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Geschrieben von Leotrin83 am 15.07.2014, 23:45 Uhr

Nachnamen meines Kindes ändern

Hallo,

ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und hoffe hier auf Tipps.

Mein Kind hat seit der Geburt den Nachnahmen des Vaters da wir der festen Überzeugung waren, dass wir heiraten. Etwa ein Jahr später musste ich mich aus diversen Gründen von ihm trennen, da er nicht mehr "tragbar" war.
Schon damals war ich beim Bürgeramt und wurde zum Standesamt wegen der Namensgebung verwiesen. Die sagten mir das eine nachträgliche Änderung des Namens nicht möglich sei, erst wenn das Kind erwachsen wäre und heiraten würde.
Ich habe keine Ahnung was ich machen soll, es belastet mich (und zum Teil auch mein Kind) sehr, da ich dauernd mit dem Namen des Vaters angesprochen werde" Frau soundso" und jedesmal alles hochkommt. das alles ist etwa vier Jahre her, und ich dachte ich könne mich daran gewöhnen oder damit abfinden. Aber das geht nicht. Seit etwa einem Jahr fragt mein Kind warum sie anders heißt als ich und das sie "den anderen" Namen nicht haben will. Sie will so heißen wie ich, und mir wäre es auch viel lieber.

Kennt sich hier irgendwer richtig gut aus in solchen Rechtsfragen oder Gesetzesgrundlagen?

Ich bin nicht so oft online, also bitte Geduld falls ihr Fragen habt bzgl des Umstandes auf die ich antworten soll.

DANKE SCHON MAL

 
16 Antworten:

Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von Keksraupe am 16.07.2014, 6:47 Uhr

Man kann den Nachnamen ändern lassen, allerdings muss dazu der Kindsvater zustimmen, auch wenn du das alleinige Sorgerecht hast.

Wir haben ein ähnliches Problem, Kind leidet auch darunter aber aus anderen Gründen, sobald das Geschwisterkind da ist werden wir versuchen die Unterschrift durch das Gericht ersetzen zu lassen, da mein Ex sowieso unzurechnungsfähig ist. Psychologe meiner Tochter wird ein passendes Schreiben aufsetzen warum das notwendig ist und Kind sagt vor Gericht aus.
Die Kosten die dabei entstehen trage ich, das ist es mir wert

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von Sternenschnuppe am 16.07.2014, 7:35 Uhr

Da wirst Du keine Chance haben, denn hauptsächlich hast Du ja ein Problem damit. Es muss aber deutlich dem Kindeswohl dienen und nicht der Mutter.
Frage den Vater ob er zustimmt, nur mit seiner Einwilligung und einem Sachbearbeiter der das macht könnte es was werden.

Rein rechtlich ist es heutzutage nicht unüblich verschiedene Namen zu führen und daher gesellschaftlich kein Manko mehr.
Ihr habt Euch damals bewusst dazu entschieden.

Mit einem Vater ohne Kontakt und neuem Geschwisterkind wie bei meiner Vorschreiberin und Gutachten sieht es da schon wesentlich einfacher aus.

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von shinead am 16.07.2014, 11:42 Uhr

Ohne Einverständnis des KVs wird es ein schwieriger Weg.

Wenn aber das Kind wirklich darunter leidet, dann sollte es sich m.E. mal an das Jugendamt wenden und dort seinen Wunsch vortragen. Das Kind kann so für sich selbst den neuen Nachnamen "erkämpfen".

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von mf4 am 16.07.2014, 15:05 Uhr

Hat das Kind denn schlechte Erinnerungen an seinen Vater?
Ich nehme an nicht, denn es war noch sehr klein.... wie alt ist es jetzt?
In wie fern leidet das Kind darunter? Wenn das einzige ist, dass ihr anders heißt als Mama dann sollte das doch zu erklären sein und kein großes Trauma anrichten.

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von desireekk am 16.07.2014, 16:22 Uhr

Hallo,

das wird nur möglich sein wenn der Vater zustimmt und eigentlich auch nur, wenn Du im Rahmen einer Heirat einen neuen Namen annimmst.

Meine Kinder heissen auch wie der Vater, aber das hat mich auch nach der Trennung nicht "belastet".
Und selbst wenn ich mit Frau Y angesprochen werde ist mir das wurscht, denn eiegntlich meint derjenige doióch "Frau Y= die Mutter des Kindes Y"
Die Verbindung ist also das Kind NICHT der Kindsvater.
Und warum sollte sie nicht den Namen des Vaters tragen dürfen?
Natürlich haben meine Kinder auch gefargt, warum sie anders heissen als ich, aber sie heissen nun mal so wiedre papa weil der papa und ich das damals so wollten.
Diese Entscheidung und deren Tragweite (nicht änderbar) war mir bewusst und ich trage sie auch heute noch.

Ganz ehrlich: warum kommst das so nah an Dich ran?

