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Geschrieben von monik am 05.02.2015, 17:19 Uhr

Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem. Unser Mietshaus steht nah an unserem Nachbar. Da wir nicht so viele Parkplätze haben ( 3 Parkplätze und 4 Autos vorhanden), stellt sich immer ein Mieter auf den Parkplatz vom Nachbarn. Dieser vermietet EG an Praxis (genügend Parkplätze) und oben wohnt er. Alle Mieter wissen Bescheid. Wenn sich auf seinen Parkplatz unserMieter hinstellt, werde ich angerufen und soll mich gleich darum kümmern.
Meine Frage_ muss ich als Eigentümerin für die Falschparker haften bzw. Dort hin fahren und jedes mal klaren?
Ich verstehe den Nachbarn, es ist sein Grundstück. Einen Zaun können wir leider nicht ziehen wegen Wegerecht.
Vielen Dank.

 
23 Antworten:

Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von Lauch1 am 05.02.2015, 17:37 Uhr

Hast du denn nur eine Wohnung oder eine Wohnung mit Parkplatz vermietet?
Wenn ich der Nachbar wäre, hätte ich auch ein Problem mit der Situation. Man kann nicht einfach so auf einem fremden Grundstück parken.

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von Silvia3 am 05.02.2015, 18:21 Uhr

Meines Erachtens bist Du nicht dafür verantwortlich. Wenn Dein Mieter den Nachbarn erschießt, musst Du auch nicht dafür ins Gefängnis. Der Besitzer des Parkplatzes soll das mit dem Mieter klären und ggf. die Polizei einschalten. Du könntest natürlich einen Brief an den Mieter schreiben und ihn bitten, das zu unterlassen.

Ich bin aber kein Anwalt, manchmal haben Gerichte ja eine ziemlich merkwürdige Auffassung davon, wofür Vermieter alles verantwortlich sind. Hinfahren und mich einmischen würde ich auf keinen Fall, das kann nur schief gehen.

Silvia

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von Fru am 05.02.2015, 18:22 Uhr

Ich würde meinen Mietern schriftlich mitteilen, das der Nachbar sich mehrmals beschwert hat und das sie das falsche parken unterlassen sollen.

Dem Nachbarn würde ich darüber informieren und ihm sagen, das er das Auto abschleppen lassen soll, wenn es ihn stört.

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von Samsine am 05.02.2015, 18:40 Uhr

Nein, Du haftest natürlich nicht und musst da auch nichts klären.
Mach Deinem Nachbarn zuliebe einen allgemeinen Aushang im Hausflur, indem Du darauf hinweist, dass besagte Parkplätze zum Nachbargrundstück gehören, daher nicht genutzt werden dürfen und der Nachbar in Zukunft rechtliche Schritte einleiten wird (Unterlassungserklärung anfordern und Kosten für Halterermittlung und Anwalt geltend machen; das mit dem Abschleppen ist schwierig, solange niemand behindert wird).
Gib dem Nachbarn eine Kopie, im Zweifelsfall muss er eben mal einen Exempel statuieren. Aber dann sollte Ruhe sein.

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von Littlecreek am 05.02.2015, 21:12 Uhr

Ist nicht Dein Problem. Der Grundstücksbesitzer kann euren Mieter abschleppen lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen.
Es ist genau genommen eine Straftat und es gibt keinen Geund, warum du als Vermieter für die Straftaten Deines Mieters zuständig sein solltest.

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Haftbar bist du nicht, aber du musst deinen Mietern doch ausreichend Parkplätze

Antwort von Himbeere2008 am 06.02.2015, 10:36 Uhr

zur Verfügung stellen.
Die Landesbauordnungen sehen zwingend den Bau von Park - bzw. Stellpätzen für Wohn- oder Geschäftshäuser vor.

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von shinead am 06.02.2015, 11:15 Uhr

Ich kann den Nachbarn verstehen. Sich an Dich als Eigentümerin zu wenden ist natürlich einfacher und günstiger als den Rechtsweg zu bestreiten.

Hänge Infos über die Parkmöglichkeiten und -unmöglichkeiten aus. Vielleicht möchte auch der Nachbar ein Papier aufsetzen. Mehr kannst du nicht tun.

Alles andere muss der Eigentümer des Parkplatzes veranlassen.

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@himbeere2008

Antwort von Ines & Niklas am 06.02.2015, 14:09 Uhr

aber doch nur für NEubauten.

Für Altbauten ist das doch garnicht mehr möglich.

LG
Ines

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Re: Haftbar bist du nicht, aber du musst deinen Mietern doch ausreichend Parkplätze

Antwort von Samsine am 06.02.2015, 14:25 Uhr

Und auch für Neubauten gilt das nicht überall. Wenn ausreichend Stellplätze aufgrund der Grundstückssituation nicht möglich sind, muss man hier z.B. eine Abgabe an die Stadt zahlen (da dann im öffentlichen Verkehrsraum geparkt wird).

