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Geschrieben von Fay77 am 01.05.2015, 12:46 Uhr

lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Muss ich dem KV mehr Tage zugestehen als abgesprochen? Also ich meine wenn er die Kinder eigentlich von Freitag nachmittag bis Sonntag hat ,muss ich dann zugestehen dass er die Kinder schon mittwochs holt da Donnerstag Feiertag ist und er ein langes Wochenende machen will. ....
Bitte keine doofen Kommentare bezüglich er ist doch der Vater. ..und ich sollte an die Kinder denken. ...
Möchte nur die rechtliche Seite wissen. ...

 
14 Antworten:

Was habt ihr denn vereinbart?

Antwort von Marianna81 am 01.05.2015, 13:02 Uhr

...

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Pamo am 01.05.2015, 13:11 Uhr

Du musst dich nur an eure Vereinbarung halten.

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Fay77 am 01.05.2015, 13:22 Uhr

Vereinbart ist dass er die Kinder jeden Dienstag hat und jedes zweite Wochenende. Haben aber nichts schriftlich. ...außer den Satz individuelle Absprache

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Patti1977 am 01.05.2015, 13:28 Uhr

Rechtliche Regelung gibt es nicht. Vereinbaren.

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Trulla1984 am 01.05.2015, 13:30 Uhr

Dann macht es doch schriftlich dann stellt sich solche frage in Zukunft nicht mehr.
Das individuelle würde ich so handhaben das es mindestens 2 Wochen vorher erfragt wird damit man selber planen kann.

Kommt der KV kurzfristig und es ist schon was geplant hat er halt pech. Wenn nichts weiter ansteht würde ich Kind fragen ob es eher hin mag.

Lg

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von mf4 am 01.05.2015, 13:30 Uhr

Müssen musst du sicher nicht aber warum nicht den Tag eher? Warum wegen der 1 oder 2 mal im Jahr streiten?
Ich war für meine Kinder enttäuscht, denn der KV wollte seine Kinder nicht 1 Tag länger.

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Pamo am 01.05.2015, 14:08 Uhr

Ist ja blöd dass ihr keine genaue Absprache habt. So müsst ihr euvh jedes Mal wieder einigen was genau euch beiden passt.

Es gibt also keine grundsätzliche Lösung solange ihr keine verbindliche Absprache trefft.

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Was habt ihr denn schriftlich festgehalten?

Antwort von Fay77 am 01.05.2015, 17:54 Uhr

Habt ihr alle schriftliche Vereinbarungen? Wenn ja was schreibt man da? Habt ihr das selber gemacht oder zusammen mit dem Jugendamt oder sogar notariell?

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Re: Was habt ihr denn schriftlich festgehalten?

Antwort von mf4 am 01.05.2015, 18:17 Uhr

Ich hatte weder mit KV1 noch KV2 jemals etwas schriftliches.

Zu 100% auf jedes 2.WE bestehen heißt auch, dass er nicht tauschen muss, wenn mir das andere WE lieber ist und fällt das WE auf den 24.12. sitze ich unterm Christbaum ohne Kind.

Hier ist es offiziell jedes 2.WE aber wenn er fragt wegen 1 Tag eher sage ich nicht nein, Ist doch toll für die Kinder.
Hier ist es aber leider nicht so, dass man(N) nach mehr verlangt und gar unter der Woche mal Zeit hätte.

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Trulla1984 am 01.05.2015, 19:02 Uhr

Bei mir war es etwas schwieriger mit dem KV weil er ständig Probleme gemacht hat ging der Umgang vor Gericht.

Es wurde jedes 2 Wochenende und 1 Nachmittag in der Woche geregelt.
Feiertage hat die Richterin auch mit Festgelegt was ich total klasse finde weil ich so keine Probleme habe.
Genauso der Geburtstag vom Kind steht drin das es dann mein Umgangstag ist.
Wenn Umgang durch Krankheit wegfällt muss ich nichts nachholen.

Ich hatte eine echt tolle Richterin und bin ihr bis heute noch dankbar.

Dir kann ich nur empfehlen es übers Jugendamt zu machen.

Lg

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von mf4 am 01.05.2015, 19:14 Uhr

Tolle Richterin... aber nur zu deinen Gunsten. Ein Umgang fällt aus wegen Krankheit und warum holt man das nicht selbstverständlich nach? Der Umgang ist schließlich auch fürs Kind. Es freut sich doch sicher auch Papa zu sehen.

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von Trulla1984 am 01.05.2015, 19:52 Uhr

Ja war eine super Richterin und das hat der KV auch verdient weil er sogar vor Gericht gelogen hat um super toll da zu stehen.
Ich bin dankbar dafür das es noch solche Richter gibt die auch gewissen Vätern ihre Grenzen aufzeigen wenn sie denken sie können alles mitlerweile machen.

Und von der lieben Richterin habe ich sogar die Vermögenssorge bekommen weil Kind um sein Geld betrügen fand sie auch nicht witzig.

Also mal für die Damen hier die immer gleich los wettern über die ach so armen Väter hier.
Es sind nunmal nicht alle KV nur aufs Wohl des lieben Kindes bedacht sondern der Mutter eins reinzuwürgen.
Da ist es nur fair wenn sie Grenzen aufgezeigt bekommen.

Das ist meine Meinung die ich mitlerweile habe nach dem ganzen Stress mit den doch ach so armen Kindesvater

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von SimplySingle am 01.05.2015, 20:34 Uhr

Ich würde das zugestehen, was die Kinder glücklich macht!

Wenn Du noch keine Pläne hast, kannst Du ihm das lange WE ja zugestehen. Du kannst Dich ja generös zeigen, ohne dass er das erfährt, und was schönes für Dich machen ; )

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Re: lange Wochenenden. ..was muss ich zugestehen?

Antwort von leaelk am 03.05.2015, 21:59 Uhr

Ehrlich gesagt verstehe ich solche Fragen nicht.
Wenn es den Kindern beim Papa gut geht, dann ist es doch richtig toll, dass sie mal mehr Zeit mit ihm verbringen können.
Ich selber freue mich immer total auf und über solche langen Wochenenden! (Meine Kinder sich übrigens auch)

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