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von Kinderland  am 15.06.2018, 13:46 Uhr

Hmmm.. vielleicht hat sich ja etwas geändert... ich kenne das nur ab dem Tag der Meldung

Wenn du zum 15. gekündigt bist, bekommst du ab dem 15. Geld. Auch wenn du dich erst am 18.meldest.
Sie ist zum 30.6. gekündigt, bekommt ab dem. 1.7.dann Geld vom Amt. Bis zum 3.7.muss sie sich arbeitslos melden. Die 3tagefrist gilt ab dem 30.
Hab gerade meine Nachbarin gefragt. Die ist beim Amt fallbearbeiterin.

 
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