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Geschrieben von Pamo am 21.12.2015, 8:16 Uhr

NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Solche extrakurrikulären Leistungen wie Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr, Musikpreise, KinderUni-Diplom, besonderes Engagement für Flüchtlinge - laut Paragraph 49 Schulgesetz NRW dürfen diese extrakurrikulären Leistungen im Zeugnis erwähnt werden. (Im Jahreszeugnis der 4. Klasse sogar alle extrakurrikulären Leistungen in der gesamten Grundschulzeit)

Habt ihr das machen lassen?

 
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