von butterflyrose am 21.10.2014, 18:10 Uhr |
Anspruch von Elterngeld
hallo..ich habe folgenden Fall:ich habe 2014 insgesamt 6,5 monate arbeitslosengeld bezogen, 5,5 Monate war ich in Vollzeitbeschaeftigung.Mein ALG làuft Ende Februar aus.ALGII wuerde ich nicht beantragen (Einkommen meines mannes zu hoch).Die Geburt wird Ende Juni sein.Meine Frage :Wie verhaelt sich hier die Berechnung des Elterngelds?Wuerde ich auch Mutterschatsgeld bekommen?Ich habe 2013 ebenfalls 7 Monate versicherungspflichtig gearbeitet und die restlichen 5 Monate ALG bezogen.
D.H kurzgefasst: 2013 und 2014=12,5 Monate gearbeitet/11,5 Monate ALG bezogen.Vielen dank fuer ihre sehr hilfreiche Antwort.
- Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 21.10.14, 18:10
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - Fusssel 15.11.14, 14:11
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 22.10.14, 11:47
- Re: Anspruch von Elterngeld - butterflyrose 22.10.14, 11:36
- Re: Anspruch von Elterngeld - speedy 21.10.14, 21:27
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