Schwanger - wer noch?

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von cathiileiin, 14. SSW  am 17.11.2016, 7:13 Uhr

Beschäftigungsverbot ?!

Hallo ihr lieben!

Ich hab da mal ne frage!
Ich bin schwanger und immer wieder taucht das Thema beschäftigungsverbot auf.

Ich arbeite als Verkäuferin in einem Zoo Fachgeschäft und habe mir das Mutterschutz Gesetz durchgelesen...auch meine Kollegen und meine Chefs lassen mich nichts mehr machen! Meine Hauptarbeit besteht darin wäre abzupacken die leider meistens schwerer als 5 Kilo ist !
Mit Hunden ein Geschirr oder Mantel anzuprobieren oder an einer Kasse zu stehen wo es keine Sitz Möglichkeiten gibt !
Ich muss mich ständig bücken oder strecken und merke immer wieder wie unangenehm die Arbeit nach einer Zeit im Bauch drückt.

Ich arbeite 6 Stunden am Tag manchmal 7 1/2 was ja eigentlich geht, aber ich habe nicht die Möglichkeit viel zu sitzen ich versuche mich zwischen durch wenn es im Bauch weh tut zu setzen aber dann steht schon der nächste Kunde an der Kasse und wir sind teilweise nur zu zweit im Laden das heißt ich kann meine Kollegin auch nicht vollkommen alleine lassen und nichts tun !!
Und selbst an der Kasse muss ich immer wieder die schwären Säcke Hundefutter oder Katzensprung drüber ziehen ! Es lässt sich einfach nicht vermeiden !!! Einen Büro Job gibt es in meinem Bereich auch nicht als Alternative!

Jetzt bin ich mir nicht sicher ?! Dürfte ich so denn noch weiter arbeiten oder sollte ich nach einem beschäftigungsverbot schauen ?! Drei Damen die vor mir dort schwanger geworden sind haben alle ein beschäftigungsverbot erteilt bekommen von ihren Ärzten aber meine Frauen Ärztin möchte mir das nicht geben ?!

Was denkt ihr darüber ich bräuchte echt einen Rat !!!

Liebe Grüße

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 17.11.2016, 7:32 Uhr

Dein FA gibt dir ein BV wenn es um gesundheitliche Probleme geht.
Da du gesund bist und nur die Arbeit das Problem ist muss dein Chef den BV aussprechen.
Such das Gespräch.
Da hat der Chef ja auch was von, denn wenn du krank geschrieben bist fehlst du. Wenn du ein BV hast ist dein Chef versichert.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von cathiileiin am 17.11.2016, 7:41 Uhr

Achso ...ich wusste garnicht das mein Chef das darf....?!

Mein Chef sieht auch das wir das nicht umsetzen können was im Gesetz steht... Dann muss ich da vielleicht nochmal nachschauen und nachfragen

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von AnneS. am 17.11.2016, 8:16 Uhr

Sprich mit deinem chef. Der kann ne gefährdungsbeurteilung ausfüllen. Gibt's im Internet oder beim Ordnungshüter falls du aus Deutschland bist. Und das dann an die krankenkasse weiterreichen.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von KathySven am 17.11.2016, 9:39 Uhr

Das kann auch dein chef aussprechen wenn er dir keine Schwanger gerechte stelle geben kann.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von cathiileiin am 17.11.2016, 10:56 Uhr

Wie is das wenn das der Arbeitgeber macht...? Dann läuft es nicht mehr über die Krankenkasse oder ?

Könnte dann der Arbeitgeber nicht sagen ihm is das egal er spricht das nicht aus weil er mich dann weiter bezahlen muss ?! :/

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von anna21 am 17.11.2016, 11:15 Uhr

Doch läuft über die Kasse
Er zahlt dich aus und bekommt das geld von der Kasse zurück

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von Josie.w am 17.11.2016, 11:18 Uhr

Dein Arbeitgeber muss dir dann ein BV aussprechen,war bei mir auch so.
Mein Arbeitgeber bekommt das Geld dann von der KK wieder

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von Fischal am 17.11.2016, 11:24 Uhr

Ich versteh da was nicht. Das Beschäftigungsverbot kann doch auch von dem Frauenarzt ausgestellt werden. War bei meiner Arbeitskollegin so.
Ich war gestern auch bei meiner Ärztin und habe ihr meine Situation in der Arbeit geschildert und sie hat gemeint, ich soll bis Weihnachten durchhalten (außer es geht gar nicht mehr) und danach stellt sie mich frei.
Also ich würde das mal genauso meinem Arzt schildern wie du das hier beschreibst und dann denk ich wird er dich auch freistellen, wenn es ein vernünfitger Arzt ist.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von cathiileiin am 17.11.2016, 11:41 Uhr

Es kann auch der Frauenarzt machen aber soweit ich weiß machen die das wenn ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin. Jetzt ist es ja so das es hier einfach nicht so ist wie es laut Gesetz sein sollte und das ich durch das viele stehen und laufen schmerzen bekomme...ich bin nicht sehr begeistert von der frauenärztin!

Sie hat mir nicht wirklich zugehört und gesagt ich muss mich erst dafür einsetzen und drauf achten das sich alle and Gesetz halten ! Aber genau das ist nicht machbar !!!! :/

Ab dem neuen Quartal werde ich auch zu einer anderen gehen aber das ist leider erst im Januar !

