Geschrieben von Ellert am 29.12.2014, 19:04 Uhr |
Autobahnen in Frankreich...
Hallo Ihr
wir wollen im April üner Ellert 18.Geburtstag Richtung Paris und mein Mann und ich haben heute überlegt ob es bei den Gebühren Sonderregelungen für Behinderte gibt ähnlich unserem Kfz-Steuersystem bzw Fähren etc
Hier hat es ja auch einige mit Einschränkungen, evtl weiss einer wo man das nachlesen kann ?
Wir haben zwar einen EU Parkausweis, aber einen internationalen Ausweis nicht, nur wenn es da nichts nutzt brauche ich mich auch um den nicht kümmern...)
Braucht man für die Toiletten der Autobahn einen Schlüssel ( den hab ich da auch noch nicht beantragt)
LG dagmar
Re: Autobahnen in Frankreich...
Antwort von Linchen83 am 30.12.2014, 9:56 Uhr
Hallo,
hab gerade das hier gefunden:
Fahrzeugklassen
Klasse 1: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe von 2m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug), Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind
Klasse 2: Fahrzeuge und Gespanne mit maximaler Höhe zwischen 2m und 3m und zulässigem Gesamtgewicht unter 3,5t (bei Gespannen nur Zugfahrzeug)
Klasse 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen und einer Gesamthöhe von 3m und mehr oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
Klasse 4: Fahrzeuge mit 3 und mehr Achsen und einer Höhe von mehr als 3m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t; Gespanne mit einer Höhe von mehr als 3m oder einem Zugfahrzeug mit mehr als 3,5t
Klasse 5: Motorräder, Trikes, usw.
Behinderten-Transport: Fahrzeuge der Klasse 2, die für den Transport von Behinderten umgerüstet sind, werden in die Kategorie 1 eingestuft. Hierfür ist es jedoch notwendig, Spuren mit Personal zu nutzen oder an der automatischen Mauterfassung Personal durch drücken des entsprechenden Knopfes herbeizurufen.
Quelle: http://de.rendezvousenfrance.com/de/info/mautgebuehren-frankreich
Scheint aber nicht ganz einfach zu sein, siehe hier: http://www.wohnmobilforum.de/w-t35397.html
Viele Grüße
Re: Autobahnen in Frankreich...
Antwort von Philo am 30.12.2014, 16:26 Uhr
Hallo,
ich hab mal auf ner Fortbildung gehört, dass in Europa die Behindertentoiletten ein einheitliches Schließsystem haben. Die FOBI war von der VDK.
Mehr kann ich dazu leider nicht beisteuern.
LG, Philo
Das fand ich leider auch nur
Antwort von Ellert am 30.12.2014, 16:46 Uhr
wobei wir unter 2 meter hoch sind ( 1,96 glaube ich) und ne Länge steht ja nirgends drin als Begrenzung, oder ?
Also Kat 1 wären wir dann so oder so
Ich hab mich nun mal an den mmb gewandt, bin da ja Mitglied, es soll auch Sonder-Vignetten geben aber das ist den Aufwand eher nicht wert
dagmar