Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von salsa am 04.03.2014, 19:19 Uhr

Stern TV: Witwe klagt wegen Ehegattensplitting

passt vielleicht zu dem Thema unten wegen den Steuerklassen

http://www.stern.de/tv/sterntv/ungerechtes-steuersystem-witwe-klagt-gegen-das-ehegattensplitting-2092578.html#utm_source=sternde-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=sterntv-04.03.2014

Witwe klagt gegen das Ehegattensplitting

Nachdem ihr Ehemann gestorben war, sollte die alleinerziehende Witwe plötzlich erheblich mehr Steuern zahlen. 'Wie kann das sein?', fragte sich Reina Becker. Die Rechnung dahinter erschien ihr absurd.

Über das Ergebnis der ersten Steuererklärung nach dem Tod ihres Mannes ärgerte sich Reina Becker maßlos: Als alleinerziehende Witwe sollte sie deutlich mehr Steuern zahlen als in den Jahren zuvor. Der Grund für die Erhöhung liegt im Steuergesetz: Danach konnte Reina Becker nach dem Tod des Ehemannes das Ehegattensplitting nicht mehr geltend machen. Auf die daraus resultierenden Steuervergünstigungen musste sie fortan verzichten. Das wollte die Mutter von zwei Kindern, die selbst Steuerberaterin ist, nicht hinnehmen. Sie zog vor Gericht: Reina Becker will erreichen, dass das Splittingverfahren im Steuerrecht auch für Alleinerziehende gilt. Derzeit wird ihr Fall vor dem Bundesfinanzhof geprüft. Was sich in Deutschland ändern müsste und ob ein Familiensplitting nach französischem Vorbild eine Alternative wäre, darüber diskutieren Reina Becker und ihr Rechtsanwalt Dr. Ulf Künnemann live bei stern TV mit dem CSU-Politiker Norbert Geis.

 
16 Antworten:

Nix Neues...

Antwort von Leena am 04.03.2014, 20:36 Uhr

Wenn ich mir den Beschluss des BFH im Vorverfahren (AdV) vom 17.10.2012 (III B 68/12) mal so durchlese, oder die Presseinformation des Finanzgerichts zum Urteil im AdV-Verfahren (http://www.finanzgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13539&article_id=108845&_psmand=53), dann würde ich aber nicht dazu tendieren, die Erfolgsaussichten der Klägrin besonders aussichtsreich einzuschätzen.

Frau Becker war übrigens zu dem Thema schon am 30.04.2011 beim ARD Ratgeber Recht, seitdem hat sie ein paar Gerichtsverfahren dazu verloren...

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Re: Nix Neues...

Antwort von kevome* am 04.03.2014, 20:51 Uhr

Ich denke wie Du, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Da muss sich zuvor politisch etwas verändern.

Absolut ungerecht finde ich es trotzdem. Wenn man das Leistungsfähigkeitsprinzip zugrunde legt, läuft bei Alleinerziehenden ohne staatliche Transferleistungen und ohne Anspruch auf Unterhaltsleistungen (z.B. erwerbsunfähige Väter, verwitwet bevor Ansprüche auf Renten entstanden sind und ähnliches) systematisch etwas schief.

M. E.sollte in solchen Fällen zumindest ein Freibetrag in Höhe der theoretischen Unterhaltsansprüche geben. Ansonsten würde der betreuende Elternteil ja auch steuerfreie Zahlungen Dritter für die Kinder bekommen. Da habe ich sogar schon mal intensiv über eine Petition nachgedacht.

Aber so sehr mich dieses Thema ärgert, gibt es wahrscheinlich keine Änderung bevor meine Kinder aus dem Haus sind.

Gruß Kerstin

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Re: Nix Neues...

