Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Schweizliebe am 06.04.2009, 21:43 Uhr

Vater zahlt kein Unterhalt und wohnt in Spanien

Hallo

hoffe, ihr könnt mir helfen.

Meine Tochter ist jetzt 12 Monate. Wir wohnen - und ich arbeite - derzeit in der Schweiz, jedoch möchte ich zurück in meine alte Heimat bei Hamburg.

Der Vater meiner Tochter ist ebenfalls Deutscher, lebt jedoch schon seit 10 Jahren in Spanien. Gemeldet ist er in Deutschland nicht mehr.

Um die ganze Geschichte abzukürzen: Er wollte die Kleine unbedingt haben, macht jedoch keine Anstalten, sich nach unserer Trennung im Juni letzten Jahres um die Kleine zu kümmern (weil dann muss er sich ja mit mir abstimmen) geschweige denn zu zahlen.

Es liegt eine Vaterschaftsanerkennung vor, jedoch kein Unterhaltstitel.
Geld verdienen tut er, jedoch schwarz. Er wohnt jetzt bei seiner neuen Freundin in Spanien, ist dort aber nicht gemeldet (habe aber die Adresse herausgefunden).

Hier in der Schweiz ist es für mich fast unmöglich, gegen ihn vorzugehen, zudem ich hier noch gut verdiene.

Jedoch weiss ich nicht - ich bin schon seit einigen Jahren nicht mehr in Deutschland wohnhaft - was ich resp. meine Tochter für Rechte habe, wenn wir wieder nach Deutschland gehen. Klar, ich will natürlich weiter arbeiten und bewerbe mich auch schon, jedoch möchte ich gerne wissen:

- was ich machen muss, damit meine Tochter zumindestens auf dem Papier ihr Recht bekommt
- was für Ansprüche meine Tochter gegen ihren Vater resp. den Staat hat
- was ich theoretisch für Rechte/Ansprüche gegenüber dem Vater der Kleinen habe (wir waren und sind nicht verheiratet)
- welche Unterstützung ich vom Amt bekomme für die Kinderbetreuung während ich arbeite

Bin dankbar für Eure Tipps im voraus!

Liebe Grüsse

 
4 Antworten:

Re: Vater zahlt kein Unterhalt und wohnt in Spanien

Antwort von shinead am 06.04.2009, 22:02 Uhr

Mal gucken, was ich beantworten kann:

- was ich machen muss, damit meine Tochter zumindestens auf dem Papier ihr Recht bekommt
Rechtsanwalt einschalten oder Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Wenn die Mitarbeiter des JA gut sind, plädiere ich jederezeit für die Beistandschaft. Sind sie eher mau und sehen das Thema mit Erstellung des UVG-Bescheids als erledigt an, ist ein Rechtsanwalt die bessere Wahl...
Du kannst entsprechend einen Titel erkämpfen. Wie dann eine evtl. Vollstreckung möglich ist... keine Ahnung.


- was für Ansprüche meine Tochter gegen ihren Vater resp. den Staat hat
Dein Kind hat Anrecht auf Umgang (bei Verweigerung durch den Vater nicht durchzusetzen) und Zahlung eines angemessenen Unterhalts.
Springt der Staat ein und zahlt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Vater zur Rückzahlung verpflichtet, sobald er leistungsfähig ist. Wie aber eine Leistungspflicht in Spanien umgesetzt werden soll kann dir wahrscheinlich nur das Jugendamt sagen. Selbst in Deutschland kriegen die Richter das nicht hin *grummel*.


- was ich theoretisch für Rechte/Ansprüche gegenüber dem Vater der Kleinen habe (wir waren und sind nicht verheiratet)
Du hast 36 Monate Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Auch gegen einen nichtehelichen Partner. Allerdings steht der Anspruch Deiner Tochter vor Deinem Unterhalt. Eine Zahlungsverpflichtung entsprechend unwahrscheinlich.

- welche Unterstützung ich vom Amt bekomme für die Kinderbetreuung während ich arbeite
Kommt auf Dein Gehalt an. Das Jugendamt übernimmt evtl. die Kinderbetreuungskosten. Allerdings nur bis zu einem bestimmten Gehaltseingang. Meist helfen Sie auch bei der Suche nach der optimalen Betreuung.

Bevor Du einen Umzug in Betracht ziehst, solltest Du m.E. aber eine Betreuung Deiner Tochter schon geregelt haben. Nur so kannst Du einen Job richtig suchen und dann auch entspannt arbeiten gehen.

