Für alleinerziehende Eltern

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von Katy90  am 19.01.2016, 14:51 Uhr

Wir reden gerade über eine Trennung...

Hallo ihr lieben,

mein Partner und ich denken Momentan über eine Trennung nach. Warum, wieso, weshalb, tut erstmal gar nichts zur Sache. Es geht um was anderes.

Und zwar würde ich dann mit unserem 15 Monate alten Sohn in eine neue Wohnung ziehen. Wir sind beide streng dagegen ihn schon jetzt in eine Krippe/Kita zu gebem. Ich habe aber einen Aushilfsjob in einer Bäckerei und mein (noch) Partner arbeitet ganztags als Altenpfleger. Dh ich würde aufhören müssen zu arbeiten. Denn wir haben nicht die möglichkeit ihn bei unseren verwanten zu lassen. Einige können es aufgrund ihrer Arbeitszeiten nicht, andere aus gesundheitlichen Gründen, oder sie Wohnen einfach zu weit weg.

Jetzt stellen sich mir viele Fragem. Was kann ich beanteagen? Wohngeld? ALG I & ALG II? Muss ich erst eine Wohnung haben um Wohngeld beantragen zu können? Wie groß und wie teuer darf die Wohnung maximal sein? Weiß ich evtl was nicht, was mir helfen kann?

Kindergeld und Unterhalt sind für uns ganz klar. Alles andere ist ein riesen Fragezeichen. Ich bin nur froh, dass wir es gemeinsam und in Ruhe klären und nicht im mega Zoff auseinander gehen. Ich glaube, dann würde ich das nicht schaffen.

Danke für eure Tipps und erfahrungen.
LG, Katy

PS: ich habe nur ein Jahr Elternzeit gehabt, kann ich da wieder rein? Wie ist das dann mit dem Geld?

 
31 Antworten:

Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Möhrchen am 19.01.2016, 15:26 Uhr

Zwei Verständnisfragen:

1) warum musst Du aufhören zu arbeiten?

2) wie meinst du das mit der Elternzeit - wo willst du da wieder rein? Das sind doch schon mehr als 1 Jahr jetzt?!

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Katy90 am 19.01.2016, 15:57 Uhr

Ich kann nicht mehr arbeiten, weil ich keinen habe, der auf das Kind aufpassen kann. Und wie bereits geschrieben, finden wir ihn zu jung für Krippe und Kita. Das kommt absolut nicht in Frage!!!

Und Elternzeit kann man bis zu drei Jahre nehmen. Ich hatte nur ein Jahr Elternzeit. Da bin ich also nicht mehr drin. Ich will wissen, ob och die zwei jahre, die ich nicht genommen habe noch nehmen kann, oder ob ich da keinen Anspruch mehr drauf habe? Und wenn das geht, wie viel Geld bekomme ich dann noch, da es ja einen festen Satz gibt. Muss ich das gegebenenfalls dann am Ende zurück zahlen?

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Fru am 19.01.2016, 16:53 Uhr

Wenn Du jetzt wieder arbeitest, wer hat denn bis jetzt auf das Kind aufgepasst? Ich nehme an, der Vater?!?! Dann kann der das doch auch genau so weiterführen.

ALG1 kann man meines Wissens nach nur beantragen, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, tust Du nicht, also fällt das weg. Somit bleibt ALG2, ob die einfach so hinnehmen, das Du den Job kündigst, ist fraglich. Wohngeld fällt bei ALG2 Bezug weg.

Ich würde also an Deiner Stelle klären, wie viel Unterhalt Dir und wieviel Unterhalt dem Kind zusteht, mit der "Zahl" zum Amt und dann sagen die Dir genau, wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf. Dann kannst Du eine Wohnung in dem Umfang suchen, musst die aber dannn, wenn Du eine gefunden hast, noch genehmigen lassen und dann darfst Du einen Mietvertrag unterschreiben

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Terkey235 am 19.01.2016, 17:38 Uhr

Hi Katy,

es ist schon mal super, dass ihr euch im guten trennen möchtet und ihr noch miteinander reden könnt. Das ist viel wert.

