Nebenberuflich selbstständig und elterngeld
septemberkugel15
Hallo zusammen, Wird das Geld aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit mit in die Berechnung vom elterngeld berücksichtigt? Oder wird das gar nicht dazu gezählt? Lieben Dank.
Ja wird es, die Nebentätigkeit darf nicht mehr als 30h/Woche sein, dann wird die Differenz des (netto)Einkommens vor und nach der Geburt berechnet und daraus berechnet sich widerum das EG (zwischen 65 und 67% der differenz). Viele Grüße