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Geschrieben von sara31 am 23.01.2017, 20:25 Uhr

Unterhaltsvorschuss bis 18 Lebensjahr ist durch

Gerade in den Nachrichten gekommen. Ab dem 1.7

 
14 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss bis 18 Lebensjahr ist durch

Antwort von fsw am 23.01.2017, 20:26 Uhr

Toll,haben sie wieder 6 Monate eingespart.Mal sehen,was bist dahin wieder ist.

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Re: Unterhaltsvorschuss bis 18 Lebensjahr ist durch

Antwort von momworking am 23.01.2017, 20:54 Uhr

Schade... für uns ist das einige Jahre zu spät gekommen...

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aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von 32+4 am 23.01.2017, 20:54 Uhr

Gerade die, die mangels ku auf ergaenzende leistungen angewiesen sind..fuer die ist das doch wieder eine lachnummer

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Re: aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von PatriciaKelly am 23.01.2017, 21:01 Uhr

Jap.

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Re: aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von Susanne.75 am 23.01.2017, 21:05 Uhr

Naja, auf den Unterhaltsvorschuss sind aber nicht nur "gerade die" angewiesen. Alleinerziehend komplett ohne Unterhalt sein Kind selbst versorgen, ist bei weitem auch mit Job nicht ohne.
Seit meine Tochter 6 Jahre ist, bekomme ich keinen Cent bei gleichbleibend hohen Kosten.

Ich weiß allerdings jetzt nicht, ob das bei h4 nicht anders ausgeglichen wird. Bekommt man da außer dem normalen Kindergeld von 190,- irgendwas?

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Re: aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von Port am 23.01.2017, 21:13 Uhr

Na ja, aber Hartz-4-Bezieher bekommen dann eben das Geld aus Hartz 4, oder sehe ich da etwas falsch?

Und wenn Hartz-4-Bezieher ganz normal Unterhalt vom Vater bekommen, wird der ja auch angerechnet als Einkommen.

Sollte der UHV so hoch sein, dass kein Hartz 4 mehr bezogen werden muss, dann ist doch UHV vorrangig, oder?

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Re: aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von schubuduu am 23.01.2017, 21:13 Uhr

Unterhaltsvorschuss wird eh angerechnet ob mit 3 Monate alten Baby oder 18 jährigem Kind. Für mich ist das endlich die Möglichkeit dann in Beschäftigung auf Aufstockung verzichten zu können. Noch trau ich dem Braten aber nicht!

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@Susanne:

Antwort von MeineGüte am 23.01.2017, 21:16 Uhr

Das KiGeld wird doch angerechnet.

Im Grunde weiß ich garnicht, warum man mit Hartz 4 und Kind überhaupt Kindergeld bekommt?!

Wir doch eh angerechnet.

Das ist nur Schieberei. Kommt eh alles aus dem Selben Pott...

Die denken vermutlich, so als Hartzie scheffelt man nur die Kohle.

Ich weiß ja nicht, was andere so machen, aber ich geh ja jeden Tag 2 Stangen Malboro kaufen und 3 Flaschen Vodka. Ihr seht also: ich brauche jeden Cent

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schieberei...jeder cent aus einer anderen hand

Antwort von 32+4 am 23.01.2017, 21:24 Uhr

Kindergeld..kindesunterhalt, unterhaltsvorschuss...

Bringt einen ein stueck weg aus der situation


Bis hin zur wahlmoeglichkeit, ob man sich dem oft menschenunwuerdigen jobcenter hingeben muss oder drauf verzichtet, freiwillig.


Und neuverheiratete bekommen den weiterhin nicht?!

Mogelpackung...aber das war doch eh klar

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Re: @Susanne:

Antwort von Susanne.75 am 23.01.2017, 21:26 Uhr

Aber man bekommt doch mehr mit Kind als ohne, oder? Ich meine, das muss doch so sein. Ein Kind kostet ne Menge, dass weiß jeder. Zu wenig ist es immer. Das meine ich ehrlich.
Und das Geld bekommt man doch länger als 6 Jahre. Aber Selbstverdiener bisher nicht.
In irgendeiner Weise gleichen die das vermutlich dann unter anderem Namen wieder aus.

