Geschrieben von Malefizz am 28.09.2016, 12:45 Uhr |
Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs
Hier stehen die grundsätzlichen Infos:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a-node.html
Ich würde in jedem Fall entweder beim BAMF nachhaken, oder beim Jobcenter!
Hatte er eigentlich schon einen Integrationskurs durchlaufen? Als EU Bürger hat er zwar keinen Anspruch, kann aber zugelassen werden, und einen Antrag auf Befreiung der Teilnahmekosten und die Fahrtkosten stellen.
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/EUBuerger/eubuerger-node.html
- Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - MayasMama 28.09.16, 12:20
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Littlecreek 28.09.16, 12:31
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Clivi8 28.09.16, 12:37
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Malefizz 28.09.16, 12:45
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - DK-Ursel 28.09.16, 15:53
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - germanit1 28.09.16, 19:00