Geschrieben von Conny_89 am 07.03.2017, 15:50 Uhr |
Nebenberuflich selbstständig und elterngeld
Ja wird es, die Nebentätigkeit darf nicht mehr als 30h/Woche sein, dann wird die Differenz des (netto)Einkommens vor und nach der Geburt berechnet und daraus berechnet sich widerum das EG (zwischen 65 und 67% der differenz).
Viele Grüße
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- Nebenberuflich selbstständig und elterngeld - septemberkugel15 07.03.17, 14:19
- Re: Nebenberuflich selbstständig und elterngeld - Conny_89 07.03.17, 15:50
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