Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von isasterne am 04.01.2016, 8:55 Uhr

Verhinderungspflege

Meine Tochter hat Pflegestufe 0 und meine Freundin hat im letzten Jahr öfter Verhinderungspflege übernommen ,die ich ihr auch bezahlt habe.
Wie bekomme ich den Betrag von der Krankenkasse (Techniker) erstattet?
Muss ich eine Rechnung einreichen? Oder gibt es Vordrucke?
Was gibt es zu beachten?

 
8 Antworten:

Re: Verhinderungspflege

Antwort von Himbeere90 am 04.01.2016, 12:02 Uhr

Hey,
Du kannst dort anrufen und die schicken dir einen Vordruck mit dem Namen der Person zu. Allerdings geht es auch, dass du einfach selbst eine Liste machst.
Auf dem Vordruck steht allerdings noch "Ich bin mit dem Kind weder verwand noch verschwägert"...das würde ich dann einfach mit aufschreiben.

Würde es mir also einfach zuschicken lassen, die sind ja immer schnell. ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bei meiner Kasse gibt es spezielle Anträge

Antwort von Ellert am 04.01.2016, 18:14 Uhr

ausfüllen mit allen persönlichen Daten
wann und von wann bis wann gepflegt wurde, was sie dafür bekommen hat
unterschreiben lassen und einreichen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bei meiner Kasse gibt es spezielle Anträge

Antwort von karlchen 54 am 05.01.2016, 19:54 Uhr

Hallo,
wir haben auch spezielle Formulare der KK. Ich muss allerdings am Anfang jeden Jahres die Personen, die die Kinder betreuen werden, angeben bei der KK.
Und dann reiche ich etwa alle 3 Monate die Formulare ein und bekomme das Geld.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhinderungspflege

Antwort von Himbeere90 am 05.01.2016, 21:01 Uhr

Also bei der Tk geht es auch so. ;)
Und man kann es rückwirkend ebenfalls beantragen. Musste jetzt erst die Personen nennen.
Lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Verhinderungspflege

Antwort von isasterne am 06.01.2016, 11:54 Uhr

Es ist das erste Jahr gewesen,deshalb kenne ich mich damit noch nicht aus. Bis Juni muß ich für das letzte Jahr einreichen.
Was bezahlt ihr für einen Stundenlohn? Sind 10,50 ,- ok?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

was hast Du denn bezahlt ?

Antwort von Ellert am 06.01.2016, 21:56 Uhr

Du kannst ja auch 15.- zahlen, wichtig sind die Belege zum Nachweis
Je nach Schwere der behinderung zahlt man halt auch, meine bekamen zum Teil 20.-die Stunde

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re ich kapiere das nicht

Antwort von Saraid am 06.01.2016, 23:35 Uhr

Darf ich mich wieder einklinken?
Mein Kind hat auch die null , als ich jetzt mit Grippe im Bett lag ist die Schwiema eingesprungen. Also einfach so, hat hier den Laden geschmissen.das könnte man sich vergüten lassen. Echt????
Auch nachträglich??
Was schreibt man denn da?
Ich kann doch selbst keine Rechnung der Schwiema schreiben?
Muss ich selbst für mich ein krankheitsattest haben?
Könnte mir das jemand erklären?
Danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Re ich kapiere das nicht

Antwort von isasterne am 07.01.2016, 7:27 Uhr

Ich weiß das auch erst vom Pflegedienst. 2 Jahre habe ich es verfallen lassen,weil ich es einfach nicht wußte,dass es in der Pflegestufe inbegriffen ist. Sonst hat auch immer meine Mutter usw. aufgepasst und weil sie nicht mehr aufpassen wollte, sind eben viele Sachen ausgefallen.
Ich glaube,es darf kein Familienangehöriger sein.

PS: Bisher habe ich 10,50,- bezahlt. Frage mich aber,ob das zu wenig ist oder ok so.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

Verhinderungspflege

Hallo, mein Sohn, schwerbehindert, Pflegestufe 1, darf an der Klassenfahrt im Juli nur teilnehmen, wenn ich oder eine Person die in betreut, ebenso mitfährt. Da ich auf Grund unseres Nachwuchses nicht mit kann, würde das eine Bekannte, die zum einen eine examinierte ...

von Kate73 19.06.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verhinderungspflege

Die letzten 10 Beiträge im Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.