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von jamelek  am 24.06.2015, 12:40 Uhr

Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Der KV von Kind groß hat unserem Sohn heute früh die Flugzeiten für die gemeinsame Auslandreise gemailt. Und tara, sie kommen am Donnerstag an. Am Montag davor ist allerdings bereits Schulbeginn.

Dieser Umstand war dem Vater auch bewusst, aber der arme KV, da sind die Flüge ja gleich viel teurer. Diese Ungerechtigkeit betrifft ja bestimmt auch nur ihn.

Das Kind selber geht in die 9. Klasse Gymnasium und fehlt selber ziemlich ungerne. Nicht, weil ihm die Schule so fehlen würde, sondern weil es ihm zu viel zum Nachholen ist.

Ich glaube sogar, dass ab dem 3. oder 4. Tag Fehlzeit ein ärztliches Attest benötigt wird. Aber auch ohne ist es bestimmt vollkommen unauffällig, wenn das KInd gut gebräunt und erholt eine Woche später zum Unterricht erscheint. Zumal ich dann hier für die Schule die böse unverantwortliche Mutter bin und im Endeffekt nicht mal was von hatte.

 
17 Antworten:

Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Pamo am 24.06.2015, 12:50 Uhr

Nun, er hat noch genügend Zeit, mit der Schulleitung zu sprechen und einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht zu stellen.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Bookworm am 24.06.2015, 12:50 Uhr

Es ist verboten- ganz einfach!
Die Polizei steht auch am Flughafen und wenn da zu Schulzeiten Minderjährige aus dem Flieger steigen dürfen die auch nachfragen. Wir haben Schulpflicht in Deutschland.

Ich würde ganz entschieden intervenieren!

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Sodapop am 24.06.2015, 12:51 Uhr

Unglaublich, wie verantwortungslos manche Menschen sein können.

Dann soll er - der KV - sich doch mal mit der Schule in Verbindung setzen um die reguläre Erlaubnis erhalten zu können. Ansonsten macht er sich strafbar.

Gut wäre vielleicht, wenn Du ihn schriftlich nochmals auf den Schulbeginn, die Nachteile für den Sohn ( inkl. nicht freie Platzwahl im Klassenzimmer am ersten Schultag ) und die Schulpflicht hinweist und sein Vorhaben ganz deutlich ablehnst.
Auch darf Dein Sohn sich weigern mit zu fliegen.

Grüße
Sodapop

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von shinead am 24.06.2015, 14:04 Uhr

Das der Junge sich nicht den eigenen Platz aussuchen darf ist egal.

Was nicht egal ist, ist die Schulpflicht in Deutschland. Wer ohne Genehmigung der Schule (und m.E. sind günstige Flüge dort ein sehr schlechtes Argument) eigenmächtig die Ferien verlängert riskiert ein Bußgeld.

Besonders aufmerksam schaut der Zoll an dt. Flughäfen nach. München (strengste Auslegung der Schulpflicht in Bayern) und Frankfurt (Drehkreuz) werden am engsten zu Ferienzeiten überwacht.
In den Schulen unserer Stadt müssen Fehlzeiten direkt vor und direkt nach den Ferien mit ärztlichem Attest belegt werden.

Ich würde den KV schlichtweg darüber in Kenntnis setzen, dass er das Kind mit diesen Flugzeiten nicht mit in den Urlaub nehmen kann.
Wenn er das trotzdem möchte, dann sollte er sich bezüglich der Beurlaubung mit der Schule in Verbindung setzen oder das Jugendamt einschalten.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von mf4 am 24.06.2015, 14:46 Uhr

Da wäre ich aber echt stinkig...

ER soll der Schule erklären, warum das Kind nicht zur Schule kommt, wenn die Ferien vorbei sind.

Und wenn ich nicht VOR der Reise weiß, dass die Schule das abgesegnet hat dann würde mein Kind nicht mitfliegen.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.06.2015, 15:35 Uhr

Dann soll er sich um eine schriftliche (!!!) Erlaubnis von der Schule kümmern.

Wenn das Kind aber gar nicht will, unter diesen Voraussetzungen, hängst Du - leider - drin, denn ich würde das Kind nicht alleine zum KV schicken, um ihm zu sagen, daß das so nichts wird. Dann würde ich (schriftlich, mit sehr kurzer Begründung) mitteilen, daß das nicht geht, und jegliche weitere Diskussion zu dem Thema im Keim ersticken.

Bist Du auf die Betreuung während der Zeit angewiesen?

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Helena83 am 24.06.2015, 17:15 Uhr

Betreuung eines 9. Klässlers??

Ne, das käme hier nicht im Frage. Entweder er kümmert sich um eine Erlaubnis oder Pech gehabt.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.06.2015, 17:49 Uhr

Wenn sie selber wegfahren wollte vielleicht?

Mein Sohn im gleichen Alter bleibt natürlich tagsüber alleine - aber sicher nicht für mehrere Tage.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Dor am 24.06.2015, 19:50 Uhr

Hier (CH, franz.) wird so etwas einfach mit einer saftigen Geldstrafe bis 1000 CHF geregelt, da nutzt der billige Flug dann auch nichts mehr.

Vermutlich ist das genau wegen solcher Menschen eingeführt worden.

