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Geschrieben von Steffi528 am 06.05.2015, 15:31 Uhr

bekommen die Erzieherinnen Gehalt, wenn sie streiken?

Ich denke das werden im Nachgang die Gerichte entscheiden ich wuerde vorsichtshalber auch wenn es die Satzung nicht vorsieht Widerspruch einlegen um dann nach den Urteilen ggf. auch Geld zurück fordern zu können. ALSO präventiv Widerspruch aber trotzdem zahlen

 
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