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von butterflyrose  am 21.10.2014, 18:10 Uhr

Anspruch von Elterngeld

hallo..ich habe folgenden Fall:ich habe 2014 insgesamt 6,5 monate arbeitslosengeld bezogen, 5,5 Monate war ich in Vollzeitbeschaeftigung.Mein ALG làuft Ende Februar aus.ALGII wuerde ich nicht beantragen (Einkommen meines mannes zu hoch).Die Geburt wird Ende Juni sein.Meine Frage :Wie verhaelt sich hier die Berechnung des Elterngelds?Wuerde ich auch Mutterschatsgeld bekommen?Ich habe 2013 ebenfalls 7 Monate versicherungspflichtig gearbeitet und die restlichen 5 Monate ALG bezogen.
D.H kurzgefasst: 2013 und 2014=12,5 Monate gearbeitet/11,5 Monate ALG bezogen.Vielen dank fuer ihre sehr hilfreiche Antwort.

 
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