Geschrieben von wolke76 am 29.06.2016, 11:24 Uhr |
Arbeit
Ob du wieder Alg1 bekommst, hängt von deinen Vorversicherungszeiten usw ab. Wie lang wäre der Anspruch ab 12/2015 max gegangen? Da hast du ja ggf einen Restanspruch.
Bei Auslaufen eines befristeten Vertrages musst du dich wirklich früher melden, um eine Sperrzeit zu umgehen. Hole es sofort nach und erläutere, warum du nicht früher da warst. Du kannst es damit begründen, dass du auf Grund der Aussagen des Chefs darauf vertraut hast, dass verlängert wird (wenn ich das so recht verstanden habe).
Sofern du Alg1 beanspruchen kannst, wäre ja erstmal alles gut. Selbst bei Verhängung einer Sperrzeit wegen Spätmeldung, hielte sich der Verlust in Grenzen. Diese Sperrzeiten sind m. M.n. nicht sooo lang wie Z.B bei Eigenkündigung oder so.
Mitte Dezember gehst du etwa in Mutterschutz. Das AlG - vorausgesetzt du hast Anspruch - wird zum Tag vor Mutterschutz eingestellt. Im Mutterschutz würdest du Mutterschaftsgeld in Höhe des AlG bekommen. Danach dann Elterngeld, hierzu kann ich nicht viel sagen.
Sollten die Leistungen nicht ausreichen, kann ggf H4 aufstockend beantragt werden.
Auch gibt es Zuschüsse für die Erstausstattung.
Ihr solltet euch dringend beraten lassen!!
- Arbeit - LillyLy 29.06.16, 9:59
- Re: Arbeit - Narni@ 29.06.16, 10:24
- Re: Arbeit - Littlecreek 29.06.16, 10:30
- Re: Arbeit - sternenfee75 29.06.16, 10:39
- Re: Arbeit - wolke76 29.06.16, 11:24
- Re: Arbeit - LillyLy 29.06.16, 11:46
- Re: Arbeit - LillyLy 29.06.16, 11:49
- Re: Arbeit - wolke76 29.06.16, 17:22
- Re: Arbeit - LillyLy 29.06.16, 11:46