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Geschrieben von fillyfionka am 15.06.2018, 13:44 Uhr

Arbeitsamt

... da Wurde was durcheinander gebracht. Arbeitssuchend melden, muss man sich umgehend nach Erhalt der Kündigung. Die drei Tages Frist. Diese SUCHEND Meldung geht telefonisch oder online. ArbeitsLOS muss man sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden. PERSÖNLICH! Geht aber auch schon ein paar Tage vorher. Also heute noch online melden und dann Ende nächster Woche persönlich nochmal reinsetzen.

 
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