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Geschrieben von laura86 am 18.11.2014, 9:52 Uhr

Umgangskontakt

Hallo
Brauche mal eueren Rat.
Mein Sohn ist 6 und der Kindsvater hat Umgangsrecht alle 14 Tage.
Jetzt ist es so, dass der Kindsvater seinen Sohn schon seit einem
Jahr nicht mehr abgeholt hat und stàndig absagt per sms dass er
Mit all möglichen Krankheiten krank sei. Meinem sohn ist es mittlerweile egalisiert und er fragt auch schon garnicht mehr.
Jetzt will der Kindsvater urplötzlich seinen sohn am Wochenende
Abholen. Ich habe mich mit meinem Sohn darüber unterhalten und er sagt dasser da nicht mehr hin will weil er ihn so lang nicht geholt hat.
Möchte ihn auch nicht zwingen dahin zu gehen denn das artet in viel geweine aus. Meine Frage ist jetzt: muss mein sohn nach all der langen zeit dahin obwohl der Kindsvater ihn 1 jahr nicht abgeholt hat? Was würdet ihr tun?
Kommunikation mit dem Vater ist nicht möglich, es läuft alles über Anwalt.

Lg

 
8 Antworten:

Re: Umgangskontakt

Antwort von shinead am 18.11.2014, 10:23 Uhr

Ist der Umgang per Urteil geregelt, oder war es eine Absprache zwischen euch?

Letzteres wäre einfach: Teile dem Anwalt mit, der KV möge sich bezüglich eines Neustarts des Umgangs an das Jugendamt wenden. Dort kann dann erst einmal ein betreuter Umgang eingerichtet werden und der KV so beweisen, dass es ihm ernst ist regelmäßige Termine wahr zu nehmen.

Liegt ein Urteil vor, solltest Du Dich an Deinen Anwalt (oder bei Beistandschaft an das Jugendamt wenden), damit hier eine schnelle Neu-Regelung für Deinen Sohn gefunden werden kann.

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Re: Umgangskontakt

Antwort von Boots2012 am 18.11.2014, 10:24 Uhr

Gibt es einen gerichtlichen Beschluss bezgl. des Umganges?
Wenn ja hättest du das Urteil längst anfechten sollen wegen des Verhalten des KV.
Wenn nein, dann verweise den KV freundlich an das Jugendamt. Gehe selbst auch auf das Jugendamt zu und frage wie du dich verhalten kannst/sollst.

Ich kann dich und das Kind verstehen. ich verstehe aber nicht, wie der KV jetzt auf den Trichter kommt er könne mal eben so das Kind einpacken. Würde euer Sohn sich auf Schwimmen, Eisessen oder einen ähnlichen Tagesausflug einlassen?

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Re: Umgangskontakt shinead

Antwort von laura86 am 18.11.2014, 10:32 Uhr

Der Umgang wurde vom gericht festgesetzt den der Kindsvater selbst
Damals eingeklagt hat. Zunàchst hielt er sich auch mehr oder weniger daran bis er von heut auf morgen nur noch absagen machte. Wird denn die meinung von meinem sohn da auch irgendwie mit einbezogen oder geht es so wie der Kindsvater das will? Ich meine er kann doch nicht erwarten dass sein sohn nach einem Jahr freudestrahlend mit ihm mitgeht. Habe meinem Anwalt schon vor ein paar Monaten bescheid gegeben und er sagte wir warten noch was länger ab um mehr in der Hand zu haben. Habe heute erneut einen Termin

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Re: Umgangskontakt

Antwort von Pamo am 18.11.2014, 10:32 Uhr

Schreib ihm eine sachliche Erklärung, dass das Kind aufgrund der langen Aussetzung des Umgangs keinen Bezug mehr zu ihm hat und das langsam wieder aufgebaut werden muss. Eine Kopie davon ans zuständige Jugendamt - falls vorhanden. Dem KV eine SMS mit Hinweis darauf, dass ein erklärender Brief unterwegs ist und der Umgang am WE nicht stattfinden kann.

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Re: Umgangskontakt shinead

Antwort von Pamo am 18.11.2014, 10:35 Uhr

Ich hoffe, du hast dokumentiert dass der KV sich nicht an sein eigenes Umgangsurteil gehalten hat. Sonst stehst du jetzt blöde da.

Dein Anwalt scheint leider nicht die Riesenleuchte zu sein, wenn er meinte "noch nicht genügend in der Hand" zu haben, als der KV bereits 6 Monate gegen das Urteil verstieß.

Und nein, ich würde das Kind trotzdem nicht mitgeben. Das wäre ein Vertrauensbruch.

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Re: Umgangskontakt

Antwort von laura86 am 18.11.2014, 10:38 Uhr

Der Umgang zwischen Vater und sohn war noch nie besonders gut.
Der Vater kann sagen was er möchte eis essen schwimmen etc das ist meinem sohn egal, denn dass hat früher schon nicht funktioniert. Leider
Interessiert sich der vater null für sein kind und hat sich aucg noch nie nach ihm erkundigt! Das einzige was wir von ihm hören ist eine sms wenn er absagt.

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Re: Umgangskontakt pamo

Antwort von laura86 am 18.11.2014, 10:40 Uhr

Ich habe alles dokumentiert und alle sms gespeichert.

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Re: Umgangskontakt

Antwort von ankee83 am 23.11.2014, 17:49 Uhr

Ich wuerde ihm sagen, dass er sich bitte an das Jugendamt wendet, denn das Kind moechte ihn nicht sehen. Er hat doch ueberhaupt keine Rechte nachdem er erstmal ein Urteil selbst einklagt und sich selbst nicht daran haelt, zeigt dass es ihm wohl nicht wichtig genung war.. Er kann doch nicht kommen und gehen wie es ihm passt, das Kindeswohl ist dadurch gefährdet und darum geht es doch.. ! Er muss anfangen sich langsam an das Kind wieder anzunähern um dann ein Verhältnis aufzubauen aber mit WE abholen ist erstmal nix!
Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo das Kind auch nicht dort hin wollte und er fing dann an erstmal 1-2 std mit ihm zu verbringen. Mittlerweile kann er wieder bei ihm übernachten und möchte das auch. Vor allem fuer die Jungen ist der Kontakt zum Vater schon wichtig.. vor allem, wenn sie aelter werden..
Viel Glueck!

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