Viele HGrüße

Désirée

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Geht nicht

Antwort von bobfahrer am 16.07.2014, 22:35 Uhr

Das geht nur mit Zustimmung des anderen Elternteiles und das ist auch gut so. Mag in eurem Fall evtl. jetzt blöd sein, aber Gesetzte werden ja nicht für Einzelfälle gemacht. Am besten du änderst deinen Blickwinkel dann leidet auch das Kind nicht mehr mit dir mit.

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von luna8 am 16.07.2014, 23:32 Uhr

Mir wurde auch gesagt, dass wenn das Kind den Namen vom Vater bekommt, das auch so bleibt, und ich mir das genau überlegen soll.

Mehr noch, jedes leibliche Geschwisterkind bekommt den selben Namen ( das wissen aber die Ämter teilweise garnicht, hab ich nach der Trennung gemerkt).

Also ich denke, das bleibt so.

Mich stört das übrigens nicht, das ich mit dem Vater- Nachnamen angesprochen werde.

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von Leotrin83 am 17.07.2014, 8:50 Uhr

Also erst einmal vielen herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.
Vielleicht überträgt sich meine negative Einstellung zu ihrem Nachnamen wirklich auf die Kleine. Wenn sie schon so nichts von ihrem Vater hat, dann ist es wenigstens der Name, der sie mit ihm verbindet.
Sie ist 6 Jahre alt geworden, und die Frage kam auf, weil sie ihren Namen schreiben wollte und ich sagte ihr, dass sie doch wie der Papa heißt. Das fand sie so gar nicht gut weil der nicht so aussieht wie mein Name.
Ich danke Euch wirklich sehr, dass ihr mir die positiven Verbindungsaspekte durch den Namen vermittelt habt.
Ich habe meine Einstellung dazu bereits geändert.

Für Euch alles Gute!

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Re: Geht nicht

Antwort von mf4 am 17.07.2014, 9:35 Uhr

Wäre ja auch noch schöner, wenn ich irgendwann zufällig erfahre, dass mein Kind plötzlich anders heißt.
Meinem Kind seinen Namen geben käme für mich nur in Frage, wenn ich auch so heiße oder in 2 Wochen so heißen würde.

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geschwister bekommen den namen, den der mann hat, mit dem man das erste kind hat?

Antwort von Leewja am 17.07.2014, 10:50 Uhr

das glaube ich wohl kaum....das gilt nur, wenn die Kinder vollgeschwister sind, halbgeschwister haben durchaus unterscheidliches nachnamen....

wäre ja auch lächerlich:
Frau Müller hat ein Kind mit Herrn Meier, das Kind heißt Günther Meier.
Sie trennen sich udn Frau Müller heiratet nun Herrn schulz, wird zu frau schulz udn bekommt Else.
Else heißt mit ziemlicher Sicherheit Schulz und nicht Meier....

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Sie schrieb leibliche Geschwister

Antwort von shinead am 17.07.2014, 11:19 Uhr

und da macht es Sinn. Bei leiblichen Geschwistern würde es doch keinen Sinn machen, wenn eines wie Mama und eines wie Papa heißt.

Ändert sich ein Elter, sieht die Sache anders aus.

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ja, ich habs aber irgendwie nicht verstanden...

Antwort von Leewja am 17.07.2014, 20:18 Uhr

ich denk immer nicht an trennung, wenn schon schwanger...mein fehler

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Re: Nachnamen meines Kindes ändern

Antwort von la-floe am 19.07.2014, 9:22 Uhr

das stimmt absolut nicht.Ich habe 2 Kinder vom selben Mann, das erste trägt seinen, das zweite meinen Nachnamen Bei ASR geht das.

floe

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Dann hat der Sachbearbeiter gepennt

Antwort von Sternenschnuppe am 20.07.2014, 11:44 Uhr

Gesetz ist Gesetz und in diesem steht dass Nachkommen der selben Eltern automatisch den gleichen Nachnamen haben wenn die Vaterschaft anerkannt wird.

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Re: Dann hat der Sachbearbeiter gepennt

Antwort von la-floe am 20.07.2014, 15:56 Uhr

nein, hat er nicht.

Das Rechtsamt das diese Vorgehensweise bestätigt. Das geht so bei ASR.

la-floe

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Re: Dann hat der Sachbearbeiter gepennt

Antwort von la-floe am 20.07.2014, 16:01 Uhr

und das Standesamt hatte mich aufgefordert, doch selber zu kommen und dem Kind dann einfach meinen Namen zu geben, da der KV das nicht gebacken bekommen hat (er hat seine Geburtsurkunde weder gefunden noch eine Kopie anfordern können) und ich die Geburtsurkunde brauchte wegen EG-Antrag.

Keiner hat gepennt. Blöderweise jetzt patt-Situation. KV kann Namen des Kleinen nicht ändern (weil ich nicht zustimme), ich kann Namen der Großen nicht ändern (weil KV nicht zustimmt).

la-floe

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