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von Sari87 am 17.11.2016, 12:40 Uhr

Der FA kann das BV theoretisch auch ausstellen. Viele sträuben sich da allerdings, denn ihre Patientinnen können ihnen ja erzählen, dass ihre Arbeit nicht nach dem Gesetz ist und der AG dieses auch nicht ändert, was aber ja nicht der Wahrheit entsprechen muss.
Um sich rundum abzusichern, müsste der FA den Arbeitsplatz begehen und schauen, ob es wirklich keine anderen Möglichkeiten zum Einsatz der Patientin gibt. Viele Ärzte haben dafür einfach keine Zeit und stellen das BV daher nicht aus, da ihnen das Risiko zu groß ist, dass die Arbeit am Ende gar nicht aus dem Rahmen des Gesetzes fällt.
Nur mal als Erklärung, warum sich da Ärzte quer stellen.

Wenn dein Chef es schon einsieht, dass er deinen Arbeitsplatz nicht gemäß dem Mutterschutz-Gesetz einrichten kann, dann soll er zum Gewerbeaufsichtsamt gehen und sich dort informiseren. Die erzählen ihm genau, was er für das BV machen und an welche Stellen er sich wenden muss. Das ist wohl der einfachste Weg in dieser Situation.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von cathiileiin am 17.11.2016, 13:04 Uhr

Ach super vielen Dank für eure ganzen Antworten...

Weiß jemand ob der Hausarzt das auch ausstellen darf ? Ich denke bei der würde ich es sofort bekommen wenn ich ihr sage wie es ist !

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von Josie.w am 17.11.2016, 13:33 Uhr

Ob dein Hausarzt das machen kann weiß ich nicht,aber ich kann es mir nicht vorstellen,weil er mit der SS nichts Zutun hat. Will aber auch nichts falsches sagen.
Ich kenne es auch so das der FA nur ein BV ausspricht,wenn du eine komplizierte SS hast,sei es Blutungen,vorzeitige wehen etc.
Eigentlich ist denn Arbeitgeber dafür zuständig,weil er sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält und wenn er keine andere Arbeit für dich hat,muss er ein BV aussprechen.
Er bekommt dein Lohn von der KK wieder,hatte Anfang des Jahres ein BV und seit September wieder ein BV und mein Arbeitgeber hat sagte das zu mir mit der KK.
Hast du mal mit den Betriebsarzt gesprochen? Er kann es ja auch aussprechen,wenn du ihm das alles erklärst und dein Chef auch sagt das er sich nicht an das Mutterschutzgesetz halten kann.
Weil wenn dir oder dem Baby was passiert durch schweres schleppen etc.kann dein Chef richtig ärger bekommen.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von Sari87 am 17.11.2016, 18:18 Uhr

Sorry für die Frage, aber warum versuchst du krampfhaft einen Arzt zu finden, der dir das BV ausstellt, wenn du doch schreibst, dass dein Chef es dir ausstellen würde, sich nur nicht recht damit auskennt.
Sag es ihm, er soll beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und fragen, wie das geht und soll es machen. Das ist der einfachste Weg für alle Parteien.

Der Hausarzt darf es theoretisch auch ausstellen, macht es in der Regel aber noch seltener als der FA, da der Ahsuarzt im Normalfall absolut nichts mit der SS am Hut hat.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von LooRelai am 17.11.2016, 19:37 Uhr

Hallo :)

Ich bin auch im BV , ausgesprochen von meiner Chefin. In der ersten Schwangerschaft hatte ich eine andere Chefin und habe bis kurz vor Schluss gearbeitet.
Ich bin Friseurin, da steht man lange und viel, arbeitet körperlich und hat Umgang mit Chemikalien. Selbst wenn man selber nicht mehr färbt etc sind die Dämpfe im Salon.
Meine jetzige Chefin hat mich sofort ins BV geschickt. Sie bekommt mein Gehalt von der KK wieder....

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von emilie.d. am 18.11.2016, 6:51 Uhr

Wenn der Arbeitsplatz wie in Deinem Fall das Problem ist, muss der AG das BV aussprechen. Deine Gyn könnte nur ein individuelles BV aussprechen, was bei Dir aber nicht der Fall ist.
Wenn der AG Dir keinen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann, bekommt er Dein Gehalt über die Umlage 2 von der KK wieder. Er hat keinen Nachteil dadurch, außer dass Du als Arbeitskraft wegfällst.
Auch Deine Hausärztin darf in einem Fall wie Deinem kein BV aussprechen. Es kann sein, dass es sie es trotzdem macht. Wenn die KK aber prüft, kann es sein, dass sie im Zweifel für Dein Gehalt selbst aufkommen muss.
Daher mit dem AG sprechen, der muss dann, wenn er aich nicht auskennt, zur Not bei Gewerbeaufsichtsamt und KK nachfragen.

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Re: Beschäftigungsverbot ?!

Antwort von JJ.AnNi. am 19.11.2016, 21:46 Uhr

Ohmaan, ich habe bis zur 28 ssw an der Kasse im Supermarkt gearbeitet mit 19, wo es keine Möglichkeit gibt um zwischendurch aufzustehen oder ständig auf Toilette zu gehen, denn eine Zeit ohne Kunden gibt es an der Kasse nicht! Für jede packung Zigaretten oder tabak muss man sich auch strecken und Getränke oder hundefutter muss halt auch über das Band.. Du bist schwanger und nicht schwer krank, das ist eine ganz normale Arbeit ..
Ich sehe ständig schwangere hinter der Kasse, mir kommt es eher so vor als willst du nicht oder du stellst dich echt extrem an ..
Dein Arzt wird es dir nicht ausstellen weil keine Gefahr für dich und das Baby besteht im gesundheitlichem Sinne, das musste dann dein Chef versuchen irgendwie durch zu bekommen mit solchen Begründungen..
Ich bin jetzt in der 29 ssw in Beschäftigungsverbot, allerdings wegen gesundheitlichen Gründen meines Babys, sonst hätte ich die letzten 6 Wochen auch noch geschafft.

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