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Re: aber nicht fuer h4/alg2-bezieher *kotz*

Antwort von 32+4 am 23.01.2017, 21:29 Uhr

Das liest sich noch nicht so genau. Zumindest las ich nur was von wer mind.600€ einkommen hat, der koenne versuchen uhv zu beantragen.....


Ich habe nachrichten gelesen und mir stiess eben

"Anreiz fuer AEs...arbeiten zu gehen usw"

Ganz gewaltig auf.

Als ob AE alle faul waeren....dabei leisten AEs doch schon den betreuungsunterhalt...
Dass gerade AEs aufstocken muessen, ist ja leider auch oft fakt


Und alle neuverheirateten haben einen neureichen partner gereiratet. Ihr stimmt mir doch zu..oder? Denn da faellt der uhv ja wohl weiterhin weg

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Re: @Susanne:

Antwort von Danyshope am 23.01.2017, 22:46 Uhr

Natürlich bekommt man mit Kind mehr wie ohne. und, was weit wichtiger ein dürfte, man hat auch mehr Spielraum bei den Wohnungen. es dürfte weitaus leichter sein eine ca. 80qm Wohnung zu bekommen wie eine unter 60qm. Und kleiner kann man ja immer nehmen.

Also ja, bei Hartz4 zählt das Kind an mehrere Stellen. Und Kindergeld ist nun einmal Einkommen. Es gibt genügend Familien die aufstockend Hartz4 bekommen müssen, die alle 6 Monate zu Amt rennen müssen um bittebitte zu machen. Ich gönne es jeder dieser Familien wenn sie nicht mehr auf Hartz4 angewiesen sind - egal wie.

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ALGII ist doch kein Gehalt, es dient der Grundsicherung!

Antwort von Mutti69 am 24.01.2017, 11:35 Uhr

Ob man über die Bedingungen schimpfen mag oder nicht, erst mal ist es ja erfreulich, dass es ein Sozialsystem GIBT, dass in der Not einspringt und das Notwendige sichert.

Ich persönlich kann das absolut nachvollziehen, dass es angerechnet wird und sehe auch keinen Grund darüber zu lamentieren.

Und wer nicht raucht und säuft...klasse! So soll es ja sein ...hat aber ja auch nix damit zu tun, dass man, wenn man/Frau "mehr" will, halt arbeiten gehen muss.
Ist ja auch im Übrigen die Verpflichtung. Wer Leistungen des JobCenters erhält, erklärt sich im Gegenzug dazu bereit seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen (sofern nicht andere, gesundheitliche oder rechtliche Gründe dagegen stehen).

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Re: ALGII ist doch kein Gehalt, es dient der Grundsicherung!

Antwort von 32+4 am 24.01.2017, 11:52 Uhr

persönlich kann das absolut nachvollziehen, dass es angerechnet wird



Aber darum geht es doch gar nicht. Angerechnet wird es fuer unter 12jaehrige... fuer ab 12jaehrige entfaellt der anspruch..und kann somit gar nicht angerechnet werden
Uhv gilt als vorrangige leistung, VOR algii-anspruch...aber ab jetzt nur fuer unter 12-jaehrige
Es bleibt der sehr fade beigeschmack

"Wer Leistungen des JobCenters erhält, erklärt sich im Gegenzug dazu bereit seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen"

Und auch darum geht es nicht.

Vollbeschaeftigung ist nicht moeglich. Wer also eh schon arbeitet und alles macht, was fuer ihn moeglich ist, der wird doppelt bestraft und muss sich dann noch anhoeren lassen "geh doch mehr arbeiten".
Dem AE wird auch noch die schuld gegeben, dass der barpflichtige nicht zahlt.

Wuerde es mehr moeglichkeiten geben den unterhaltsanspruch gegen unwillige unterhaltszahler durchzusetzen, gaebe es weniger uhv und mit sicherheit weniger AE, die aufstockende leistungen erhalten.



Es ist auch weiterhin ein unding, dass bei neuheiratet deruhv ebenfalls wegfaellt

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