Antwort von Leena am 04.03.2014, 21:12 Uhr

Na ja, wenn man sich das erstinstanzliche Urteil anschaut, steht da etwas von Versorgungsbezügen der Mutter und Renten und Versorgungsbezüge der Kinder. Von daher... wäre das wohl eher nicht der Fall, an den Du denkst.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201275182&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint

Es wäre eine systematische und eine politische Entscheidung, wenn man vom Ehegattensplitting auf ein Familiensplitting umschwenken würde. Dafür ist aber weder der BFH noch das BVerfG oder so zuständig. Die Diskussionen zu dem Thema begleiten einen schon so lange... ich glaube spontan nicht mehr daran. Jedenfalls nicht, bevor auch meine Kinder allesamt aus dem Haus sind - und mein Jüngster ist 3.

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Re: Nix Neues...

Antwort von kevome* am 04.03.2014, 21:20 Uhr

Ich habe mich bei meinem "Lösungsvorschlag" auch nicht auf diesen Fall bezogen.

Ich finde nur, dass Alleinerziehende, die keinerlei Unterstützung erhalten und auch nicht beanspruchen können, in der aktuellen Gesetzgebung nicht hinreichend berücksichtigt werden und das ärgert mich.

Aber wahrscheinlich ist die Gruppe auch zu klein, um wirklich auf sich aufmerksam zu machen und ggf.Änderungen zu bewirken.

Gruß Kerstin

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Re: Stern TV: Witwe klagt wegen Ehegattensplitting

Antwort von Pamo am 04.03.2014, 21:42 Uhr

Sinnvoller wäre es m.E. das Ehegattensplitting insgesamt abzuschaffen.

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nee Pamo

Antwort von Benedikte am 04.03.2014, 22:30 Uhr

jedenfalls nicht solange sich Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet sind

ich meine, darauf basiert das System doch, einer kriegt einen Steuervorteil und ist dem anderen Ehepartner unterhaltspflichtig. Wenn der nicht waer und Du wuerdest Millionen von Hausfrauen ohne Einkommen Hartz 4 beantagen lassen, waere das, glaube ich, teurer.


das faelllt mir spontan ein, naemlich dass mit dem Splittingvorteil die Unterhjaltspflicht korrespondiert. Fuer die Kinder hat jeder einen Freibetrag, ob alleinerziehend oder nicht. Oder Kindergeld.

Benedikte

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Re: nee Pamo

Antwort von Pamo am 04.03.2014, 22:47 Uhr

Vielleicht würde sich das überholte Konzept "Hausfrau" dann auch mal langsam von selber erledigen.

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht ist das Ehegattensplitting jedenfalls Unfug.

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Re: glaube ich nicht

Antwort von Benedikte am 04.03.2014, 22:57 Uhr

dass die Betroffenen dann mit der Arbeit beginnen wuerden

wir haben im uebrigen ja auch laengere Zeiten immer mal wieder von einem gehalt gelebt und es ist so, dass der UInterhalt des Partners immer mehr Geld verschlingt als der Splittingvorteil bringt. Von daher bin ich wirklich sicher, dass der Staat draufzahlen wuerde. Splittng ersatzlos streichen und Unterhaltsanspruch beibehalten geht nicht, meine ich.

Ich bin da auch recht leidenschaftslos geworden. seitdem wir beide arbeiten, profiteiren wir unterm Strich nicht mehr vom Splitting.

Benedikte

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Re: Nix Neues...

Antwort von Sabri am 05.03.2014, 0:01 Uhr

Ich habe heute im Zdf einen Film über Frauen mit Kindern, die in Führungspositionen arbeiten, gesehen. Da geht mal locker ein Gehalt für die Kinderbetreuung drauf. Keine von den Frauen war alleinerziehend. Da gibt es auch kein zweites Gehalt, was man in die Kinderbetreuung stecken kann.
Wie viele alleinerziehende Frauen mit kleinen Kinder (unter 10) in Führungspositionen (ich meine jetzt nicht Marktleiterin bei DM) gibt es eigentlich? Ich kenne keine.
Gruß, Sabri

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Der Zusammenhang besteht ja gar nicht wirklich

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.03.2014, 6:24 Uhr

Wenn man verheiratet ist und einander unterhaltspflichtig, dann bekommt man die günstigere Steuerklasse, das stimmt. Aber man ist ja auch ohne Heirat unterhaltsverpflichtet, sobald man in einem Haushalt lebt. Nennt sich Bedarfsgemeinschaft.

