von Littlecreek am 28.09.2016, 12:31 Uhr |
Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs
Er kann trotzdem mal einen Antrag beim Arbeitsamt stellen. Auch wenn sie derzeit noch keine Leistungen beziehen, könnte man argumentieren, dass ihre Chancen nach Ende der Elterngeldzahlungen ohne ALG2 auszukommen wesentlich höher sind, wenn er durch Verbesserung seiner Sprachkenntnisse einen Job mit höherer Gehaltsklasse bekommen würde. Und da sie sich den Kurs nicht leisten können, besteht durchaus die Chance auf Unterstützung.
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- Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - MayasMama 28.09.16, 12:20
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Littlecreek 28.09.16, 12:31
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Clivi8 28.09.16, 12:37
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - Malefizz 28.09.16, 12:45
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - DK-Ursel 28.09.16, 15:53
- Re: Frage zur Erstattungsfähigkeit von einem Deutschkurs - germanit1 28.09.16, 19:00
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