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vater zahlt kein Unterhalt und wohnt in Spanien

Antwort von +emfut+ am 07.04.2009, 9:55 Uhr

Der Vater meiner Kinder lebt auch im europäischen Ausland. Ein Unterhaltsanspruch ist kaum durchzusetzen. Ich müßte einen Anwalt bezahlen, der mit einem Anwalt dort assoziiert ist, um das durchzusetzen. PKH bekomme ich nur für den Anwalt hier. Deswegen kann ich mir nicht leisten, evtl. bestehende Ansprüche durchzusetzen. Ich weiß ja nicht mal, ob Ansprüche bestehen, weil ich die o.g. Anwaltskonstellation bräuchte, um seine Einkommensnachweise zu bekommen und ich daher nicht weiß, ob überhaupt ein Anspruch bestünde.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vater zahlt kein Unterhalt und wohnt in Spanien

Antwort von Topsie am 14.04.2009, 16:06 Uhr

also bei uns ist es ähnlich.
der vater lebt in spanien, wir sind nach der trennung wieder nach deutschladn gegangen.
habe beim jugendamt eine ganz liebe frau sitzen, die mir immer mit rat ud tat zurseite stand.
doch leider kann man, was den unterhalt betrifft derzeit nicht sehr viel machen. soll wohl mal ein gesetzt kommen, was auch übergreifend ist, so das man in spanien besser handeln kann, vollstrecken.
derzeit müsstest du das allerdings aus eigender tasche zahlen und das kann teuer werden, vorallem scheinen die erfolgschancen ja sehr gering zu sein.

bin aber grade selber dabei mich wieder neu schlau zu machen, denn letztendlich, wenn man ihn vor gericht bekommt, würde er in deutschland keinen fuss auf die erde setzen können, ohne vielleicht in den bau zu gehen, denn wer so lange unterhalt verweigert, macht sich strafbar.
alles also nicht einfach.

aufjedenfall in deutschland ans jugendamt wenden.

dann wenn du arbeit hast oder suchst, auch mit dem jugendamt sprechen, sie stehen mit tagesmüttern zur seite und zahlen sie, bei geringem verdienst auch.

habt ihr gemeinsames sorgerecht?
hat er die vaterschaft annerkannt?
weil das müsste ja zuerst mal gmacht werden, anders wird er ja garnicht, was unterhalt betrifft zur rechenschaft gezogen.
falls du woanders noch nützliche tipps bekommst, schreibt sie mir bitte, hilft mir sicher auch ;)
danke

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: hier mal was gegoogelt

Antwort von Topsie am 14.04.2009, 16:20 Uhr

kopiere es mal....wichtig ist auch, das überhaupt ein unterhaltstitle da ist, den hat bei uns der vater zum glück damals unterschrieben, so laufen hier für hin mon. für mon. die schulden auf. letztendlich bleibt er für immer in spanien, kann man ihm derzeit nichts, aber wenn er mal nach deutschland will oder geld in deutschland hat, würde das sofort gefändet.
so hiermal was ich so gegoogelt hab:

Verpflichtete, die das System durchschaut haben und genau wissen, was auf sie zukommt, wandern angesichts der erschreckenden Aussichten verstärkt aus (2004 etwa 10% der nicht bezahlten Forderungsfälle) und beginnen anderswo neu. Wer realistisch und handlungsfähig ist, wird diese Möglichkeit ergreifen.
Bereits innerhalb der EU in Ländern wie Spanien und Griechenland lassen sich deutsche Unterhaltsforderungen kaum vollstrecken, in Polen und Ungarn nur schwer, Finnland droht mit der Nichtanerkennung deutscher Unterhaltstitel. Diese Staaten sprechen ganz offen von einer Verknechtung von Unterhaltspflichtigen in Deutschland und erkennen deutsche Urteile nach Übersetzung und Durchsicht nicht mehr an, obwohl sie im Haager Abkommen miteinander verbündet sind und dies die gegenseitige Anerkennung von Unterhaltstiteln zur Folge haben sollte. Deutschen Politikerinnen ist das durchaus bewusst, Justizministerinnen versuchen mit viel Druck, deutsche Unterhaltstitel in Europa direkt vollstreckbar zu machen. Es gibt das Gerücht, dass die "zentrale Behörde Auslandsunterhaltsgesetz" und das auswärtige Amt versuchen, den Verpflichteten zu einer Einigung und Zahlung zu bewegen. Dies scheitert meist an betonharten kompromisslosen Maximalforderungen der deutschen Unterhaltsempfängerinnen und Gerichte. Ist ein Pflichtiger ohne Vaterschaftsanerkennung im Ausland nicht erreichbar, muss jedes zivilrechtliche Gerichtsverfahren solange zurückgestellt werden, bis der Beklagte vom Verfahren nachweisbar Kenntnis erlangt. Besteht ein Unterhaltstitel in Deutschland, laufen unweigerlich Schulden auf.
Väter verstehen ihren Rückzug nicht als Flucht, sondern als einzige Überlebensmöglichkeit. In manchen Ländern bilden deutsche Familienunrechtsflüchtlinge sogar Hilfsvereine ("Deutsche Väter im Exil") oder lockere Gruppen (Spanien). Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung werden eingestellt, wenn nicht schlüssig nachgewiesen werden kann dass der Verpflichtete absichtlich ins Ausland umgezogen ist um keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Internationale Haftbefehle wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht. Verurteilungen in Deutschland verjähren gemäss §78 StGB nach fünf Jahren, was kürzer als die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz ist. Bei einer Rückreise noch nach Jahren verhaftet zu werden ist ein gerne erzähltes aber falsches Märchen. Selbst wer trotz Auslandsaufenthalt weiterhin Unterhalt nach Deutschland überweist, kann viel sparen: In vielen Ländern ist Kindesunterhalt steuerlich voll absetzbar - in Deutschland überhaupt nicht. Rechnet man dann noch mit ein, dass Deutschland bei Lohnniveau und Arbeitslosigkeit auf die hinteren Plätze Europas abgesunken ist und stetig weiter absinkt, lohnt sich der Sprungversuch ins Ausland auf jeden Fall.



