Geschrieben von threepack am 03.11.2014, 8:49 Uhr |
Realsplitting
Hallo, hat jemand Erfahrung mit Realsplitting? Das ich meinen Unterhalt dann versteuern müsste, soviel ist mir schon klar. Aber wie sieht es dann mit Versicherungen aus (Krankenkasse, Rente u.s.w.)? Legt man sich da am Anfang des Trennungsjahres fest, oder erst bei der Steuererklärung? Muss man ggf. Krankenkassenbeiträge nachzahlen?
Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht?
LG
Threepack
Re: Realsplitting
Antwort von Leena am 03.11.2014, 11:04 Uhr
Dass das Realsplitting eine Auswirkung auf die Krankenkasse, die Rente o.ä. hätte, wäre mir spontan neu... *kopfkratz* Den Unterhaltsanspruch als Ehegatte bzw. Ex-Ehegatte hat man ja so oder so, mit Anlage U sind es Einkünfte, sonst Bezüge. Aber ich muss ehrlich sagen, mit Krankenkassen etc. kenne ich mich nicht aus.
Steuerlich - man muss sich da nicht Anfang des Trennungsjahres festlegen, sondern kann die Anlage U auch später noch bei der Steuererklärung unterschreiben. Man muss aber dabei bedenken, dass sie dann weiterhin auch für Folgejahre gültig ist und man sie nur im Laufe eines Jahres zum nächsten 01.01. widerrufen kann. Das führt manchmal in der Praxis steuerlich zu gewissen Problemen, wenn man es nicht entsprechend bedenkt und berechnet...
Es ist in der Praxis übrigens relativ häufig, dass der unterhaltzahlende (Ex-)Ehegatte vom Unterhaltsempfänger die Anlage U unterschrieben bekommt, im Gegenzug für die Unterschrift verpflichtet sich der Unterhaltszahler aber, den Unterhaltsempfänger von der insoweit für ihn entstehenden Steuer-Mehrbelastung im Innenverhältnis freizustellen. Klappt zwar auch nicht immer, aber tendenziell eher schon, habe ich den Eindruck.
Re: Realsplitting
Antwort von desireekk am 03.11.2014, 14:30 Uhr
Hallo,
dsas Realsplitting bezieht sich ja auf die Nettoeinkünfte.
Krankenkasse, Rente, etc. sind i. d. R. bezogen auf das BRUTTOEinkommen, denen ist also wurscht wie geschickt du steuerlich bist.
Anlage U würde ich nur dann unterschreieben, wenn der ggf. steuerliche nachteil durch den Unterhaltsleistenden ausgeglichen wird. denn das kann ggf ganz schön weh tun.
1000 EUR wiederbekommen ist ganz nett, aber 1000 EUR nachzahlen tut RICHTIG weh!
Gruss
Désirée
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