Erster Kinderwunsch

Erster Kinderwunsch

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von yesssdt am 21.01.2015, 11:53 Uhr

Fragen über Fragen

Wie schon oben steht, quälen mich einige Fragen.
Falls es nun geklappt hat mit dem Baby..Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältniss,das immer verlängert wird.Mein Freund ebenfalls.Wie ist das mit dem Kindergeld und Mutterschaftsgeld? Ich hab mich schon informiert,mur verwirrt es mich total..
passt zwar nicht ganz hier rein,aber man will ja auch nicht unvorbereitet sein..

 
3 Antworten:

Re: Fragen über Fragen

Antwort von lollyflop am 21.01.2015, 16:23 Uhr

Hi yesssdt,
die Zahlung des Mutterschaftsgeldes hängt ganz davon ab, ob du zu Beginn des Mutterschutzes noch beschäftigt bist oder nicht. Sollte dies der Fall sein, erhälst du von deiner Krankenkasse 13 EUR pro Kalendertag und von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss bis zum vorher gezahlten Nettoverdienst. Zu arbeitslosen Müttern habe ich Folgendes gefunden:
Arbeitslose Mütter - Sind Sie bei Beginn des Mutterschutzes arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) oder sind Sie bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Sie bekommen die gleiche Summe, nur eben von Ihrer Kasse.

Das Kindergeld bekommst du in jedem Fall. Dies wird unabhängig von einem gültigen Beschäftigungsverhältnis für dein Kind gezahlt.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen über Fragen

Antwort von Jessi90 am 21.01.2015, 20:11 Uhr

Hallo das Kindergeld beträgt beim ersten Kind immer 184 € allerdings wird das Elterngeld anhand der letzten 12 Monate vor Entbindung errechnet. Wenn du also vor der Entbindung arbeitslos sein solltest erhältst du nur 300€ elterngeld pro Monat.

Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Fragen über Fragen

Antwort von Stuff84 am 22.01.2015, 10:57 Uhr

Kindergeld bekommst du mtl ab Geburt. 184€ pro Kind.

Mutterschaftsgeld bekommst du von der KK und der AG stockt bis zu deinem regulären netto auf.
Elterngeld sind 65 %-67% von deinem Durchschnitts Bruttolohn der 12 monate vor dem Mutterschutz abzgl der Sozialabgaben. du kannst dir dann entweder 10 oder 22 Monate auszahlen lassen. die halbe Auszahlung hat immer den Vorteil das eine eventuelle Steuer Nachzahlung entsprechend niedriger ausfällt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Erster Kinderwunsch
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.