Wenn ihr euch trennt, ist erstmal dein Partner für dich und das Kind finanziell verantwortlich. Er hat einen Selbstbehalt, aber grundsätzlich muss er für euch zahlen und kein Amt. Dass ihr euch in Sachen Unterhalt und Kindergeld einig seid, ist sehr gut und erleichtert sicher vieles.

An deiner Stelle würde ich deinen Partner bei der Betreuung des Kindes in die Pflicht nehmen. Wenn er im Schichtsystem arbeitet, wovon ich bei seinem Job ausgehe, wird er dir den Kleinen sicherlich regelmäßig abnehmen können, so dass du deine Beschäftigung nicht ganz aufgeben musst, sondern weiterhin ein paar Stunden arbeiten kannst.

ALGI kannst du keinesfalls beantragen, wenn du gar nicht auf Jobsuche bist. Vielleicht wäre eine Beratungsstelle eine gute Option für dich? Caritas und Co. bieten so eine Beratung an und können dir sicherlich in deiner individuellen Situation weiterhelfen.

Ab welchen Lebensjahr wäre ein Kita-Platz für euch in Ordnung? Dann müsstest du nur die Zeit bis dahin überbrücken. Wenn das Kind drei Jahre alt ist, wirst du dem Arbeitsmarkt wieder in Vollzeit zur Verfügung stehen müssen.

Alles Gute für euch, terkey

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hier muss man zumindest Teilzeit arbeiten wenn das Kind 1 Jahr alt ist.

Antwort von Sternenschnuppe am 19.01.2016, 19:29 Uhr

Ich verstehe dass Du bei Deinem Kind sein möchtest, aber dafür wird der Staat nicht aufkommen.
Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung ab einem Jahr, die Stadt / Gemeinde / Jugendamt ( überall andere für zuständig ) vermittelt Tagesmütter oder Krippenplatz.

Wo hast Du ein Jahr Elternzeit genommen? Hast Du einen Arbeitgeber ?
Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit, dann bist Du derzeit Hausfrau.

Unterhalt und Kindergeld ist klar, Dir steht vom Vater des Kindes Betreuungsunterhalt zu, ggf. Trennungsunterhalt.

Wenn er das Kind bisher betreute wenn Du arbeiten warst, dann kann er das doch weiterhin machen.
Wenn ihr partout keine Fremdbetreuung wollt, dann könntet ihr alternativ die Trennung verschieben, dann entfallen doppelte Wohnkosten bis Du wieder arbeiten gehst und es finanziell besser aussieht.

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von fsw am 19.01.2016, 20:03 Uhr

Richtig! Wenn du Arbeitslosengeld beantragst,wird vorausgesetzt,dass du dein Kind in eine Krippe oder Kindergarten schaffst.Du musst dem Arbeitsmarkt und dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen.Es kann jederzeit passieren,dass du einen Lehrgang...bekommst.

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Nani2701 am 19.01.2016, 22:34 Uhr

Was ist denn mit dem Vater, kann der denn nicht weiterhin die Betreuung übernehmen?

Wir haben uns auch im Guten getrennt, kommen wunderbar miteinander aus und er Betreut die Kinder weiterhin wie vorher auch, sonst könnte ich auch nicht voll arbeiten gehen. Für die Kids ist es super, denn die sehen Ihren Papa jeden Tag :-)

LG

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Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von shinead am 20.01.2016, 12:41 Uhr

... dürfen m.E. nicht gezwungen werden arbeiten zu gehen.

Die Regelung bei euch widerspricht da den Richtlinien. (Und ja, ich würde da jedem zur Klage raten.)

Man darf nur nicht eingeschüchtert genug sein, um eine widersprechende Wiedereingliedungsvereinbarung zu unterschreiben.

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von Fru am 20.01.2016, 12:50 Uhr

Das denke ich grundsätzlich auch, aber vorsätzlich den Job kündigen und in den H4 Bezug fallen und dann nicht weiter arbeiten, weiß nicht, ob sie da so hinnehmen (wenn die Betreuung gesichert ist, natürlich (ging ja vorher auch))

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von shinead am 20.01.2016, 17:49 Uhr

Aus irgendwelchen Gründen kommt der KV nach der Trennung nicht mehr für die Betreuung in Frage.
Da die beiden offen miteinander reden, ist diese Tatsache wohl zwischen beiden unstrittig.

