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Geschrieben von Danyshope am 29.12.2016, 12:58 Uhr

Kati

Ich glaube du hast wo einen Denkfehler. Billige Miete ist nicht gleichbedeutend mit öffentlich gefördertem Wohnungen. In diese Wohnungen dürfen gesetzlich schon nur Leute einziehen welche eine Berechtigung dafür haben - ansonsten verliert der Eigentümer den Anspruch auf die gesetzliche Förderung.

Fraglich ist eher ob es bei euch so viele öffentlich geförderte Wohnungen gibt wenn eh keine Wohnungsknappheit besteht. gefördert wird ja eher dort wo Wohnungsknappheit besteht, gerade eben bei billigen Wohnungen.

 
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