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Geschrieben von nike30 am 11.10.2015, 19:38 Uhr

Mus mir das von der Seele schreiben sorry lang

Hallo zusammen ,
Ich bin 40 j jung und erwarte mein 5 Kind .
Das Baby war nicht geplant aber ich freu mich trotzdem .
In Dez 2014 hab ich jemanden kennengelernt und habe eine Email Affäre gehabt . Nach 11 j Ehe die schon keine mehr war bin ich ausgebrochen was ich sehr bereut habe und es sofort beendet habe . Was ich nicht wusste das mein Mann mein Email und andere Portale überwacht .
In Dez ist er dann ausgezogen und Mitte Jan 2015 wieder zurück .
Dann konnte er doch nicht damit umgehen und ging in Marz wieder und Mitte April doch wieder zurück . Da entstand auch das Kind .
Ende Aug ist er wieder raus und meinte das Kind wäre eh nicht seins und ein Unfall. Ich war wie geschockt . Im Nachhinein fand ich herraus das er bereits ne andere schon hat . Um die Kinder kümmert er sich fast nicht bis auf einmal die Woche holt er sie ab . Bis dato kam er 2 mal die Woche abends rum und sass für je ne Stunde 1 auf dem Sofa , das war der Besuch . Ich möchte das nicht mehr und ihn auch nicht sehen und hören . Auch habe ich ihn in jedem Portal , Handy gesperrt weil er weiter mich überwacht . Auch das schloss wurde getauscht . Heute sagte er den Kindern wenn er was mit ihnen machen soll möchten sie bitte Geld mit bringen , er hätte keins ??? Wie bitte ???
Er verdient sehr gut und zahlt nur für die Kids für mich nicht . Leider musste ich den Rest von der Arge beantragen . Ständig drängte er auf Blitz Scheidung damit er nicht zahlen muss. Meine Anwältin sagt das es blödsin ist , den er wird ab der Geburt den 5 Kindes Betreungsunterhalt zahlen und nochmals Unterhalt für das Kind . Ach ja erst muss der Vaterschafstest her .
Ich möchte mit diesen Mann nichts mehr zu tun haben nie wieder , Bat ihn mich in Ruhe zu lassen damit ich zu Ruhe komme und mich auf die Geburt vorbereite . Ständigt erzählt er den Kids dummes Zeug und lügt .
Wie würdet ihr das beurteilen und wie würdet ihr euch verhalten ??
Ich komme super alleine klar , zumal ich eh alles alleine gemacht habe inkl Job .
Grüsse Nike

 
21 Antworten:

Re: Mus mir das von der Seele schreiben sorry lang

Antwort von Pamo am 11.10.2015, 20:31 Uhr

Bitte geh zum Rechtsanwalt und lass den Unterhalt für die Kinder, den Trennungsunterhalt für dich und seinen Beitrag für das Ungeborene berechnen.

Laut Gesetz ist er der Kindsvater des Ungeborenen bis das Gegenteil bewiesen und amtlich festgestellt worden ist.

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Re: Mus mir das von der Seele schreiben sorry lang

Antwort von desireekk am 11.10.2015, 23:13 Uhr

Hallo Nike,

wie schon geschrieben:
solange ihr noicht geschieden seid, muss er nicht nur für die Kinder zahlen, sondern auch Trennungsunterhalt sofern er mehr verdient als Du nach Abzug des Kindesunterhalts.
Da kommt er nicht drzumherum. Da der Trennungsunterhalt meist höher ist als der nacheheliche Unterhalt hast Du keinerlei Veranlassung in eine "Bltzscheidung" einzuwilligen. Wozu auch?
Und: da Ihr verheiratet seid, ist es sowieso "sein" Kind, er kann höchstens sein Geld rausschmeissen und auf Feststellung der NICHT-Vaterschaft klagen, denn der Vater ist er kraft Gesetzes sowieso.

Aber eines möchte ich noch anmerken:
"In Ruhe lassen" wird er dich nicht. Und wird er auch kaum können bei bald 5 Kindern.
Wie nahe es Dir allerdings geht was er da so von sich gibt, DAS entscheidest wiederum DU!