Das Amt zwingt niemanden, ein Kind vor dem 3. Geburtstag in die Krippe zu geben (Anspruch hin oder her).

Fällt also jetzt die Betreuung weg, dann ist das keine vorsätzliche, sondern eine notwendige Kündigung, wenn der Arbeitgeber einer weiteren Elternzeit nicht zustimmt. Diesen Antrag müsste die KM natürlich erst einmal stellen. Die weiteren zwei Jahre stehen ihr ja noch zu.
Gibt der Arbeitgeber grünes Licht, gibt es Erziehungs- und Kindesunterhalt, Kindergeld und ggf. H4 für KM und sie fängt in zwei Jahren wieder an zu arbeiten.
Stellt der Arbeitgeber sich quer, Kündigt sie und erhält das gleiche.


ALG1 gibt es nicht, aber H4.

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von Sternenschnuppe am 20.01.2016, 18:01 Uhr

Hier wird es so umgesetzt seitdem es einen Anspruch ab einem Jahr gibt.
Bis zum 3. Geb. zumindest in Teilzeit zu arbeiten.

Verstehe auch nicht was daran falsch sein soll.
Millionen Frauen deren Männer zuviel für staatliche Leistungen verdienen müssen auch nach dem Elterngeld wieder los, wenn sie auf das Geld angewiesen sind.

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von shinead am 20.01.2016, 19:25 Uhr

Die Arge kann keinen zwingen ein Kind unter 3 in die Fremdbetreuung zu geben. Es ist falsch, wenn da jemand seine Kompetenzen übertritt. Das ist daran falsch.

Ja, ich bin nach 14 Monaten wieder arbeiten gegangen, trotzdem gönne ich jedem 3 Jahre zur Kindererziehung daheim.

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o.t. sternenschnuppe

Antwort von kravallie am 20.01.2016, 19:32 Uhr

was mich schon lange mal interessiert, bist du eigentlich erwerbstätig? und wie alt sind alle im haushalt lebenden kinder?

das ist ja nahezu manisch, daß du allen müttern nach einem jahr nahezu zum arbeiten "zwingen" wollen würdest...
soweit ich informiert bin, habt ihr den unterhalt für die kinder deines mannes (um diesen bonusbegriff zu vermeiden *örks*) im voraus bekommen....könnte dir ein relativ arbeitsfreies leben ermöglichen....

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von Strudelteigteilchen am 20.01.2016, 19:46 Uhr

Na ja, was heißt "müssen"? Sie müssen, wenn man als Familie nicht den Lebensstandard (im Zweifel auf H4-Niveau) absenken möchte. Wer aber bereit ist, eine zeitlang (deutliche) Abstriche zu machen, der "muß" gar nix.

Natürlich fällt man nicht so hart, wenn man nicht so tief fällt. Aber das kann ja kein Argument sein.

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von trauriger-engel am 21.01.2016, 6:52 Uhr

Also Elternzeit bis zu 3 Jahre darf jeder nehmen. ABER ohne Arbeitgeber bekommt man nur für 12 Monate Elterngeld. Das wars dann. Eine Verlängerung ist dann nicht möglich in dem Sinne.
Betreuungsgeld kannst du noch beantragen (wenn es das denn noch gibt), bei uns war das die Elterngeldstelle wo man das bekam.

H4 wirst du beantragen müssen falls es nicht reicht mit dem Geld. Wo wohnst du? Denn Miete und Wohnungsgrösse sind überall anders. Aber ich denke mal das 3 Zimmer möglich sind. Bei uns ( Brandenburg) ist das zumindest so 3 Zimmer und 60 qm. Falls nichts bezahlbares zu finden ist halt nur 2 Zimmer.
Beim Amt kannst du angeben das du dein Kind selbst betreust. Die bestehen dann sowieso auf das Betreuungsgeld.
Ihr solltet euch aber eine Einrichtung such die dann euer Kind mit eurem Wunschalter aufnimmt. Das ist nicht mal eben von heut auf morgen machbar.

