Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sonimii, 15. SSW am 26.03.2015, 10:03 Uhr

Elterngeld berechnung? ??

Hallo,

Nun hab ich es heute offiziell ausgesprochen bekommen.mein Vertrag wird nicht weiter verlängert weil ich schwanger bin.bin nun bis 30.04 beschäftigt und ab mai dann arbeitslos. Wie ist das dann eigentlich mit dem Elterngeld? Wird der durchschnitt verdienst genomme? Wird das dann vom Arbeitslosengeld angerechnet?

 
11 Antworten:

Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von Neumami2013, 18. SSW am 26.03.2015, 10:17 Uhr

Schau mal hier:

http://www.netmoms.de/magazin/schwangerschaft/elterngeld/elterngeld-und-arbeitslosengeld/



"Möglichkeit 2: Du beziehst (weiterhin) Arbeitslosengeld I und beantragst zusätzlich Elterngeld. Eine Bedingung für Arbeitslosengeld I ist, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Dich um eine neue Anstellung bemühst. Das kann bedeuten, dass Du eventuell auch an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen musst. Entscheidest Du Dich für diese Variante, solltest Du also in jedem Fall für die Betreuung Deines Babys vorsorgen. Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet. Frei bleibt nur der Mindestbetrag von 300 Euro, der allen Antragsstellern zusteht.
Beispiel:

Eine Mutter befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das kurz vor der Geburt des Kindes ausläuft. Sie beantragt Arbeitslosengeld I und Elterngeld. Arbeitslosengeld steht ihr in einer Höhe von 1.400 Euro zu. Das Elterngeld würde 1.300 Euro betragen. Da das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet wird, bliebe unterm Strich nichts von dem Elterngeld übrig. Allerdings gelten 300 Euro des Elterngeldes als anrechnungsfrei. Die Mutter erhält also zusätzlich zu 1.400 Euro Arbeitslosengeld 300 Euro Elterngeld."

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Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von yola-noah am 26.03.2015, 10:57 Uhr

Wenn du meinst, wie die Monate mitgerechnet werden in denen man ALG1 bezieht: Leider mit 0€ soweit ich weiß
dh in deinem Fall dann (4x0€ + 8x dein Gehalt)/12= durchschnittliches Gehalt von dem das Elterngeld berechnet wird

Vielleicht findest du ja doch noch irgendwo für 3 Monate Arbeit!? Oder du kannst deinen Arbeitgeber überreden dir noch einen Vertrag bis 30. Juli zu geben?

Nach dem Mutterschutz dann weiterhin ALG1 zu beziehen ist natürlich riskant: du musst nachweisen, dass du eine Betreuung für das Kind hast (Großeltern zählen wohl nicht) und du musst dich dann auch bewerben etc... Aber das kommt natürlich drauf an, wie viel EG du bekommen würdest und ob ihr es ohne ALG1 finanziell schaffen würdet.

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unzulässig

Antwort von Maiglück2015, 34. SSW am 26.03.2015, 11:58 Uhr

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/befristeter-arbeitsvertrag-besondere-befristungsfaelle-1-befristete-vertraege-mit-schwangeren-uae-geschuetzten-personen_idesk_PI10413_HI1722368.html

Eine Nichtverlängerung NUR WEIL du schwanger bist, stellt eine Diskriminierung von Frauen dar und ist somit unzulässig (Gleichbehandlungsgrundsatz)!

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Bsp

Antwort von Maiglück2015 am 26.03.2015, 12:03 Uhr

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/422_arbeitsrecht-befristeter-arbeitsvertrag-darf-nicht-wegen-schwangerschaft-auslaufen/

Bsp-Fall. Dein AG macht sich strafbar, wenn er den Vertrag nur wg deiner Ss nicht verlängert.

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Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von septemberkugel15 am 26.03.2015, 13:38 Uhr

Huhu

Bin in der gleichen Situation wie du.
Wenn der ag wirklich die Begründung genommen hat 'aufgrund der Schwangerschaft '
Ist es unzulässig und du kannst per Gericht dagegen angehen... Läuft meist auf einen Vergleich raus...
Hat der ag nur dir gegenüber inoffiziell gesagt wegen der Schwangerschaft und gibt aber einen anderen Grund an zB betriebsbedingt ist es leider rechtens.

Du würdest dann am 1.5 Arbeitslosengeld bekommen.. Eigentlich...
Hast du dich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt gemeldet? Dazu bist du auch bei einem befristeten Vertrag verpflichtet ansonsten kann das Arbeitsamt dir eine Sperre verpassen von bis zu 3 Monaten...