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Re: Stern TV: Witwe klagt wegen Ehegattensplitting

Antwort von Marianna81 am 05.03.2014, 8:30 Uhr

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Re: Stern TV: Witwe klagt wegen Ehegattensplitting

Antwort von shinead am 05.03.2014, 8:37 Uhr

Grundsätzlich eine gute Idee.

Wie unten schon beschrieben bin ich auch für das Familiensplitting.

Allerdings ist im Grundgesetz der Schutz von Ehe und Familie festgelegt. Das Ehegattensplitting wird man m.E. daher ohne Grundgesetzänderung nicht antasten können.
Man könnte die (neuen Formen der) Familien mit einschließen. Also unverheiratete Eltern, AEs, etc. indem man das Ehegattensplitting erweitert. Das würde allerdings das Steueraufkommen des Staates reduzieren und mit Steuersenkungen ist man immer vorsichtig (auch wenn man einfach von den Hoteliers wieder 19%USt auf die Übernachtung nehmen könnte. Gleiches gilt für Kunst und Take-Home-Essen).

Die Klage wird nicht erfolgreich sein.
Schade um das Geld, dass die Dame da verbrennt.

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Beim Nachdenken, vielleicht sollte man es mal umgekehrt versuchen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.03.2014, 9:35 Uhr

Also daß man Menschen unterhaltsverpflichtet ist, diese Verpflichtung aber steuerlich nicht geltend machen kann.

Wurde das über die "Steuerschiene" schon ausgeklagt? Weiß das jemand?

Wenn ich mich recht erinnere, war das ja durchaus ein Ansatzhebel für die (nicht nur steuerliche) Anerkennung der Homo-Ehe. Bei Heteros kann man natürlich argumentieren, daß man heiraten KÖNNTE, wenn man die Freibeträge haben möchte.

Hmmm.....

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Re: Beim Nachdenken, vielleicht sollte man es mal umgekehrt versuchen

Antwort von Leena am 05.03.2014, 9:58 Uhr

"Also daß man Menschen unterhaltsverpflichtet ist, diese Verpflichtung aber steuerlich nicht geltend machen kann."

Wieso sollte man unterhaltsverpflichtet sein, diese Verpflichtung aber steuerlich nicht geltend machen können?

Also, eine Verpflichtung an sich kann man natürlich nicht geltend machen, aber wenn man aufgrund dieser Verpflichtung Leistungen erbringt, dann kann man diese schon steuerlich geltend machen und, z.B. bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, geleistete Zahlungen nach § 33a EStG bis zu 8.354 € im Jahr als agB abziehen.

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Re: Beim Nachdenken, vielleicht sollte man es mal umgekehrt versuchen

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.03.2014, 11:40 Uhr

Wie realistisch ist das denn, wenn man Quittungen für den Wocheneinkauf an Kaffee und Nudeln vorlegt? Oder für die Miete einer Dreizimmerwohnung, wenn man alleine nur eine Zweizimmerwohnung bräuchte?

Außerdem geht das Ehegattensplitting doch über den reinen Freibetrag hinaus.

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Re: Beim Nachdenken, vielleicht sollte man es mal umgekehrt versuchen

Antwort von Leena am 05.03.2014, 11:56 Uhr

Nein, keine Quittungen für den anteiligen Wochenendeinkauf oder ähnliches, klar. Wobei - manche Dinge treiben schon seltsame Blüten, aber das ist ein anderes Thema.

Nein, ich meinte eigentlich mehr, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besteht ja nach Gesetz keine Unterhaltspflicht, die Partner sind aber unterhaltsberechtigten Personen gleich gestellt. Und wenn der eine die Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen bekommt wegen Bedarfsgemeinschaft, dann hat man ja ggf. insoweit schon Zahlen...

Da kann und wird durchaus was abgesetzt.

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