ihn reinlassen.
In diesem Fall muss er es auch ankündigen, ist ja kein Notfall.
Nehme ich zumindest mal an. Also den Grund muss er dir schon sagen. Hat er anscheinend getan ("irgendwas vermessen")
Wann hat er dir bescheid gesagt und wann will er in die Wohnung?
Falls "Unordnung" der Grund ist, weshalb du ihm keinen Einlass gewähren willst...hopp hopp, schwing den Mop;-)
Falls das schlechte Verhältnis zwischen euch der Grund ist...von Zankereien wird es nicht besser.
Verstehen kann ich dich aber schon
LG
- Meine Rechte als Mieter Frage dazu - masanija 19.06.17, 11:21
- Zitat deutsches Mietrecht: - Mutti69 19.06.17, 11:23
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - +sumsebiene+ 19.06.17, 11:24
- Danke und warum hier - masanija 19.06.17, 11:47
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - Maiglück2015 19.06.17, 11:51
- du musst den Zutritt gewähren ..... aber mit Ankündigung - Caot 19.06.17, 12:00
- Re: Meine Rechte als Mieter Frage dazu - mama-nika 19.06.17, 13:15
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