Lass ihn reden, lass es nicht zu nahe an dich ran.
ich habe hier aus so ein Exemplar, der immer versucht über die Kinder mich zu treffen.
Das kann er aber nicht, auch wenn mir die Kinder leid tun wenn sie es aushalten und ausbaden müssen.
Ggf. würfde ich ihn mal zu einem Gespräch beim Jugendamt einladen lassen um dort Regeln zu besprechen wie man mit den gemeinsamen Kindern umgeht und was man bei ihnen an Information ablädt und was nicht.

Viel Kraft und alles Gute!

Désirée

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Re: Mus mir das von der Seele schreiben sorry lang

Antwort von sterntaler82 am 12.10.2015, 9:27 Uhr

Das ist so ein Kandidat wie mein Ex und dem würde ich nix schenken!!!! Ich bin immer für ne friedliche Lösung aber das was er macht geht garnicht!!!!!
Also ab zum Anwalt trennungsunterhalt einfordern!!! Blitzscheidung ( tolles Wort) gibt es in Deutschland so nicht, damit man das trennunsjahr nicht einhalten muss muss schon sehr viel vorgefallen sein.
Such Kontakt zum Jugendamt und lass den Umgang klären und nein der Umgang findet definitiv nicht in deinem Wohnzimmer statt

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Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 10:12 Uhr

Und Du willst nun nicht mehr, dass ihr Vater sie daheim besucht? Sie dürfen ihn nur noch außerhalb der Wohnung sehen, damit Du Dich in Ruhe auf die Geburt vorbereiten kannst?

Nun, ich denke, dass Du und Dein Mann eure partnerschaftliche Ebene von der Elternebene trennen solltet. Werdet erwachsen.

Grüße
Sodapop

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Sodapop, es geht aber einfach nicht immer!

Antwort von Limayaya am 12.10.2015, 11:11 Uhr

Es ist schön, dass es bei dir offensichtlich friedlich abgeht, und du dich mit deinem Ex absolut freundlich und ohne sonstige Emotionen auf Elternebene unterhalten könnt.

Aber: in den allerwenigsten Fällen geht das so einfach. Für die meisten Trennungspaare ist es ein langer, harter Weg auf dieser Ebene anzukommen....und da immer zu einer Beziehung zwei gehören, gibt es auch genug Paare die NIE auf dieser Ebene ankommen. Da kann ich als Frau noch so friedfertig und kinderorientiert denken: wenn der Vater querschlägt, muss ich mir das auch nicht bieten lassen.

Im vorstehenden Fall: ich verstehe die AP durchaus! Ein Mann der mich einerseits betrogen hat, andererseits die Frechheit hat, mich zu überwachen, einen Mann der während eines Versöhnungsversuch dann auch noch ein Kind zeugt und hinterher behauptet, es wäre nicht von ihm....so jemanden will ich definitiv NICHT auf meinem Sofa sitzen haben!

Mag sein, dass sich das alles klärt und es in 1-2 Jahren ganz anderst aussieht....aber JETZT würde ich den Kerl auch nicht in meine Wohnung lassen. Es gibt durchaus genug Möglichkeiten, außerhalb meiner Wohnung Umgang zu haben

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Sie war ja auch kein Kind von Traurigkeit

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 11:34 Uhr

Sie hat ihn betrogen, er hat während der diversen Trennungen der beiden mittlerweile eine neue Beziehung gefunden.
Beide sind miteinander ins Bett gehüpft, obwohl klar war, dass diese Beziehung keinen Bestand mehr hat und beide haben nicht verhütet.

Jetzt im ersten Reflex einfach nur auf den bösen, bösen Mann zu deuten ist von daher etwas sehr einfach.

Zudem frage ich mich, wie jemand die eMails und Onlineportale des anderen ohne Mitteilung des Kennwortes überwachen kann. Wenn die Ehe schon lange keine mehr war ändere ich doch mal meine Kennwörter. Besonders wenn ich eine "Email-Affäre" habe.

