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Geschrieben von Steffi528 am 06.05.2015, 19:04 Uhr

ich würde trotzdem erst einmal Widerspruch einlegen

Hier ist Streik kein Grund die gebühr nicht zu bezahlen (kann auch böse nach hinten los gehen, wenn man einfach nicht zahlt). Das steht so in unserer Satzung. Nur ist die Frage, ist die Satzung so korrekt?
Müssen nicht zumindest die Personalkosten heraus gerechnet werden? ich denke, es gibt Gerichtsurteile später. Und daran würde ich mich dann halten. Vorsichtshalber Widerspruch einlegen und dann erst einmal abwarten, ABER trotzdem bezahlen.

 
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