Grüsse, Dor

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von jamelek am 24.06.2015, 22:17 Uhr

Also, dass er einen Antrag auf Schulbefreiung stellt, wird daran scheitern, dass er kein Sorgerecht hat.

Das KInd will jetzt durchaus zu diesen Zeiten mitfliegen. Generell ist seine Grundeinstellung zwar, wie oben geschrieben, aber er will erstens mit Papa nach Thailand, zweitens nicht, dass der arme Papa noch mehr verarmt wegen ihm und außerdem will er erst recht nicht, dass die böse Mutter böse auf den armen unschuldigen Papa ist.

Mich würde aber mal genaueres interessieren, bezüglich der polizeilichen Nachfragen an Flughäfen. Kann man das irgendwo nachlesen, damit könnte ich vielleicht Sohnemann, als auch den KV etwas schocken. Und der dazu gehörigen Geldstrafe.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von jamelek am 24.06.2015, 22:28 Uhr

Und zur Betreuung, Angewiesen bin ich nicht darauf. Habe zwar eine Woche in dieser Zeit mit Kind Klein Bauernhof gebucht, aber da könnte er mit oder zum Stiefvater oder die Überlegung, wenn er möchte auch alleine zu bleiben, unser Bauernhof ist nur 70 KM entfernd und der Stiefvater wohnt 500 m entfernd.

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Ach in Deutschland: Geldstrafe

Antwort von momworking am 24.06.2015, 22:44 Uhr

Wenn das Kind direkt vor oder direkt nach den Ferien (ich glaube, das sind jeweils drei Tage) fehlt, kostet das die Erziehungsberechtigten pro Tag zwischen 100 und 150 Euro.
Gibt regelmäßig kurz vor den Ferien den entsprechenden Erlass in Kopie mit dem Formular zum Bußgeldverfahren.

Und bei 300 bis 450 Euro Bußgeld pro Kind überlegt man(n) sich seine Abflugzeiten vielleicht lieber zweimal.

Viele Grüße!

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er muss die Geldstrafe nicht zahlen,

Antwort von Sternenschnuppe am 24.06.2015, 22:56 Uhr

sondern Du. Alleiniges Sorgerecht, also hast Du billigend in Kauf genommen und zugestimmt, dass die Schulpflicht Dir egal ist.

Kind kann er bekommen, Pass oder Ausweis nur bei Vorlage von Flugtikets, die nicht mit der Schulpflicht kollidieren. Thailand hat welche Zeitverschiebung?
Weiß ich grad nicht, aber den möglichen Jetlag würde ich auch einkalkulieren und Kind dementsprechend 2-3 Tage vorher in Deutschland wissen.

Was will er denn machen ? " Herr Richter, meine böse Ex weigert sich das Gesetz zu brechen damit ich sparen kann " ?
Und dem Jungen würde ich sagen, dass das nicht erlaubt ist, es hohe Strafen gibt und der Vater daran wohl nicht gedacht hat aus Versehen.

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Re: Selbständige Ferienverlängerung durch den KV

Antwort von Sternenschnuppe am 24.06.2015, 22:59 Uhr

Mal ganz doofer Vergleich, aber würde Papa ihm ein Auto kaufen und ihn bitten ihn vier Wochen zu fahren, weil er den Führerschein abgeben musste ...
Würde man da überhaupt nachdenken, wenn das Kind keinen Führerschein hat ? Nicht , oder ?

Ausnahmen um die Ferien herum gibt es hier nur bei nachweisbaren Todesfällen, Oma weit entfernt wird 100, oder anderen wirklich unaufschiebbaren Dingen.
Auf gar keinen Fall weil der Flug da ein paar Euro billiger ist.

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Re: er muss die Geldstrafe nicht zahlen,

Antwort von KKM am 25.06.2015, 5:36 Uhr

Die Schulen meiner Kinder, Realschule und Gymnasium in NRW, sind recht großzügig und gewähren meistens die Befreiung.

Die Grundschule der Kinder war da sehr, sehr streng.
Hängt vom Direktor ab.
Ich würde einen Termin vereinbaren, mit Kind, und den Sachverhalt schildern.

Bei einer negativen Antwort bliebe mein Kind daheim....

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Ein paar Links zu Zeitungsberichten

Antwort von shinead am 25.06.2015, 11:37 Uhr

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kontrolle-am-flughafen-schulschwaenzer-eltern-droht-bussgeld.13643ef0-7a7e-4e0b-bfda-2907d5e3ed7c.html

http://www.focus.de/reisen/service/wenn-eltern-frueher-in-die-ferien-wollen-das-zittern-an-der-passkontrolle_aid_788007.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-blueht-den-Eltern-article13089771.html

http://www.wa.de/nordrhein-westfalen/bundespolizei-auge-schulpflicht-einsatz-flughafen-paderbornlippstadt-2258202.html

http://www.sueddeutsche.de/karriere/vorgezogene-schulferien-auf-schwaenzer-jagd-1.596714

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Wenn er kein Sorgerecht hat, dann musst Du leider die böse Mama sein

Antwort von Sodapop am 26.06.2015, 13:05 Uhr

und es knallhart verbieten!

Du bist ja die alleinige Sorgeberechtigte und musst dafür sorgen, dass dein Kind in die Schule geht.
Alternativ kannst Du natürlich versuchen, eine Schulbefreiung zu erwirken.

Grüße
Sodapop

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