Und warum soll er keinen Vaterschaftstest wünschen dürfen? Er weiß doch, dass sie mindestens eine "Email-Affäre" hatte. Warum darf er nicht anzweifeln dürfen, dass das Kind von ihm ist? Würde ich im ersten Moment auch wollen, wenn ich der Mann wäre.

Und nein, es ist kein langer Weg auf dieser Ebene anzukommen. Man macht es einfach und verlässt in der Zeit zur Not die Wohnung ( so mache ich es ). Denn diese Wohnung wird zwar von mir bezahlt aber mein Kind hat das Recht Besuch zu empfangen.
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass sich so tiefe Gräben auftun, besonders, wenn von beiden Seiten aus die Beziehung schon längst als gescheitert angesehen wurde. Wo ist die Vernunft geblieben? Ist das wirklich so schwer?


Grüße
Sodapop

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Re: Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Antwort von mf4 am 12.10.2015, 11:55 Uhr

Hm... für mich liest sich das, als wäre jemand eingeschnappt, weil er einen Neustart nicht ernst nahm und eine andere am Start hatte.
Verständlich aber... dafür können die Kinder nichts.
Beide haben sich gegenseitig betrogen, beide haben nicht verhütet.
Wenn er die Vaterschaft anzweifelt kann er für den Gegenbeweis gern zahlen... bis dahin ist und bleibt er der Vater vor dem Gesetz.

Ich nehme an, einige Kinder sind noch recht jung und dann bei dem Baby wird das ganz ohne Zutritt in die eigene Wohnung schwer werden.
Ich nehme nicht an, dass die Mutter ein Baby gleich mitgeben will.

Ich habe mir das Recht herausgenommen meinen Ex1 nicht in meine Wohnung zu lassen, weil er nicht in der Lage war sich angemessen zu benehmen. Die Kinder waren groß genug, dass er sie an der Tür empfange und abliefern konnte.
Mein Ex2 machte sich hier auch mehr breit als mir lieb war aber zumindest benahm er sich und dann besucht er eben die Kinder mal, wenn es ihm zu aufwändig zu sein scheint mit ihnen was zu unternehmen.

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sie....

Antwort von Limayaya am 12.10.2015, 12:12 Uhr

"Und nein, es ist kein langer Weg auf dieser Ebene anzukommen. Man macht es einfach und verlässt in der Zeit zur Not die Wohnung ( so mache ich es )"

Den wichtigsten Satz in meinem Posting hast du überlesen: es gehören zwei dazu!!!!

Und: Wenn mich jemand überwacht hat, in meinen Mails-Accounts rumspioniert usw. usf...so jemanden lasse ich defitiv KEINE Sekunde unbeaufsichtigt in meine Wohnung. Er hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er keinen Skrupel hat, meine Intim- und Privatsphäre zu verletzten...woraus sollte ich mein Vertrauen nähren, dass er es jetzt nicht wieder tut.

2. Und: die Tatsache, dass sich hier beide nicht mit Ruhm bekleckert haben, was die Treuehaltung angeht, bedeutet nicht automatisch dass SIE jetzt zu allem Ja und Amen sagen muss, Hauptsache der Herr Kindsvater wird geschont...denn letztendlich geht es darum, es geht gar nicht um die Kinder. Babylein ist noch gar nicht geboren, die anderen Kinder sind groß genug, sich außerhalb der Wohnung mit dem Vater zu treffen. Bis Kind Nr. 5 da ist geht ja noch eine Weile ins Land, bis dahin hat sich vielleicht alles geändert...es muss ja gar nicht heißen, dass es sich nie ändert...aber JETZT im Moment, käme mir der Kerl auch nicht in die Wohnung

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Re: Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 12:22 Uhr

Wenn sich jemand nicht angemessen verhält, dann braucht er nicht reinkommen - das ist klar.
Mein Mann stand auch schon schwer alkohlisiert und wirres Zeug redend in der Tür und ich durfte mir auch eine nette Schimpfworttirade anhören. Da freute ich mich doch darüber, von meinem Hausrecht gebrauch machen zu können.