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Möhrchen am 21.01.2016, 8:52 Uhr

außer Krippe gibt es z.B. auch noch Tagesmütter - vielleicht wäre das eine Alternative.
Mit Elternzeit und Elterngeld kenne ich mich gar nicht aus.

Sonst musst Du schauen, wie viel Geld Du so in etwa hast (Unterhalt, Kindergeld) und dann schauen, ob Du H4 beantragen musst oder Wohngeld - beides geht nicht. Die Bedingungen bei Wohngeld sind etwas anders als bei H4 - da würde ich in jedem Fall eine Beratungsstelle aufsuchen. Natürlich Dazu brauchst Du aber m.W. schon eine Wohnung bzw. die entsprechenden Daten dazu...ich habe auch mal Wohngeld beantragt, aber keines bekommen, weil die Grundmiete sehr niedrig war...was mich finanziell ruiniert hat waren die Nachtspeicheröfen (verbunden mit keiner vorhandenen Dämmung), aber das hat damals niemanden interessiert...wer braucht es auch schon warm mit kleinem Kind^^

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Hannah80 am 21.01.2016, 9:31 Uhr

die zwei jahre die du nicht genommen hast kannst du jetzt nicht mehr einfach so nehmen.
1. muss dein AG zustimmen
2. hast du jetzt nur noch ein jahr übrig, ein jahr hast du quasi "verschenkt" dadurch das du ursprünglich nach der geburt nur ein jahr beantragt hast.

warum hast du nicht gleich drei jahre beantragt wenn eine fremdbetreuung vorher eh nicht in frage kommt?

eine gute fremdbetreuung schadet deinem sohn sicher nicht und da du eh nur ein paar stunden arbeiten gehst ist das kind ja nicht 10h am tag fremdbetreut. es handelt sich ja bei dir wahrscheinlich um einen überschaubaren zeitrahmen.

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Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von TheFirefox am 21.01.2016, 10:16 Uhr

Für was haben wir denn ein Sozialsystem? Ich selber arbeite auch und finanziere meine Kleinfamilie auch privat, aber warum soll ich das als Zwang für andere machen?

Ich verstehe es vollkommen, wenn man sein Kind NICHT in eine Krippe geben mag. Und bei Kindern unter 3 Jahren MUSS man definitiv nicht.

Aber um Missverständnisse vorzubeugen: Du lebst in Deutschland?

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von Dream2014 am 21.01.2016, 13:52 Uhr

Jetzt ehrlich? Jemand setzt Kinder in die Welt dann ist alles scheiße, der Partner kann, will oder soll die Kinder nicht aufpassen. Fremdbetreuung will man nicht und der Staat bzw. Jeder einzelne Arbeitnehmer soll dafür Aufkommen! Wo ist denn da die Notlage wenn man nichtmal gewillt ist zu arbeiten?
Natürlich ist es schön drei Jahre zu Hause zu bleiben, allerdings muss man dann finanziell vorsorgen oder einen Partner haben der das finanziert und nicht die Allgemeinheit.
Ich hoffe das die Sozialämter da härter durchgreifen.

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von Daffy am 21.01.2016, 14:33 Uhr

Nur dass Krippen für unter 3-Jährige die Gemeinden pro Kind teurer kommen als die entsprechende Sozialhilfe. Toller Fortschritt...

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von shinead am 21.01.2016, 17:51 Uhr

>>Ich hoffe das die Sozialämter da härter durchgreifen.

Du willst dich vom Sozialstaat verabschieden?

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shinead, das ist doch nix neues....

Antwort von kravallie am 21.01.2016, 18:29 Uhr

....v.a. unter frauen.
was man selbst nicht hatte/haben durfte, das wird auch keineR anderen gegönnt.
da muß noch nicht mal der ehemann abhanden gekommen sein, es reicht wenn der gebraucht ist/war oder einfach ein wenigverdiener ist/war und frau selbst dazutun muß, damit man nicht zur arge marschieren muß.
so unglaublich erstrebenswert ist es ja nicht, h4 zu beziehen....

