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Geschrieben von Malefizz am 28.09.2016, 12:45 Uhr

Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs

Hier stehen die grundsätzlichen Infos:

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html


Ich würde in jedem Fall entweder beim BAMF nachhaken, oder beim Jobcenter!


Hatte er eigentlich schon einen Integrationskurs durchlaufen? Als EU Bürger hat er zwar keinen Anspruch, kann aber zugelassen werden, und einen Antrag auf Befreiung der Teilnahmekosten und die Fahrtkosten stellen.

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/EUBuerger/eubuerger-node.html

 
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