Aber ich fand die Vorstellung schon immer befremdlich, wenn Tochterkind den Kontakt zum Vaters immer von meinem Goodwill abhängig machen muss. Ich habe ganz schnell verstanden, dass mein Mann sich der Tochter gegenüber ganz anders verhält als mir gegenüber.

Und mir ist es sogar lieber, wenn die Treffen hier bei mir zu Hause statt finden. So habe ich noch ein bisserl die Aufsicht und bekomme mit, was geschieht. Besser geht es doch eigentlich nicht.

Grüße
Sodapop

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Aber es muss ja wohl eine Zeit gegeben habe, zu der ihr es Recht gewesen sein muss,

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 12:28 Uhr

dass er ihre eMail liest. Er hat ja die Kennwörter. Ihm das jetzt im Nachhinein zum Vorwurf zu machen ist da meiner Meinung nach etwas unfair.

Und nein, sie soll nicht zu allem Ja und Amen sagen. Es geht auch nicht darum den Vater der Kinder zu schonen. Es geht aber darum, das Wohl der Kinder mit oberster Prioriät zu versehen. Und dazu gehört meines Empfinden auf jeden Fall dazu, ihn nicht den Zutritt zur Wohnung zu verwähren.

Dazu kommt, dass sie ihm das so und so nicht untersagen darf, solange er noch im Mietvertrag mit drinnen steht. Ich gehe mal davon aus, dass dies der Fall ist. Und solange sie nicht geschieden sind darf sie ihm den Zutritt in die eheliche Wohnung eigentlich garnicht verwehren.
Rechtlich bewegt sie sich da doch auf einem recht dünnen Eis.

Grüße
Sodapop

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Re: Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.10.2015, 13:26 Uhr

Aber das ist doch DEIN Empfinden. Ein anderer Mensch darf anders empfinden.

Ich hätte meinen Ex so kurz nach der Trennung auch nicht in meiner Wohnung haben wollen. Inzwischen ist es mir egal, er war auch schon zum Essen da, aber eine ganze Weile nach der Trennung war es mir nicht recht. Da wollte und brauchte ich Abstand. GsD hatte der Ex auch nicht das Bedürfnis, in die Wohnung zu kommen - im Gegenteil, er weigerte sich, mir und der vorher gemeinsamen Wohnung auch nur näher als 10 Meter zu kommen - das fand ich dann wiederum albern.

Ich habe für mich die Erklärung gefunden, daß es eben vorher die gemeinsame Wohnung war. Ich brauchte Zeit, das zu MEINER Wohnung werden zu lassen - und er brauchte diese Zeit auch, um quasi den Schritt vom "Bewohner" zum "Gast" zu schaffen. Und genau da hakt es doch bei der AP auch. Ein Gast des Kindes hat keine Stunde auf dem Sofa herumzusitzen! Da führt sich doch noch jemand wie ein Bewohner auf. Und für die AP fühlt es sich - so interpretiere ich ihren Unwillen - auch noch so an.

Ich finde es sehr legitim, daß man diese "Wechselphase" bewußt gestalten und durchführen will - gerne mit etwas mehr Abstand, als man dauerhaft aufrechterhalten will und kann. Das muß sich ja erst einpendeln, auf allen Seiten - auch auf Seiten der Kinder, übrigens.

Ich würde ebenfalls darauf bestehen, daß JETZT der Umgang doch lieber bei ihm stattfinden solle. Wie das Ganze dann aussieht, wenn das Kind da ist und etwas Zeit ins Land gegangen ist, darüber redet man in ein paar Monaten. JETZT ist erstmal die "Gewöhne Dich dran, daß Du nicht mehr hier wohnst!"-Phase.

Rechtlich ist das übrigens gar kein dünnes Eis, wenn er schon umgemeldet ist. Der Mietvertrag ist da schnuppe.

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Re: Aber es muss ja wohl eine Zeit gegeben habe, zu der ihr es Recht gewesen sein muss,

Antwort von shinead am 12.10.2015, 13:26 Uhr

>> Und solange sie nicht geschieden sind darf sie ihm den Zutritt in die eheliche Wohnung eigentlich garnicht verwehren.

