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Geschrieben von desireekk am 12.08.2014, 19:39 Uhr

Unterhaltspfändung wie genau?

Hallo zusammen,

Kurz der Sachverhalt:
ich lebe nicht mehr in Deutschland/Europa, habe aber einen Titel vom Vater unterschrieben hier bei mir vorleigen, den er beim Jugendamt unterschrieben hat.
Vorher hatten wir eine private (unterschr.) Vereinbarung, die dem Vater aber zu "ungerecht" war, also habe ich ihn zum JA geschickt, weil ich nicht mehr die Böse sein wollte, die ihm ja nur das Geld aus der Tasche zieht. Fazit: nach Neuberechnung durch JA muss er jetzt sogar mehr pro Kind zahlen.

1.) Titel wurde im März (oder April?) 2014 unterschrieben mit rückwirkend gültig ab Januar. Dadurch eben auch 22 EUR mehr pro Kind pro Monat.
Aber erst ab Juli hat er auf den im Titel genannten Betrag aufgestockt, Es liefen also 264 EUR "Schulden" auf.
Begründung: er hat grad kein Geld, und zahlt wenn er mal kann (gerade gestern habe ich die ersten 44 € bekommen, also quasi die Nachzahlung für Januar).
Er steht in Lohn und Brot sein ganzes Leben lang und ist selbst nach Abzug des Unterhalts WEIT vom Selbstbehalt entfernt (nur zur Abrundung des Bildes).

2.) Der Titel enthält einen Passus sinngemäß:" Der Unterhaltsschuldner ist berechtigt das hälftige Kindergeld abzuziehen, sofern es gewährt wird, der Unterhalt beträgt also derzeit xxx€"
Den Passus habe ich extra einfügen lassen, weil wir nun inzwischen (nach Titelerstellung) im nicht-EU-Ausland wohnen und es kein Kindergeld mehr gibt.
Der Papa also nun 92 EUR mehr pro Kind zahlen müsste.
Aber richtig geraten: tut er nicht.

Die 44 € im Monat habe ich bisher "weggeatmet", aber bei über 180€ im Monat hört der Spaß auf.
Ich habe das Jugendamt (sehr nett und reaktionsschnell) gebeten, ihn nochmals anzuschreiben und ihm deutlich zu machen wie hoch die Zahlungen sind und welchen Betrag er mir noch schuldet (ist am selben Tag noch erfolgt), aber:

Was ist, wenn er doch nicht voll zahlt?
Beistandschaft geht nicht, da sich die Kinder im nicht-EU-Ausland befinden.

A - ich heure ein Anwalt an meinem alten = seinem aktuellen Wohnort an der das ganze abwickelt. Wer zahl die Anwaltskosten? Ich, oder er, weil er "vorsätzlich" gegen einen Titel verstösst?
B - Kann ich auch direkt eine Lohnpfändung veranlassen? Welchen Weg gehe ich dafür? Die Titel für die Kinder liegen mir ja vor.
C - hat jemand zufällig Erfahrung mit dieser Abteilung" - Auslandsunterhalt - Bundesamt für Justiz" ? Wie lange dauert der Spaß? Denn dann müsste ich hier im Land erst mal die Titel übersetzen lassen (teuer!), dann damit hier zum Amt und die übergeben das dann nach Deutschland... das dauert EWIG(und vermutlich auch nicht billiger als Version A).

Helft mir mal... auch in meiner Meinungsfindung :-)
Danke und viele Grüße über's Wasser

Désir ée

 
5 Antworten:

Re: Unterhaltspfändung wie genau?

Antwort von shinead am 13.08.2014, 9:53 Uhr

Wieso musst Du den Titel übersetzen lassen, wenn Du mit dem Bundesamt zusammen arbeitest?

Es geht ja nicht darum, dass sich der Unterhaltsschuldner in den USA aufhält. Dann würde ich die Anforderung verstehen, denn der Titel muss ja in den USA vollstreckt werden.

So liegt doch aber ein deutscher Titel vor, der in Deutschland vollstreckt werden soll. M.E. sind da die amerikanischen Behörden gar nicht im Boot.

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Doch, leider schon...

Antwort von desireekk am 13.08.2014, 18:39 Uhr

Hallo,

doch leider schon, denn ich muss erst hier zum "Jugendamt", dort meinen Ansprcuh einreichen, und die schicken das dann zum Bundesjustizministerium.
Genau so habe ich es schriftllich vom Bundesjustizministerium... *seufz*

Viele Grüße

Désir ée

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Re: Doch, leider schon...

Antwort von shinead am 14.08.2014, 11:10 Uhr

Dann ist wahrscheinlich das einfachste, wenn Du einen Anwalt vor Ort einschaltest.

Hast Du noch ein Konto in D auf das überwiesen werden kann? Sonst hast Du bitterliche Abzüge an Bankgebühren, denn die muss der KV ja nicht tragen.
Da ist eine Gebühr von 1.5% bei Kreditkartennutzung günstiger.

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Re: Doch, leider schon...

Antwort von desireekk am 14.08.2014, 15:29 Uhr

Mein dt. Konto habe ich (natürlich) behalten.
Und sogar eines, von dem ich kostenlos egal wie oft im Jahr im nicht-EUR-Ausland Geld abheben kann.
DAS ist also nicht das Thema.
Es geht nur ums beitreiben...

Gruß

Désir ée

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Re: Doch, leider schon...

Antwort von shinead am 14.08.2014, 17:59 Uhr

Schreib' Deinem Anwalt (oder einem Anwalt - im Rhein Main Gebiet hätte ich da eine gute) mal eine E-Mail mit der Bitte um Beitreibung und frage nach den Kosten.

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