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von bleibcoolMama  am 03.05.2014, 18:48 Uhr

Verfügung für Notfälle

Hallo,

hat jemand von euch es eigentlich ausdrücklich geregelt, dass das/die/Kind/er bei einem Notfall zum Vater kommen? Insbesondere wenn er in einem anderen Bundesland lebt? Wie sollte man da vorgehen, damit das auch übergangslos und für das Kind stressfrei funktioniert?

Liebe Grüße,
bcMama

 
17 Antworten:

Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von Sternenschnuppe am 03.05.2014, 19:00 Uhr

Da der Vater eh der nächste Angehörige ist, muss man da nix regeln, der ist dann automatisch zuständig und wird informiert.
Optimal ist wenn auch Familie und Freunde seine Nummer haben, damit diese ihn kontaktieren können.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von bleibcoolMama am 03.05.2014, 19:14 Uhr

Bin gerade bei meinem Nachtrag unterbrochen worden:

Ich habe das alleinige Sorgerecht.

Da er selbst den Kontakt zu seiner Familie komplett abgebrochen hat, würde es evtl. zu einem Streitfall werden. Das möchte ich gerne verhindern. Daher meine Frage.

Sollte ich mich vielleicht besser vorsorglich ans Jugendamt wenden, um das regeln zu lassen? Oder selbst nach Interimslösungen hier vor Ort suchen, da ich hier keine persönlichen Vetrauenspersonen habe?

Ich habe mir bisher, ehrlich gesagt, nie Gedanken darüber gemacht.

Weiß jemand, wie die übliche Verfahrensweise ist, wenn eine Alleinerziehende Mutter ausfällt?

Meine eigene Familie ist zu weit weg, deswegen möchte ich nicht, dass sie Einfluss auf die Entscheidung bekommen.

LG, bcMama

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Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun

Antwort von Sternenschnuppe am 03.05.2014, 19:37 Uhr

Ob mit oder ohne bleibt er der nächste Angehörige nach Dir.
Und sofern die Kinder ihn kennen und Umgang haben wird er sie auch bekommen. Es sei denn er will nicht.

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Re: Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun

Antwort von bleibcoolMama am 03.05.2014, 19:47 Uhr

Okay, das liest sich ja beruhigend.

Ich möchte einfach verhindern, das es da evtl. so eine Art "Klärungsphase" gibt, während der mein Kind dann in "irgendwo" landet.

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Re: Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun

Antwort von Sternenschnuppe am 03.05.2014, 20:36 Uhr

Naja das gemeinsame Sorgerecht würde die Bürokratie schon verkürzen im Falle des Falles.
Welche Befürchtungen hast Du denn konkret wer versuchen würde das Kind zu bekommen?

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von PatchworkByDoing am 03.05.2014, 20:40 Uhr

Ich habe eine Verfügung darüber, dass mein Ältester ( 1.Ehe) nicht !!! zu seinem Vater soll und auch warum ( diesem wurde damals das Sorgerecht genommen vom Richter aus wichtigen Gründen) . Der Vater lehnt das Kind aufgrund seiner Behinderung ab und hat sich seit es auf der Welt ist ( also seit 13 Jahren ) geweigert, sich darum zu kümmern - benennt es als brotfressender Kostenfaktor und behinderten Bastard, bei einem solchen Menschen soll mein Sohn nicht untergebracht werden wenn ich mal nicht mehr bin oder aus anderen Gründen nicht mehr kann. In dieser Verfügung stehen der Vater meines Jüngsten Kindes ( zu dem mein Ältester eine intakte Vater-Sohn-Beziehung hat trotz dass wir seit Ende 2006 auseinander sind und es nicht sein leiblicher Vater ist) und mein Bruder, die gemeinsam eine Lösung finden sollen im Sinne des Kindes- was wohl drauf hinausläuft, dass mein Ältester mit seinem kleinen Bruder zu dessen Vater gehen wird.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von mf4 am 04.05.2014, 9:54 Uhr

Ich habe alles verfügt von Organen über Pflege, über Kinder bis hin zur Beisetzung. Ich möchte keine Fragen hinterlassen, was ich gewollt hätte.

Nach dem Tod des Elternteiles bei dem die Kinder leben wird es sicher immer ganz schlimm und niemals stressfrei sein.
Im Falle der andere Elternteil lebt weit weg ist es dann seine Aufgabe die Kinder aufzufangen. Dann möglichst hier her zu ziehen um den Kindern das Umfeld zu lassen wäre optimal. geht das nicht liegt jegliche Organisation bei ihm, wie die Kinder wo anders gut aufwachsen können.

Bei schlechtem oder null Kontakt zum Vater würde ich etwas anderes verfügen aber ich weiß auch, dass mein Wunsch nicht Gesetz sein muss und ggf. ein Gericht entscheiden würde.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von leaelk am 04.05.2014, 9:55 Uhr

Kinder kommen AUTOMATISCH zum Papa im Notfall!
Auch wenn man das nicht möchte.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von mf4 am 04.05.2014, 10:09 Uhr

Der Glaube hält sich eisern, dass das Aufgeschriebene der Mutter dann Gesetz ist. Ist es nicht, wenn darin nicht der Vater steht. Das wird ziemlich sicher dann vom Gericht geklärt.