Stimmt nicht. §1361b Abs. 3 und 4

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Re: Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 13:51 Uhr

Er verwirkt doch nicht sein Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung, nur weil er sich umgemeldet hat. Er muss sich ja schließlich innerhalb von 2 Wochen ummelden, wenn er ausgezogen ist. Das bedeutet aber überhaupt nichts.

Die eheliche Wohnung genießt einen besonderen Schutz. Erst wenn das Gericht die Wohnung zuweist, der Mietvertrag von beiden Seiten mit Zustimmung des Vermieters geändert wurde oder aber der Ehegatte, welche die Wohnung verlassen hat, 6 Monate lang keine ernstliche Rückkehrabsichten beurkundet hat, erst dann ist das Nutzungsrecht an der Wohnung verwirkt.

Ansonsten hast Du Recht: Es ist mein Empfinden.

Grüße
Sodapop

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Jipp

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 13:58 Uhr

Zu Absatz 3: Sie schreibt nicht, dass ihr die Wohnung zugewiesen worden ist. Würde mich auch wundern, da die beiden erst im August ein Kind gezeugt haben. Von daher glaube ich nicht, dass die Zuweisung der Wohnung gerichtlich erfolgte.

Aber zu Absatz 4: Er ist erst im August ausgezogen, also ist das gerade mal 2 Monate her.

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Sind doch mehr als 6 Monate

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.10.2015, 13:58 Uhr

Ein Versöhnungsversuch, der weniger als 3 Monate dauert, unterbricht das Trennungsjahr NICHT (Paragraph 1567 Abs. 2).

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Re: Sind doch mehr als 6 Monate

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 14:11 Uhr

Stimmt. Diese Versöhnungsversuche habe nur ein Kind gezeugt, nicht aber das Trennungsjahr unterbrochen.

Na dann.....

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Re: Sind doch mehr als 6 Monate

Antwort von mf4 am 12.10.2015, 15:18 Uhr

Lustig... man soll nicht für den anderen kochen, waschen und gemeinsam haushalten, Tisch und Bett trennen. Dass man keine Kinder auf dem Sofa zeugen darf hat sicher keiner festgelegt.

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Re: Sind doch mehr als 6 Monate

Antwort von nike30 am 12.10.2015, 15:27 Uhr

Hallo zusammen ,
vielen dank für eure Antworten .
Eine Email Affäre ist : Keine Treffen und schon gar nicht GV .
Bis zu heutigen tag gab es keinen anderen Mann .
Somit die Behauptung das Kind sei nicht sein hm ???
Trotzdem vielen dank nochmal

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Re: Sind doch mehr als 6 Monate

Antwort von mf4 am 12.10.2015, 16:09 Uhr

Eine moderne Brieffreundschaft?
Dann war es offenbar ein vorgeschobener Grund und er wohle eh die Biege machen.

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Das weißt Du,

Antwort von Sodapop am 12.10.2015, 17:42 Uhr

aber er kann das nicht wissen. Somit kann er dir nur glauben. Und da er ja anscheinend kein riesen Interesse an den vier bis jetzt vorhandenen Kindern hat - sonst würde er in der einen Stunde etwas mit den Kindern machen und nicht nur auf deinem Sofa hocken - ist es nachvollziehbar, dass er über ein 5. Kind not amused ist. Aber da es für dich ja klar ist, dass nur er der Vater sein kann soll er doch seinen Vaterschaftstest machen.
Dann ist alles geklärt und es gibt keine Verdächtigungen, unter denen das neue Kind leiden könnte.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute und das ihr bald wieder normal miteinander umgehen könnt.

Grüße
Sodapop

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Re: Das weißt Du,

Antwort von mf4 am 12.10.2015, 17:46 Uhr

Diese "Affäre" war der Trennungsgrund und er hat wohl damals schon mehr vermutet. Wenn ich ehrlich bin würde ich dann auch nicht glauben, wenn mein Partner mir beteuert, er habe nur per Mail rum gemacht... wie immer das gehen soll.

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