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Geschrieben von Johanna3 am 22.03.2018, 11:12 Uhr

ich finde nicht das die Mieter so eindeutig im Recht sind

Auch dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. WENN ein wichtiger Sachgrund (giftige oder anderweitig gefährliche Tiere, zu kleiner Wohnraum etc.) vorliegt, kann die Abschaffung des Tieres gefordert werden. Sonst nicht. Genaugenommen muss der Mieter den Vermieter auch nicht fragen, OB er sich ein Tier anschafft - sondern darüber informieren DASS er sich eines anschafft.

 
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