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Steht doch nirgens, dass sie nicht genügend Parkplätze hat...

Antwort von shinead am 06.02.2015, 15:07 Uhr

Einen Parkplatz pro Wohnung muss der Vermieter zur Verfügung stellen (wobei es Bestandschutz für alte Häuser ohne Eigentümerwechsel gibt).

Wenn es ein 3-Familienhaus ist, dann reichen 3 Parkplätze also aus. Die Familie mit zwei Autos hat dann aber (trotzdem) nicht auf dem Nachbargrundstück zu parken.

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Re: Wer kann helfen - Mieter parken auf fremdem Grundstueck?

Antwort von speedy am 06.02.2015, 15:46 Uhr

Hi,
Parken gehört rechtlich zu den dem Fahrer bzw. Halter zuzurechnenden Verhaltensweisen - und keineswegs zu denen des Hauseigentümers. D.h. haftbar machen kann dich dafür niemand.
Nett wäre, es, einen (erneuten) Hinweis an alle Mieter zu verteilen mit der Bitte, auf den angemieteten Parkplätzen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum zu parken.
Wenn es sich immer um denselben Mieter handelt, würde ich dem Nachbarn telefonisch den Namen und die Telefonnummer des Mieters mitteilen und ihn bitten, sich direkt mit dem Fahrzeugführer in Verbindung zu setzen, da du diesen bereits mehrere Male darauf angesprochen hättest und deine Möglichkeiten nun auch am Ende wären.

Gruß, Speedy

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kommt mir bekannt vor

Antwort von Benedikte am 06.02.2015, 17:50 Uhr

ich habe andere Erfahrungen als die Damen hier, die alle sagen, Du seist nicht zusatendig.

Mein Mieter hatte sich auch auf andere Stellplaetze gestellt und die Mieter der Stellplateze haben sich zuerst an meinen Mieter gewandt, freundlich, unbuerokratisch. Unser Stellplatz war wohl einparktechnisch etwas schweiriger.

jedenfalls, ihm war das latte, dann haben irgendwann die anderen Mieter ihre Miete gemindert bei ihrem Vermieter weil sie eben geltend machtend, nicht an ihre Stellplaetze zu kommen. Und die haben sich dann SOFORT an mich gewandt. Weil ich naemlich als einzige in vertargsbeziehungen mit dem Mann stand, die anderen als nur Nachbarn oder fremde Eigentuemer da nix mit ihm zu tun hatten. Und ich musste ihm dann sagen, dass er bitte meinen xur Wohnung gehoerenden Stellplatz nehmen muss und sich nicht einfach einen besseren suchen darf. War sein argument/ da waere dann doch seiner frei. Ich hatte eh eine Kuendigung gegen ihn laufen, das gehoerte zum geringsten, aber jedenfalls hast Du den Mieter ausgesucht, den vertrag gemacht. Entweder hast Du einen Parkplatz vermietet- oder nicht. Wenn aber nicht, kann er sich nicht einfach auf den eines Fremden stellen.

Mein Tip/ sprecht zu dritt. Dein Mieter muss sehen, dass er Euch mit seinem Parkverhalten echt auf den Driss geht und Du solltest beiden zeigen, dass Du das auch ersnst nimmst. Dein Nachbar kriegt sonst Hass auf Dich wenn er den Eindruck hat, dass Dir das latte ist was DEIN Mieter macht.

Glaub mir, bei uns war das zuerst lange so, dass ich nix mitgekriegt habe aus der Ferne. Als es soweit war, war die Stimmung ziemlich stinkig.

Benedikte

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Deswegen ja auch meine Frage:

Antwort von Lauch1 am 06.02.2015, 18:14 Uhr

Hat sie nur die Wohnung oder die Wohnung mit Parkplatz vermietet.
Antwort gibts noch keine.

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Re: kommt mir bekannt vor

Antwort von shinead am 06.02.2015, 19:38 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass sich Dein Vorfall in einer WEG zugetragen hat. Da bist Du als Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft der richtige Ansprechpartner, weil es sich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht handelt.

Hier parkt der Mieter aber auf anderleuts Grundstück. Das macht den Unterschied.

Würde der Mieter hier auf dem Parkplatz eines direkten Wohnungsnachbarn parken, also richtiges Grundstück, falscher Parkplatz, ist der Vermieter zuständig.

