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Geschrieben von Felica am 23.03.2018, 10:23 Uhr

Bitte lies richtig, Mariechen

Vor 2-3 Jahren war das aber keine wirkliche laufende Änderung. Die gesetzliche Änderung das dieser Passus mit dem Verbot der Hundehaltung nicht gültig ist gibt es schon länger. Das es da zu Änderungen kommt sollte jedem der mal ab und zu in die Zeitschrift schaut auch bekannt sein. Immerhin dürfte das schon seit gut über 5 Jahren Gesprächsthema sein. Auch wenn das endgültige Gesetz erst später in Kraft getreten ist.

Davon ab kann man diese Verträge auch aus dem Internet ziehen ohne dort Mitglied zu sein. Man muss also kein Mitglied sein.

Ich bin kein Vermieter, aber war lange Jahre Mieter. Entsprechend war es in meinem Interesse mögliche Gesetzesänderungen zu meinem Gunsten im Blick zu haben.

Zudem, da die Klausel per se ungültig ist, hätten die Mieter auch nicht im Vorfeld anfragen müssen. Hätten sie machen können, wäre auch empfehlenswert gewesen.

Hier noch einmal ein Link: http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html
Das Gesetz das seit 2017 in Kraft ist, sagt meines Wissens nach sogar aus, das der absolute Verbot von Hunde- oder Katzenhaltung dazu führt, das der komplette Vertragsteil ungültig ist. Damit müssten die Mieter nicht mal um Erlaubnis fragen.

Wenn von Haus und Grund das nicht bekannt war, dann würde ich sagen arbeiten dort recht unfähige Leute. Da würde ich mir genau überlegen da weiter Mitglied zu sein. Spricht jedenfalls nicht für deren Kompetenz.

 
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