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Geschrieben von denise.1212 am 03.05.2014, 16:04 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,
ich möchte vorab schon ein paar Info's vllt hatte jemand ja schonmal die Situation. Ich bin jetzt in der 9. SSW und habe ein Beschäftigungsverbot im Bezug auf Kontakt zu Kleinkindern bekommen. Ich arbeite in einer Arztpraxis und bin IMMER diejenige die an der Anmeldung ist. Das heißt 1. die Arbeit mit Kindern lässt sich gar nich vermeiden, denn meine arbeit hat immer etwas mit Patienten zu tun. und 2. wenn ich etwas anderes arbeiten kann, dann keine vollen 30 Stunden pro Woche. Aber das hauptproblem ist; die Praxis in der ich arbeite ist sehr oft geschlossen, wir haben aber normalen Urlaubsanspruch, das heißt wir müssen mehr Stunden arbeiten um dann mehr bezahlten Urlaub zu haben, das heißt ich muss derzeit, ca. 35 Stunden statt 30 Stunden arbeiten. Außerdem arbeite ich nur noch bis Anfang August in dieser Praxis, denn dort lässt es sich nicht aushalten.

1. Kann ich dann auch nur stundenweise arbeiten?
2. wie verhält es sich mit meinen Stunden, denn eigentlich nehme ich den Urlaub ja nicht wirklich, da ich ja sowieso nicht arbeiten darf. Weiß jemand wie sich das verhält?

Hilfe.!!

Ich freue mcih auf Antworten und hoffe man versteht was ich meine. :)

Liebe Grüße
Denise

 
9 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Oktaevlein am 03.05.2014, 19:20 Uhr

Hallo,

ehrlich gesagt, so ganz verstehe ich es noch nicht. Arbeitest du denn jetzt auf einem anderen Platz, wo du keinen Kontakt zu kleinen Kindern hast? Auch wenn man dir da nur wenige Stunden anbieten kann, musst du bei einem Beschäftigungsverbot dein volles Gehalt bekommen.

Ich hatte auch mal ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit mit Kleinkindern wegen fehlendem Immunschutz (gegen was genau weiß ich nicht mehr). Hab dann aber alles andere gemacht (es ließ sich bei mir besser trennen) und mein volles Gehalt trotzdem bekommen.

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von denise.1212 am 03.05.2014, 20:24 Uhr

derzeit noch nicht aber ich werde wohl an einer anderen Stelle arbeiten, nur wird das sich schlecht umsetzen lassen.

Viel wichtiger ist mir aber die Sache mit dem Urlaub, den ich ja nehmen muss, da die Praxis geschlossen ist. aber ich habe ja soviel anspruch gar nicht, also muss ich diesen mir mit Überstunden verdienen. das kann ich jedoch nicht wenn ich gar nicht arbeite oder nur wenige Stunden.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von bobcat am 04.05.2014, 7:50 Uhr

Hallo,
an der Anmeldung hast Du doch keinen engen Kontakt mit Kleinkindern ... Oder willst Du den Rest der Schwangerschaft auch nicht mehr in den Supermarkt oder in ein Babygeschäft gehen?

Und mit den Stunden geht es ja wie sonst auch, Du kannst auch in der Schwangerschaft mehr als 30 Stunden arbeiten.

Bei uns im Kindergarten arbeiten die Schwangeren dann in den Hortgruppen und im Nachbarraum etc sind dann die Kleinen...

Lg,
bobcat

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bajuli am 04.05.2014, 9:22 Uhr

Also ganz versteh ich es nicht. Da sollte dich dein FA mal aufklären was er damit meint.
Ich arbeite im med. Bereich und hatte selbst keinen ausreichenden Schutz. Aber ich habe die Kinder nicht gewickelt und habe halt zugesehen, dass ich mich von hochinfektiösen Sachen ferngehalten habe. Von daher habe ich ganz normal weitergearbeitet. Kenne ich aber auch nur so von den Krankenschwestern und Ärzten. Da bekommt bei uns keiner ein Beschäftigungsverbot. Im schlimmsten Fall wird man solang umgesetzt.
Was soll denn an einer Anmeldung passieren?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von denise.1212 am 04.05.2014, 11:21 Uhr

es geht gar nich um die Sache ob ich arbeiten darf oder nicht, das muss ich nicht diskutieren, wenn mir mein Arzt sagt, ich darf nicht mehr arbeiten dann ist das so!

Wie gesagt es geht mehr darum was mit meinem Urlaub ist, den ich zwar nehme aber ja eigtl. keinen Urlaubsanspruch mehr habe.

