Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 08.02.2016, 15:53 Uhr

Schulanmeldung

Moin, musstet Ihr bei der Anmeldung für die weiterführende Schule n Nachweis mitbringen, dass Ihr das alleinige SR habt?

 
18 Antworten:

Re: Schulanmeldung

Antwort von Birgit22 am 08.02.2016, 16:01 Uhr

Nein, war wie bei der Anmeldungfür die Grundschule. Hat niemand nachgefragt.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von KKM am 08.02.2016, 16:29 Uhr

Bei drei Schulen nicht ( städt. Gymnasium, städt. Realschule und bischöfliche Realschule).

Beim bischöflichen Gymnasium muss der Vater unterschreiben.

Ich würde es nicht thematisieren und einfach anmelden.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von jannas am 08.02.2016, 17:59 Uhr

Hallo,
hier musste bei der Anmeldung Gesamtschule im letzten Jahr von beiden Eltern die Unterschrift auf die Anmeldung. Hat der Vater da noch anstandslos mit unterschrieben.
Mal sehen, wie es beim nächsten Kind in diesem Jahr wird. Die Kommunikation ist inzwischen gleich null.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Jeckyll am 08.02.2016, 19:15 Uhr

Nein, bei inzwischen drei schulanmeldungen ging es ohne Unterschrift des Vaters. Obwohl bekannt war dass wir geschieden sind.

Jeckyll

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Alexxandra am 08.02.2016, 20:41 Uhr

bin nicht AE, melde mich trotzdem, ich habe noch nie meine Tochter irgendwo anmelden können ohne die Unterschrift meines Mannes, es ist oft so nervig, da mein Mann öfter mal die Woche unterwegs ist. Vom Kindergarten bis zur Grundschule (weiter sind wir noch nicht) ging gar nichts.
Ich durfte hier noch nicht einmal den Pass meiner Tochter ohne meinen Mann abholen.

Hier im Viertel gibt es sehr viele AEs, die das ebenfalls gewaltig nervt. Oft ist die Kommunikation mit dem Vater des Kindes mehr als schlecht und dann liegt alles auf Eis. Keine Ahnung, wie das dann mit der Schulanmeldung läuft, denn Schulpflicht herrscht ja, unabhängig von den Unterschriften der Eltern.

Es scheint sehr unterschiedlich zu sein. Meine Kollegin, AE, hat vor kurzem ihren Sohn auf der weiterführenden Schule im Nachbarort angemeldet, da hat kein Mensch danach gefragt.

Dafür durfte mein Mann mit seinem Sohn (kein Sorgerecht, anderer Name) hier immer ohne Probleme zum Arzt, da hat z.B. noch nie einer nach der Mutter gefragt bzw. sich darüber informiert, ob mein Mann überhaupt berechtigt ist, den Jungen zum Arzt zu bringen.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von glückskinder am 08.02.2016, 21:12 Uhr

Bei uns wird es verlangt.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von ungewohnt am 08.02.2016, 21:54 Uhr

hab ja 2 Kinder fast durch: Außer bei der Kontoeröffnung wurde noch nie eine Negativbescheinigung verlangt.
Schule hat immer nur meine Angabe allein erziehend zu sein, übernommen.
Pass habe ich auch so bekommen, ich denke die Stadt Köln untereinander, hat dies in der Datenbank vorliegen: warum soll ich in den 2. Stock, wenn ich im EG einen Pass beantrage???

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Re: Schulanmeldung

Antwort von mf4 am 08.02.2016, 22:16 Uhr

Ich musste noch nie bei Anmeldung das ASR nachweisen, egal ob Kita oder verschiedene Schulen.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Ivette am 09.02.2016, 8:46 Uhr

Ja, hier wurde die Unterschrift verlangt, bzw. der Nachweis, dass ich alleiniges Sorgerecht habe.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von fsw am 09.02.2016, 16:16 Uhr

Ich musste noch nie irgendwo, irgend etwas nachweisen.

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hier hat keiner nach dem vater gefragt, hatte aber alles mit

Antwort von Patti1977 am 09.02.2016, 17:27 Uhr

.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Sunny76 am 09.02.2016, 18:44 Uhr

Also ich glaube ich musste eine Negativbescheinigung vorlegen. Ich würde mal sicherheitshalber eine mitbringen.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von shinead am 09.02.2016, 19:03 Uhr

Korrekt ist es, wenn auf die Unterschrift aller Sorgeberechtigten bestanden wird. Alles andere ist "schwebend unwirksam".

Also entweder Geburtsurkunde ohne Vaterschaftseintrag mitbringen (ein heiliges Stück Papier für mich), die Negativbescheinigung oder die bereits von beiden unterschriebene Schulanmeldung mitbringen.

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Re: Schulanmeldung - danke m.T.

Antwort von Holzkohle am 10.02.2016, 10:53 Uhr

Mein Nachweis über das alleinige SR ist schon Jahre alt und liegt ähm irgendwo... ich hatte mir mal sagen lassen, dass man den jährlich (?) erneuern muss, denn nur, weil ich 2003 das ASR hatte muss das ja heute nicht mehr so sein.
Also hab ich die Geb-urkunde vom Kind und die Sterbeurkunde vom Vater mitgenommen. Sehen wollte keiner was. Jedenfalls NOCH nicht. Direktorin meinte, WENN er an der Schule angenommen wird, DANN "ist es möglich" dass man einen Nachweis sehen möchte.

Danke für Eure Erfahrungen. Und bitte Daumen drücken bis Ende Mai ;)

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Re: Schulanmeldung

Antwort von Princess01 am 10.02.2016, 12:58 Uhr

Mein Ex musste bisher nirgens zustimmen außer bei der Schulanmeldung! Man muss ja den Vater angeben und somit wollen die ne Unterschrift sehen. Nimm einfach alle Unterlagen mit, da bist du auf der sicheren Seite.
Lustigerweise kann mein Mann für meinen Sohn aber einen Gastschulantrag(Hort)stellen obwohl es ja nicht sein Kind ist. Muss man nicht verstehen.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von nociolla am 10.02.2016, 15:40 Uhr

Ich habe ja nicht das alleinige SR .

Doch ich musste sowohl bei der Ummeldung der Grundschule beim Umzug als auch
bei der Anmeldung in der Weiterführenden Schule eine Vollmacht vom Vater mit Erlaubnis zur Um / Anmeldung vorzeigen.

LG
Noci

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mir ist das tatsächlich nur beim EMA und am Zoll passiert

Antwort von Holzkohle am 10.02.2016, 16:04 Uhr

o.G.

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Re: Schulanmeldung

Antwort von angry.me am 15.02.2016, 17:53 Uhr

Ich habe hier gerade zum ersten Mal Schwierigkeiten damit...
Mein Sohn ist ja leider sprachbehindert (durch eine schwergradige Gaumenspalte) und es hat sich ein Förderbedarf herauskristallisiert. Daher haben wir einen Antrag auf Inklusion gestellt. Den unterschreibt der KV nicht- no Unterschrift, no Inklusion.

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