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Geschrieben von Anny am 28.12.2016, 23:53 Uhr

Schimmel in der Wohnung und fristlose Kündigung

Mit der Kündigung zum Wohnungsamt HINGEHEN und dort die Dringlichkeit nochmal klar machen!

Schimmel in der Wohnung bei einem Baby, ist absolut kein Zustand!

Zudem hängen idR im Wohnungsamt Wohnungen aus die einen WBS benötigen. Seid ihr berechtigt dazu?

Lg und viel Glück bei der Suche

Anny

 
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