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Re: kommt mir bekannt vor

Antwort von Luni2701 am 06.02.2015, 21:14 Uhr

ich würde dem Nachbarn raten beim nächsten mal einen Abschleppwagen zu bestellen. Nach der Rechnung zum auslösen seines Fahrzeugs, wird er dort bestimmt nicht mehr parken ;-)

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das ist aber auch nicht so leicht

Antwort von Ellert am 06.02.2015, 22:52 Uhr

Bei uns hat immer einer vor unserer Garage geparkt
Polizei meinte ganz klar, Privater Raum, da hat sie nichts zu machen
und wenn wir den Abschleppen müssen wir die Kosten tragen und uns die dann vom Falschparker wiederholen...

dagmar

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Re: das ist aber auch nicht so leicht

Antwort von monik am 08.02.2015, 19:39 Uhr

Vielen Dank an alle.

Zu den Fragen: wir haben ein Haus mit 3 Wohnungen + 3 Parkplätzen.
Die Wohnungen werden an 2 Firmen vermietet.
Die Firmen entscheiden dann welche Mitarbeiter sie dort unterbringen. D.h. die Mieter wechseln oft.
Wenn ein neuer Mieter kommt und er ein 4-tes oder 5-tes PKW hat und wir nur 3 Parkplätze haben, stellt er sich halt auf den Parkplatz unseres Nachbars.
Ich verstehe den Nachbar und habe versucht mit ihm darüber zu sprechen. Ich habe im Haus Aushang gemacht wo genau unsere Parkplätze gezeichnet wurden und ROT die Parkplätze unseres Nachbars (die nicht zu benutzen sind). In jeder Wohnung liegt ebenfalls ein Blatt mit Parkmöglichkeiten. Unser Nachbar hat auch Schild, dass es sich um Privatpakplätze von ihm handelt und die Autos dort abgeschleppt werden.
Aber es interessiert keinen. Die Mieter stellen sich hin.

Mich nervt nun, dass er mich mehrmals die Woche anruft, dass ich dort hinfahren soll und es mit Mieter klären soll. Eine Lösung weiß ich leider auch nicht.

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Re: das ist aber auch nicht so leicht

Antwort von Luni2701 am 08.02.2015, 21:01 Uhr

evtl. als relativ günstige Lösung für den Nachbarn ne Kette spannen um die Fremdparker abzuhalten. Ist aber natürlich auch blöd immer die Kette auf und ab zu hängen damit da keiner parkt.

Ich würde mal die Firma anschreiben, evtl. sogar mal mit nem Anwalt rücksprache halten, ob es nicht doch möglich ist die fahrzeuge abzuschleppen und die Rechnung der Firma zu schicken. Denn grundsätzlich denke ich ist diese ja der echte Mieter und dafür verantwortlich was seine Untermieter tun. Theoretisch müsstest du ja das Untervermieten uach verbieten können, wenn diese nicht für Ordnung bei Ihren Leuten sorgen kann.

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Und einen "Poller" einbauen ?

Antwort von Ellert am 09.02.2015, 6:21 Uhr

huhu

man kann doch solche Metallteile einbauen die man nur mit Schlüssel wegklappen kann,
sicher doof und kostet aber besser als nie einen Parkplatz zu bekommen

dagmar

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Re: Und einen "Poller" einbauen ?

Antwort von shinead am 09.02.2015, 18:16 Uhr

Ein Poller macht bei einem Praxis-Parkplatz keinen Sinn, denn er soll ja Patienten immer zur Verfügung stehen.

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Re: Und einen "Poller" einbauen ?

Antwort von Luni2701 am 09.02.2015, 21:41 Uhr

Am besten den Poller ganz am Anfang des Parkplatz einbauen damit er hinter dem Auto noch hochgeklappt werden kann und wenn der nette Nachbar geparkt hat den Poller hochklappen und am besten für die nächsten zwei Tage nicht erreichbar sein. Der wird nie wieder da parken. Oder einfach mal ganz nett zuparken.

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Du würdest Name und Telefonnummer weitergeben?

Antwort von Pelopeia am 10.02.2015, 9:22 Uhr

ist das nicht ein Verstoss gegen den Datenschutz?
Ich bin mir zeimlich sicher, dass man keine personenbezogenen Daten von Mietern weitergeben darf (außer es ist Gefahr im Verzug - Brand o.ä.).

Ansonsten stimme ich zu

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Re: Und einen "Poller" einbauen ?

Antwort von monik am 10.02.2015, 15:38 Uhr

Das wäre die beste Lösung- hinter dem Auto den Poller und dann kommt er nicht raus. Daraus würde er sicherlich lernen

Ich habe jetzt noch Zettel gemacht, die unser Nachbar hinter die Windschutzscheibe tun kann.
Aber es bleibt schwierig. Ich habe auch unserem Nachbarn angeboten, dass ich seine Parkplätze ab 18 Uhr miete. Die Praxis hat bis 17 Uhr auf und meine Mieter kommen frühestens um 18 Uhr.
Das wollte er aber nicht.
Er mag mich lieber anrufen und ins Telefon schreien.

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