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leaelk

Antwort von groschi am 04.05.2014, 10:15 Uhr

das stimmt so nicht.
lt meiner jugendsamtsdame wird nach meinem übergang in die ewigen jagdgründe, geprüft, bei wem das kind am besten aufgehoben ist. ein vater, der keinen kontakt zu dem kind hat; nie umgang hatte, wird sicher NICHT das kind bekommen, wenn es menschen gibt, die regelmäßigen umgang mit dem kind hatten

"Auch Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, sollten ihren Willen schriftlich niederlegen. "Wenn der Mutter das Sorgerecht allein zustand und diese stirbt, dann hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient", erläutert Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Familienrecht aus Essen. Das kann problematisch sein – etwa wenn der leibliche Vater gleich nach der Geburt seines Kindes aus dem Leben der Familie verschwunden ist. "Eine allein sorgeberechtigte Mutter hat aber zum Beispiel die Möglichkeit, im Rahmen einer Sorgerechtsverfügung einer Übertragung des Sorgerechts auf den nicht ehelichen Vater zu widersprechen", so die Anwältin. Das Familiengericht muss dies dann bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Liegt eine Verfügung vor, erleichtert sie dem Richter die Entscheidung und zeigt Alternativen auf, wem das Sorgerecht zugesprochen werden kann."

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Re: leaelk

Antwort von mf4 am 04.05.2014, 10:17 Uhr

Genau...
man schreibt hinein, wer die Sorge übernehmen soll und wer ausdrücklich nicht.
Dann kommt ein Kind nicht automatisch zum unbekannten Elternteil sondern dann geht es übers Gericht.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von Dani01 am 04.05.2014, 10:43 Uhr

Hallo,
mein Sohn hat seit Jahren keinen Kontak zum Vater, er will nicht, es interssiert ihn nicht, wozu sollte mein Sohn dann zu ihm ?

Sollte mir etwas passieren wird meine Mutter meinen Sohn großziehen.

DAS würde sie per Gericht durchsetzte, davon bin ich überzeugt !

Liebe Grüße
D.

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Re: Verfügung für Notfälle

Antwort von PatchworkByDoing am 04.05.2014, 11:08 Uhr

In unserm Fall nicht. Der Vater hat sich dermaßen viel zu Schulden kommen lassen was sehr entgegen dem Kindeswohl ist und dazu noch anderweitige Straftaten, dass das Jugendamt vor Ort mir zugesichert hat, dass mein Sohn niemals zu diesem Unmenschen hin müßte.

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Ohne Kontakt oder mit nachweisbaren Gründen sieht das natürlich anders aus

Antwort von Sternenschnuppe am 04.05.2014, 11:19 Uhr

Dann scheidet der Vater aus, und es wird geschaut wo das Kind Bindung hat und was die Mutter gewünscht hat.
Ein Vater, dessen Kind 2 ist und der schon zweimal seinen Umgang einklagen musste wird sein Kind bekommen.
Ein Vater dessen Kind 9 ist und er kein Interesse hat und es zuletzt mit 2 sah wird wenig bis gar keine Chance haben.
Ein Kümmervater der sich regelmäßig kümmerte wird durchgewunken, egal was die Mutter ins Testament schreibt.
Auch sind schon viele Kinder beim Stiefelternteil und Geschwistern verblieben, wenn es dem Kindewohl entspricht.
Und nicht jeder getrennte Vater reißt das Kind den Großeltern weg, und belässt es dort und kümmert sich wie zuvor.

Es gibt tausend Varianten, so wie es Familienkonstellationen gibt.

Rein rechtlich ist und bleibt der Vater aber der nächste Angehörige und erst wenn der ausfällt werden die anderen Optionen geprüft.

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@groschi

Antwort von leaelk am 04.05.2014, 13:20 Uhr

Doch das stimmt -- zumindest, wenn es bis dahin Umgang mit dem Papa gab UND wenn es das gemeinsame Sorgerecht gibt.
Ich weiß das vom Jugendamt selber, weil ich 1,5 Jahre lang versucht habe zusammen mit dem Kinderschutzbund, einen Krankenhausaufenthalt von mir vorzubereiten OHNE das mein Ex-Mann die Kinder nimmt. Er kann das aus beruflichen Gründen nämlich nicht.
Wenn ich ausfalle, dann muss er! Oder ich habe vorab eine andere Lösung gefunden.

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Re:Vielen Dank für eure Antworten

Antwort von bleibcoolMama am 04.05.2014, 16:19 Uhr

in den letzten Jahren habe ich mich nicht mit dem Thema beschäftigt, aber aktuell hatten wir gerade einen akuten Notfall in der Familie, der mir bewußt gemacht hat, auf welch wackeligen Füßen hier alles steht. Wir hatten bisher immer unglaublich viel Glück.

Ich werde mich da schnellstens mal drum kümmern.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: @groschi

Antwort von groschi am 04.05.2014, 17:26 Uhr

nichts anderes habe ich geschrieben...
wenn es umgang und/oder gsr gibt, ist der vater die erste wahl. kennt der vater sein kind gar nicht; hatte nie umgang und kein gsr, dann werden menschen aus dem direkten umfeld des kindes gesucht

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