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Re: shinead, das ist doch nix neues....

Antwort von Dream2014 am 21.01.2016, 18:34 Uhr

Ja wenn der Sozialstaat dafür Aufkommen muss obwohl es andere Möglichkeiten gibt ja, davon sollte man sich verabschieden. Weil das kann sich ein Sozialstaat auf Dauer nicht leisten.

@kravallie: nichts von deinen Vermutungen trifft zu. Allerdings darf jawohl jeder seine Meinung vertreten auch wenn die nicht allen passt.

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Re: shinead, das ist doch nix neues....

Antwort von kravallie am 21.01.2016, 18:48 Uhr

der (sozial)staat kann ganz andere sachen nicht leisten, aber:
wir schaffen das!

ich habe auch eigentlich gar nicht dich gemeint, denn ich kenne deinen background nicht.

ich finde, wenn es absehbar ist, daß eine mutter auch nach 3 jahren wieder arbeiten geht, hat auch sie es verdient, den sozialstaat zu "schröpfen".

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Und sie und ihr Mann haben als Angestellte ja bis jetzt auch in die Sozialkassen gezahlt

Antwort von TheFirefox am 21.01.2016, 22:07 Uhr

und werden es später sicherlich auch wieder tun. Und eine kurze Zeitspanne nehmen sie halt selber die Möglichkeit in Anspruch.

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Re: Leistungsempfänger mit Kindern unter drei Jahren...

Antwort von Katy90 am 22.01.2016, 13:29 Uhr

Danke,dass du verstanden hast, dassdie Betreuung in einem Trennungsfall nicht mehr gegeben ist. Das ist nicht so, dass wir das nicht lieber so hätten. Ich würde auch lieber weiter arbeiten gehen. Aber wenn ich nicht mehr in der selben wohnung wohne, wird es mit der übergabe des Kindes schwer, da sich unser Arbeitsweg und die Zeiten dann icht mehr miteinander verbinden lassen. Da ich auch keine führerschein habe. Kein Arbeitgeber wird die vorgegebenen atbeitszeiten für eine/n Mitarbeiter ändern. Denn er und ich arbeiten beide im Schichtdienst. Das ist im Moment schon schwer zu gestallten. Und da ich ja auch noch drei Monate wohnrecht habe, müsste ich auch nicht Kündigen, denn mein vertrag läuft in zwei Monaten eh aus.
Deine Antwort passt daher perfekt auf mein Anliegen. Danke dafür.

Für alle anderen nochmal: ab 3 Jahren wird unser Sohn in einen Kindergarten gehen. Dann werde ich auch sofort wiederVollzeit arbeiten gehen. Denn ich bin kein Arbeitsmuffel. Und ich bin aktuell Hausfrau, dass ist ricgtig, Elternzeit habe ich soweit ich weiß bei den Ämtern beantragt (ehrlich gesagt hat das mein Freund für mich gemacht, denn ich war in der Schwangerschaft und im Wochenbett nicht ganz zu gebrauchen xD). Joa. Zum schluss will ich noch einmal sagen, dass ich lediglich nur das Beste für den kleinen Will. Und da haben wir sicher alle eigene ansichten was das ist. Ich möchte so lange ich kann für die erziehung meinex Kindes alleine verantwortlich sein und ihm selber sprechen und manieren beibringen. ;-) Damit stelle ich niemals die Kompetenz von Erziherinnen in Frage, aber ich möchte es eben selbst mache , so wie meine Mutter. Und mein Freund sieht es ganz genauso. Seine Mutter gab ihn und seine Brüder nach 8 Wochen in die Krippe. Das hat sie später sehr bereut.

Aber wie gesagt, jedem das Seine :-D manchmal geht das ja auch einfach nicht anders. Und nicht alen Kindern schadet das.