Wie ich gesehen habe bist du in der 15ssw. Also hast du et Mitte September gehst um den 10.8. rum in den Mutterschutz.

Im Mutterschutz bekommst du 1:1 dein Arbeitslosengeld als Mutterschutzgeld. Also 6 Wochen davor und 8 Wochen danach.
Nach den 8 Wochen elterngeld.

Elterngeld wird dann so berechnet:
Angenommen 1. Tag des Mutterschutzes ist 10.8.15
Dann nimmst du dein Gehalt von 11.08.14-30.4.15 daraus ermittelst du den Durchschnitt ( Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Auszahlung von Überstunden etc. abziehen).
1.5.15-09.08.15 werden mit 0,- angesetzt.
Von deinen Durchschnittsgehalt nimmst du 67% das ist dein elterngeld.

Dann gibt es noch ein mindestzuschlag wenn du unter 1000,- bist und evtl kannst du noch Kinderzulagen beantragen.

Willst du nach dem Mutterschutz weiter Arbeitslosengeld beziehen musst du dem Amt vorlegen wo dein Kind untergebracht ist (Großeltern zählen nicht...)
Und wie viele Stunden es versorgt ist in der Einrichtung.
Willst du deine Stunden kürzen bekommst du auch nur zu den verkürzten Stunden dein Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

Aber du kannst dir sonst auch einen Termin bei einer Beratungsstelle machen.
Da ich nicht ganz durchgestiegen bin bei Elterngeld, Elterngeld plus, Elterngeld Plus plus bin ich zu pro familia gegangen und hab. Mich da beraten lassen.
Caritas bietet soetwas auch an.

Liebe grüße

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Klitzekleine Korrektur

Antwort von Baerchie90, 29. SSW am 26.03.2015, 14:06 Uhr

Der Agentur für Arbeit ist es egal, wo das Kind untergebracht wird.

Ich habe letztes Jahr angegeben, dass der Vater auf den kleinen aufpassen kann, habe dann einfach seine Arbeitszeiten ausgedruckt und mich für die restliche Zeit zur Verfügung gestellt. Mit den Großeltern oder sonstigen Personen sollte das also auch möglich sein.
Man braucht also nicht grundsätzlich eine Krippe / Tagesmutter oder ähnliches.

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Re: Klitzekleine Korrektur

Antwort von septemberkugel15 am 26.03.2015, 14:34 Uhr

Echt?
Oh okay wurde mir bei pro familia so gesagt.
Aber danke.
Man lernt nie aus.

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Re: Klitzekleine Korrektur

Antwort von Baerchie90, 29. SSW am 26.03.2015, 17:34 Uhr

Vielleicht ist das ja auch abhängig von der jeweiligen Agentur oder dem Berater, das weiß ich nicht, bei mir war es halt so. :-)

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Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von strange1993, 35. SSW am 26.03.2015, 18:55 Uhr

Aber mit dem Betreuungsplatz wurde mir auch so von der Agentur für Arbeit gesagt. Hatte noch erst kürzlich mit denen Telefoniert, da ich nach der Elternzeit auch Arbeitslos bin.
Man sagte mir wenn ich keinen Betreuungsplatz vorweisen kann für den kleinen dann brauche ich mich auch nicht Arbeitslos melden und ich muss denen für mindestens 15 Std zu verfügung stehen.

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Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von sonimii am 27.03.2015, 8:19 Uhr

Danke für eure viele hilfreichen Infos.
@Sptemberkugel15: Die situation war folgende, vor 4 wochen sagte man mir das mein arbeitsvertrag verlängert wird, jedoch muss noch einiges mit der Personalabteilung geklärt werden. Jetzt sagte mir mein abteilungleiter, das die verlängerung nicht stattfindet, aufgrund der gerüchte (hatte es zu diesem zeitpunkt noch nicht gesagt weil ich meine verlängerung abwarten wollte da es bei uns in der firma schon mal der fall war dass jemand nicht verlängert wurde aufgrund der ss) das ich schwanger bin, da man nun ja auch sich an den muschu halten muss und das möchten sie nicht.über zeitarbeit würde man mich weiterhin anstellen aber nicht direkt über die firma.
mein arbeitskollege hatte dies sogar vor mir erfahren das ich nicht weiter verlängert werde da ich schwanger bin.
Hatte mich beim amt schon gemeldet da ich schon so eine intuition hatte das man mich nicht verlängert.

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Re: Elterngeld berechnung? ??

Antwort von Maiglück2015 am 27.03.2015, 8:46 Uhr

Dann musst du gegen deinen AG vorgehen. Das ist nicht zulässig. Das würde ich mir nicht bieten lassen.

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