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Geschrieben von Tanzbaer68 am 16.04.2015, 14:39 Uhr

Niedersachsen: Spätbetreuung nicht im Klassenraum?

Hallo,
weiß jemand ob und wo es gesetzlich verankert ist, dass eine kostenpflichtige Spätbetreuung (nach der verlässlichen Grundschule) rein formal NICHT im Klassenraum stattfinden darf?
Es haben sich an unserer GS so viele Kinder für die Spätbetreuung neu angemeldet, dass eine neue Gruppe eröffnet werden könnte, dies wird aber mit der Begründung abgelehnt, dass die Betreuung (erfolgt durch externen KITA-Betreiber) nicht im Klassenraum stattfinden darf & kein weiter NiCHT-Klassenraum mehr zur Verfügung steht.
Rein praktisch erfolgt die Betreuung der beiden jetzt schon vorhandenen Gruppen bei schlechtem Wetter natürlich in einem Klassenraum...
Über Infos diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.

LG Tanzbaer

 
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