dann noch was aus einem anderen forum:
Seit dem 1. Januar 2008 nimmt das Bundesamt für Justiz in Bonn die Aufgaben der Übermittlungs- und Empfangsstelle nach dem UN-Unterhaltsübereinkommen wahr. Für ganz Deutschland gibt es seitdem nur noch eine zentrale Übermittlungs- und Empfangsstelle für Unterhaltsansprüche, die deutsche Unterhaltsberechtigte im Ausland oder ausländische Unterhaltsberechtigte in Deutschland geltend machen.

In Deutschland lebende Unterhaltsberechtigte, die gegen Schuldner im Ausland ihre Unterhaltsforderungen durchsetzen müssen, werden nunmehr vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Betroffenen, und das sind in der Regel alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern, haben nun eine zentrale Ansprechstelle.

Die Anträge sind zunächst beim örtlich zuständigen Amtsgericht einzureichen, das die Erfolgsaussicht prüft und die Anträge an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Das Amtsgericht prüft auch, ob der Staat, in dem die Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden sollen, Mitgliedstaat des UN-Unterhaltsübereinkommen ist. Das Bundesamt für Justiz nimmt mit der zuständigen Behörde des ausländischen Staats Kontakt auf und begleitet das weitere Verfahren.

Auskunft erteilen Jan Versteegen und Thomas Ottersbach, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bundesamt für Justiz,
Telefon (02 28) 9 94 10 53 10 und (02 28) 9 94 10 51 12,

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Zum BGH - Urteil: Kein Unterhalt für die Mütter, die sollen Vollzeit...

Huhu! Ich mache mir ja auch so Gedanken um das neue Urteil - und ganz ehrlich: gerecht finde ich es - sofern man pauschal urteilen kann - nicht... Wenn man von einer sicherlich häufiger vorkommenden Konstellation ausgeht: Mutter betreut die Kinder Vater betreut die ...

von KKM 02.04.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Vater zahlt kein Unterhalt mehr!

Hallo, meistens lese ich nur mal mit. Aber jetzt muss ich auch mal meinen Frust ablassen! Der Vater meiner Tochter hat seit November keinen Unterhalt für meine Tochter bezahlt. Beim Jugendamt hat er einen Änderungsvertrag mit erheblich weniger Gehalt vorgelegt u. einen ...

von SandiHannover 03.12.2008

Frage und Antworten lesen

Stichworte: Vater zahlt, kein Unterhalt

unterhalt von ehegatten, wenn keine kinder da sind?

hallo, ich weiß, es passt nicht so ganz hierher, aber ich habe mal eine frage zum unterhalt bei ehegatten, wenn beide immer gearbeitet haben, keine gemeinsamen kinder da sind. muss ein ehepartner dem weniger verdienenden dann unterhalt zahlen? vielleicht weiß ja jemand von ...

von fille 26.11.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Ich befürchte ich bekomme in diesem Monat keinen Unterhalt

Ich bin grad echt sauer... ...mein Ex ist ab diesen Monat arbeitslos, kann keinen Unterhalt zahlen, weil er Miese auf dem Konto hat, noch kein ALG bekommt. UH-Vorschuss ist beantragt aber das gilt erst ab Juli (da er noch 1 mal Geld bekommen müßte). So wie es aussieht steh ...

von mamafürvier 10.06.2008

Frage und Antworten lesen

Stichwort: kein Unterhalt

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.