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Geschrieben von Danyshope am 27.10.2015, 12:14 Uhr

Kindergarten - so üblich?

Schau mal richtig, Du hast einen Anspruch ab dem 1ten Geburtstag auf einen BETREUUNGSPLATZ, nicht aber zwangsläufig auf einen Kindergartenplatz oder gar den Wunsch-Kindergarten. Tagesmutter oder notfalls privater (Mehrkosten können dann evtl der Gemeinde aufgebrummt werden) oder längere Fahrzeiten sind durchaus zumutbare Faktoren. Zumal sich die TE hier zugute halten lassen muss, sich erst relativ spät um den Platz zu kümmern. Hier laufen die Anmeldefristen in Februar/März für den kommenden August. Unter dem Jahr wechseln geht fast nur wegen Umzug. Aus dem Grund haben wir uns, als absehbar das wir umziehen, frühzeitig um einen Platz am neuen Wohnort gekümmert. Auch im Wissen das wir evtl Wochen oder Monate pendeln müssen. Muss aber auch sagen, nach der Geburt kommt hier wer vom Jugendamt vorbei - wenn die Eltern wollen - und gibt diesbezüglich Ratschläge und Tipps. Unser war damals noch keine 2 Monate alt, da hat sie schon gesagt, wenn Betreuung angesagt wird, mindestens 1-2 Jahre Vorlaufzeit einrechnen. Und Plätze sind hier relativ gut zu bekommen. Wenn einem halt egal ist wo und wie das Kind betreut wird.

 
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