von Herbstsonne30 am 12.02.2016, 11:41 Uhr |
Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages
Ich arbeite seit einiger Zeit wieder in Teilzeit statt auf Minijob-Basis und habe einen Riesterrenten-Vertrag.
Für die Höhe der zu zahlenden Beiträge, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, ist man ja selbst verantwortlich (4 % des Vorjahres-Brutto minus Zulagen = zu zahlender Eigenbeitrag).
Mein Brutto steigt tendenziell immer weiter, da ich immer mal die Wochenstundenzahl erhöhen werde.
Ist es da okay, wenn ich meinem Vertragspartner für die Riesterrente meinen ausgerechneten Zahlbetrag für dieses Jahr mitteile oder wollen die einen Nachweis über das Jahresbrutto 2015 haben und den Betrag selbst ausrechnen? Wie wird das allgemein gehandhabt?
Für 2017 würde ich es dann genauso machen anhand des Brutto von 2016.
Findet eigentlich auch ein elektronischer Abgleich statt, ob man für die volle Zulagenhöhe genügend Eigenbeitrag gezaht hat?
- Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages - Herbstsonne30 12.02.16, 11:41
- Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages - DecafLofat 12.02.16, 14:35
- Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages - JuleJuli 12.02.16, 21:28
- Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages - icki 13.02.16, 18:42
- Re: Riesterrente - Berechnung und Mitteilung des eigenen Zahlbeitrages - icki 13.02.16, 18:51