Mir ist außerdem klar, dass ich mehr als 30 Stunden arbeiten darf, jedoch arbeite ich laut Vertrag nicht mehr. da ich ja pro woche noch überstunden rein arbeiten muss.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Isa2012 am 04.05.2014, 13:00 Uhr

Ich arbeite auch in Kinderarztpraxis und habe sowohl bei meiner Großen als auch bei der Kleinen gearbeitet.
Blutentnahmen habe ich nicht mehr machen dürfen.
Es gibt kein klares Gesetz das vorschreibt dass du als Arzthelferin nicht mehr arbeiten darfst.
Mein Chef hat damals lange Gespräche mit Arztkammer und KV geführt.
Es wird auch getestet ob du gegen all möglichen Kram immun bist. Und dann kannst du ganz normal weiter arbeiten.
Habe es auch bis zum Mutterschutz.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von dhana am 04.05.2014, 16:44 Uhr

Hallo,

ganz verstehe ich dich auch nicht.

Mit den 30 h

Bei mir ist es so, das ich 40h/Woche arbeiten muss - wie diese Stunden aufgeteilt werden ist flexibel.
Es kommt also durchaus vor, das ich Teilweise sehr viel Stunden zusammenbringe.
Ich kann auch meine Stunden die ich "zuviel" habe sammeln - damit ich dann mal einen Freitag freibekomme. Ist auch so im Arbeitsvertrag geregelt - ich habe keine Arbeitszeiten von bis.. sondern nach Bedarf mit Vertrauenszeit. Hat auch Vor- und Nachteile. Aber ich wusste ja auf was ich mich einlasse - und mein AG kommt mir da durchaus auch mal entgegen, wenn ich zur Sprechstunde in die Schule muss - oder so.

Ich denke mal so ähnlich ist es bei dir auch - du musst halt deine Stunden an den Tagen zusammenbekommen, die du arbeitest - das hat nichts mit Urlaub oder Überstunden zu tun - sondern wie sich rechnerisch die Arbeitsstunden verteilen. Wenn z.B. die Praxis jeden 2. Mittwoch geschlossen ist - dann müssen sich die Stunden halt auf die Tage verteilen, an dennen die Praxis offen ist. Ist ja mit Sicherheit so in einem Arbeitsvertrag geregelt.

Gruß Dhana

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Oktaevlein am 04.05.2014, 16:59 Uhr

Hallo Denise,

du musst also im Moment Überstunden ansammeln, damit du die dann an den Tagen, an denen die Praxis zu hat, "abfeiern" kannst, weil du offiziell keinen Urlaub dafür übrig hättest? Verstehe ich das richtig?

So, wegen partiellem Beschäftigungsverbot kannst du nicht mehr deinen alten Arbeitsplatz besetzen und machst was anderes, dafür gibt es nicht genug Stunden. Auch richtig verstanden?

Und jetzt willst du wissen, ob du die Tage, an denen die Praxis zu hat und du keinen Urlaub mehr übrig hast, trotzdem Geld bekommst?

Ich möchte wirklich gerne deine Frage verstehen, denn wie ich es rauslese, geht es dir ja nicht darum, ob Beschäftigungsverbot oder nicht, denn wie du richtig sagst, hat das dein Arzt ja bereits entschieden.

Wie gesagt, eigentlich kannst du ja nichts dafür, wenn die Praxis mehr Tage geschlossen hat, als du Urlaubsanspruch hast. Ich denke, der Chef könnte dir das Gehalt nicht kürzen, nur weil die Praxis zu hat. Allerdings wird er dir nur das Gehalt für 30 Stunden bezahlen, da du ja keine Überstunden mehr machst. Aber die 30 Stunden muss er dir bezahlen, wenn du aufgrund eines Beschäftigungsverbot nur noch 20 Stunden oder 25 oder auch gar keine (je nachdem, was er dir anbieten kann) machen kannst. Wenn er dich nicht 30 Stunden auf einem anderen Platz beschäftigen kann mit einer Arbeit, die du machen darfst, muss er dir trotzdem deinen Lohn zahlen, aber ich denke mal, ohne Überstundenausgleich.

Vielleicht habe ich dein Anliegen ansatzweise verstanden?

LG

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von speedy am 05.05.2014, 12:07 Uhr

Hi,
zum einen kannst du auch ein teilweises BV bekommen, das ist genau für die Fälle, wo du woanders eingesetzt werden musst, dies aber nicht in deinem vertragl. Umfang möglich ist. Die Differenz zu deinem vertraglichen Gehalt übernimmt dann die Versicherung.

Angenommen du müsstest demnach nur noch 2/3 arbeiten, d.h. 20 statt 30 Stunden, dann entspräche das bei einer 5-Tage-Woche einer täglichen Arbeitszeit von 4 Stunden, ein Urlaubstag entspricht dann dementsprechend auch nur 4 Stunden, die du vorher "reinarbeiten" müsstest (bislang waren es ja bei 30h 6 Mehr-Stunden).

Ansonsten kannst du es locker sehen: Wenn du tatsächlich nicht genug Urlaubstage für die regulären Schließtage hast, dann reicht es aus, deine Arbeitsleistung für diese Tage ausdrücklich anzubieten. Denn es wird kaum rechtlich haltbar sein, Gehalt dafür zu kürzen sofern die vertragliche Arbeitszeit eingehalten wurde.

Gruß, Speedy

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