Einen schönen Tag noch

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von Katy90 am 22.01.2016, 13:52 Uhr

Nochmal für dich Dream2014,

ich würde auch gerne weiter arbeiten gehen, aber die betreuung meines Kindes werde ich noch nicht an dritte abgeben. Das wiederspricht meine Werten ganz deutlich. Und denen meines Partners gleichermaßen! Die betreuung ist auf Grund der überschneidenden arbeits- und wegzeiten nicht mehr regelbar. Denn weder sein, noch mein Arbeitgeber ist bereit die arbeitszeiten nur für eine Person zu verändern. Ich habe keinen führerschein. Und mein Kind für eine Stunde alleine lassen ist ja wohl klar nicht möglich. Mein Partner arbeitet 12 Tage am Stück und hat dann zwei frei. Das sind ca 4 Tage im Monat frei. 4 Tage im Monat nützen mir persönlich gar nix. Zumal es auch nicht immer so ist, dass ich zufällig in diesen vier tagen arbeiten würde.

Ich will mir also definitiv nicht aus faulheit soziale Gelder erschleichen. Ich bin 25, gelernte Fachkraft und bald 10 Jahre im Beruf. Ich war niemals arbeitslos. Und sobald mein Kind in die Kita geht werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Doch momentan geht seine Erziehung vor. Und besonders in der heutigen zeit ist mir das sehr wichtig. Und niemand hat mir zu sagen, dass es nicht in ordnung sei.

Ich will ja auch zuhause nicht auf der Couch chillen und chips fressen. Ich will meinem Sohn die Welt erklären und ihm meine Werte vermitteln. Seine Sprache formen und ihn zu einem guten Menschen machen. Ich will nicht eines Tages sagen "Mensch, hätte ich mich doch nur mehr um mein Kind gekümmert.". Punkt aus!

Eine trennung lag damals ja überhaupt nicht in unseren gedanken. Es ist nun einmal manchmal so, dass man nach einer weile merkt, dass ein zusammenleben nicht mehr funktioniert. Und nur wegen Geld zusammen zu bleiben gibt nur ärger. Und so soll auch kein Kind aufwachsen. Und ich denke, dass all diese Punkte nach zu vollziehen sind.

Liebe Grüße

(Ich schreibe von meinem Tablett und daher ist die groß- & kleinschreibung etwas zukurz gekommen. Nicht, dass mir das noch als Bildungslücke angerechnet wird!)

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von shinead am 22.01.2016, 17:19 Uhr

Nicht rechtfertigen...

Tu, was Du für Dich und Dein Kind für richtig erachtest und kümmere Dich nicht um die Meinung der anderen.

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von sara31 am 23.01.2016, 18:52 Uhr

Noch ein Gedanke als az: du willst, wenn dein Kind in die kita geht vollzeit arbeiten? Mmmm ist das realistisch? Müsstest dann ihn fadt 9 Stunden abgeben. Gibt wenige kitas die so lang aufhaben.

Also drei Jahre überhaupt keine Betreuung und dann Hardcore, na ja. Ist auch nicht so dolle....

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Re: Wir reden gerade über eine Trennung...

Antwort von Katy90 am 24.01.2016, 14:33 Uhr

Danke für den einwand, aber in meinem Beruf gehen Schichten ca 7 Std. Vielleicht würde auch ein paar Stunden weniger machen. Da ich am Wochenende nicht arbeiten könnte :D da müsste man dann eh noch gucken.

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Re: Ich verstehe nicht, was am Bezug von Sozialleistungen falsch sein soll?

Antwort von Katy90 am 24.01.2016, 14:36 Uhr

Mich regen diese verbissenen Menschen auf, die nur das schlechte in allen anderen sehen. Als hätten die Angst davor, im Leben nicht gerecht behandeltzu werden,nur weil jemand sich auf Hilfe einlässt.

LEUTE: MEIN KIND UND ICH FRESSEN EUCH WEDER EURE RENTE NOCH EURE STEURN WEG!!!! REGT EUCH ÜBER LEUTE AUF DIE AUS FAULHEIT ZUHAUSE SITZEN WEIL SIE EINFACH KEIN BOCK HABEN UND SICH DARAUF AUSRUHEN.

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