Geschrieben von sibs1 am 05.05.2017, 12:45 Uhr |
Prozesskostenhilfe
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Meine Anwältin erreiche ich erst am Montag wieder.
Mein Ex möchte den Titel abändern. Heute habe ich von meiner Anwältin dazu Post bekommen. Sie hat mir einen Antrag für die Prozesskostenhilfe mitgeschickt, welchen ich ausfüllen soll.
Jetzt geht es darin ja um mein Einkommen und Erspartes und das meines Mannes. Das muss ich alles angeben. Ist mir klar.
Muss ich auch das Ersparte der Kinder mit angeben?
Wenn ich das im Anhang richtig interpretiere nein, aber ich wollte noch mal nachfragen ob da jemand genaueres weiß?
Danke für evtl. Antworten.
LG Sibs
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von kravallie am 05.05.2017, 13:05 Uhr
ich habe den antrag in den letzten Monaten 2x ausgefüllt und habe (eh nicht vorhandenes) erspartes meiner kinder nicht angegeben.
wurde auch nicht nachgefragt.
dafür hatten sie x andere fragen, zb wegen dem Kindergeld
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von Einstein-Mama am 05.05.2017, 13:12 Uhr
Laut meiner Anwältin war ich für Sie die erste, die das Ersparte der Kinder offenlegen musste, denn die führen ja eigentlich den Prozess.
Sie ging davon aus, dass der Tipp vom Beklagten Kindsvater kam, der wohl Millionen auf den Konten der Kinder vermutete.
Eigentlich hätte er das selbst nachprüfen können, aber mei, sein Anwalt wollte halt auch was verdienen....
Der Freibetrag der Kinder lag bei bei 2600€, wenns mehr ist, gibt es keine PKH und die Kinder müssten die Gerichtskosten somit selbst bezahlen.
Aber wie gesagt, das war bei mir wohl ein Einzelfall!
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von Jeckyll am 05.05.2017, 16:35 Uhr
Ich musste bei der Prozesskostenhilfe für die unterhaltsklage die Sparguthaben der Kinder angeben.
Jeckyll
Re: Prozesskostenhilfe
Antwort von pauline-maus am 05.05.2017, 21:52 Uhr
Ich musste dass schon mehrfach ausfüllen und ich erinner mich dass ich das nicht angeben musste.
Nach Kindergeld und Unterhalt wurde aber gefragt