Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ihly am 28.07.2015, 13:44 Uhr

BV und trotzdem arbeiten?

Hallo,

Hoffe jemand von euch kann mir einen Rat geben.

Ich habe letzte Woche ein vorläufiges BV von meiner Ärztin bekommen, da ich in einem Lager arbeite und mein Arbeitsplatz geprüft werden soll bevor ich wieder arbeiten gehen darf. Da nun die urlaubszeit anfängt, möchte mein Arbeitgeber, dass ich meine Kollegin, die im Büro arbeitet vertrete. Bisher hab ich immer das Büro gemacht wenn sie nicht da war.
Darf ich das jetzt trotzdem, auch wenn mein Arbeitsplatz noch nicht geprüft ist?
Bei uns im Büro gibt es nichts was dagegen sprechen würde. Will mich nur rechtlich absichern, nicht das es wegen den 2 Wochen arbeiten Probleme mit dem BV gibt.

Danke für eure antworten.

Lg

 
4 Antworten:

Re: BV und trotzdem arbeiten?

Antwort von mosaique, 32. SSW am 28.07.2015, 13:57 Uhr

BV ist BV, deine FÄ wird sich wohl etwas dabei gedacht haben als sie dir das aussprach.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht ob da die Versicherung einen Strich durch die Rechnung zieht, falls dir im BV was passieren sollte da du trotzdem arbeiten warst.
Ich würde es an deiner Stelle lassen oder mit deiner FÄ nochmal drüber reden ob du diese Arbeit machen kannst.

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Re: BV und trotzdem arbeiten?

Antwort von nita83 am 28.07.2015, 14:49 Uhr

Hallo das musst du mit Arzt und kk absprechen aber ein Büro job ist ja doch was anderes als ein job im lager.
aber ohne das es genehmigt wird würde ich es nicht machen.
Lg nita

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Re: BV und trotzdem arbeiten?

Antwort von jezzman, 24. SSW am 28.07.2015, 16:54 Uhr

Hi..
Bei einem BV von deiner Ärztin musst du das mit ihr besprehcen.
Hättest du ein BV von deinem Arbeitgeber bzgl. deines Arbeitsplatzes, könnte er dich an einem anderen Arbeitsplatz, der die Vorschriften zum Schutz Mutter u Kind gewährleistet, einsetzen..

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Re: BV und trotzdem arbeiten?

Antwort von CuteLilly123, 17. SSW am 29.07.2015, 20:19 Uhr

Hallo Ihly,

es kommt drauf an für was du ein BV hast!
Es gibt ja einmal ein generelles BV, wo man alle Tätigkeiten nicht mehr machen darf, und dann gibt es ein BV was nur für bestimmte Tätigkeiten gilt.

Wenn du also im Lager arbeitest und dafür ein BV hast gilt das nicht für den Bürojob.
Ich würde dir aber ebenfalls dazu raten das mit dem Arzt der das BV ausgesprochen hat und mit deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu bereden um herraus zu finden ob du ein generelles oder ein teilweises BV hast.

Und wenn der Arzt sagt gegen den Bürojob ist nix einzuwenden kannst du den machen wenn nicht solltest du auch im Büro nicht arbeiten.

LG Lilly

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