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Geschrieben von Pimboli am 13.08.2017, 13:52 Uhr

Konfirmandenunterricht

Mein Sohn ( Okt. 2005 geb. ) möchte ab Sept. zum Konfi . In unserer Gemeinde starten in 2017 die Jahrg. 2004 + 2005 zum Konfi , in 2019 starten die Jahrg. 2006 + 2007 . Der Kindsvater findet ihn zu jung + möchte nicht , das er jetzt mit Konfi startet .Kann ich ihn trotzdem dort hinschicken , denn ich unterstütze seinen Wunsch . Ein nochmaliges Gespräch mit dem KV würde nichts bringen .Kürzlich kam mein Kind aus dem Papa WE , ich habe keine Zeit für Konfi , muß für die Schule lernen . Konfi findet 14tägig. statt für 90 Min .

 
8 Antworten:

Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von spiky73 am 13.08.2017, 15:37 Uhr

Ich bin katholisch, kenne mich daher damit nicht aus. Aber ich dachte immer, Konfirmanden sind älter, so 15 oder 16?

Allerdings verstehe ich die Argumentation des Vaters nicht: Ich würde das Kind mit seinen Altersgenossen gehen lassen...

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von Missthaichi am 13.08.2017, 16:38 Uhr

Ich weiß leider die rechtliche Lage nicht, aber sollte religiöse Dinge ab einem
Bestimmten Alter nicht das Kind entscheiden? Wenn er nicht gehen möchte, müsstet ihr das doch auch akzeptieren. Und wenn es jetzt sein Kahrgang ist, verstehe ich nicht, was dagegen spricht.

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von brittachen am 13.08.2017, 20:07 Uhr

Korrigiert mich, falls ich falsch liege,
aber ich bin der Meinung, dass der Vater hier mit seinem "Wunsch" nicht durch kommt.
Für mich klingt es nach Schikane.

Es werden doch nicht umsonst die Jahrgänge zuzammen genommen...

Ich würde, falls seine Unterschrift benötigt wird ( meine wollten keinen Konfi, daher weiß ich das nicht),
ihn anschreiben mit bitte um Zusendung seiner Unterschrift bis zum Stichtag xy.

Kommt nix, würde ich seine Unterschrift ersetzen lassen. Dann soll er dem Richter mal seine Gründe erklären. ..

Als Unterstützung kannst du dir schon jetzt das Jugendamt dazu holen und um ein klärendes Gespräch bitten.
Macht sich dann vor Gericht nochmal so gut....

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von Leena am 13.08.2017, 21:35 Uhr

Ich habe hier gerade die Anmelde-Unterlagen zum Konfirmandenunterricht für meinen ältesten Sohn (geb. 2003) hier liegen - hier in Hessen findet der Konfi-Unterricht immer dienstags nachmittags statt und es ist mit den Schulen abgesprochen, dass in der 8. Klasse dienstags kein Nachmittagsunterricht ist. Daher wäre es hier schwierig, erst ein Jahr später oder so zum Unterricht zu gehen...

Bei den Formularen steht jedenfalls bei, dass bei Religionsunmündigen unter 14 Jahren die Unterschrift der Sorgeberechtigten benötigt wird.

Ist bei uns kein Thema, zumal mein Sohn eh diese Woche religionsmündig wird, dann kann er sowieso selber unterschreiben. Aber Dein Sohn ist ja noch jünger... bis zur Konfirmation ist er aber doch auch 14, oder?

Ich würde, wenn mit dem Sohn geklärt ist, dass er will, mich zeitnah ans Gemeindebüro wenden und es da abklären. :-)

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von aus 4 mach 3 am 13.08.2017, 22:27 Uhr

hmhmmmm der Unterricht findet doch unter der Woche statt, wäre er da beim Vater?
Falls nein, würde ich mir da gar nicht "in die Suppe spucken lassen"!

Geh mal zum Pfarrbüro und frage ob es einen Flyer o Informationsmaterial gibt, in denen auch steht warum welche Jahrgänge zusammen gefasst werden, ob die Teilnahme verpflichtend ist etc.....
Das würde ich das nächstemal dem Herrn Papa in die Hand drücken mit einem netten 3 Zeiler:

Ich möchte Dich darüber informieren, dass unser Sohn ab dem XXXX zum Konfi Unterricht geht. Die Konfirmation wird im Mai 2018 (falls Datum bekannt detailliert angeben) stattfinden. Über die Organisiation und Ablauf der Feier werde ich Dich Zeitnah informieren. Das Konfi Kamp findet vom XXX bis statt und kostet XXXX€, bitte überweise mir bis zum XXX die Hälfte der Kosten.
Herzlichen Dank!
Beste Grüße Pimboli

ToiToiToi

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von shinead am 14.08.2017, 9:06 Uhr

Wann soll die Konfirmation denn sein? Normalerweise sind Konfirmanden zum Zeitpunkt der Konfirmation 14 Jahre alt und damit religionsmündig. Dann haben die Eltern keine Entscheidungsgewalt mehr über die Entscheidung ob das Kind zur Konfirmation geht, oder nicht.

Sprich: Ist Dein Junior zum Zeitpunkt der Konfirmation über 14 darf er selbst entscheiden und der KV hat nichts "zu melden".
Ist Junior unter 14 zum Zeitpunkt der Konfirmation hat der KV grundsätzlich ein Mitspracherecht (wobei ich zugeben würde es hier zu einer Klage seinerseits ankommen lassen. Da das Kind zur Konfirmation möchte wird kein Richter diesem Wunsch widersprechen).

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.08.2017, 11:20 Uhr

Für den Unterricht an sich braucht man m.E. keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Für die Konfirmation nachher schon, solange das Kind noch keine 14 ist.

Vor Gericht hätte der KV schlechte Karten: Das Kind will hin, und die Konfirmation wird standardmäßig für diese Jahrgänge durchgeführt. Wenn das Kind bereits getauft ist, werden seine Argumente noch alberner, denn der Taufe mußte er ja schon zustimmen. Damit hat er keine Chance, denn er hat ja grundsätzlich schon zugestimmt, daß das Kind evangelisch wird. Die Konfirmation ist ja in dem Sinne nur eine Bestätigung dieser bereits vorher - auch von ihm - getroffenen Entscheidung.

Allerdings wäre ein Gerichtsverfahren auch für das Kind doof. Es steht ja eh schon zwischen den Stühlen :-(.

Sprich mit dem Pastor, daß das Kind zumindest zum Konfi-Unterricht mit seinen Altersgenossen gehen kann. Wenn der Kind zur eigentlichen Konfirmation 14 ist, ist auch die kein Thema. Wenn sie vorher ist und Dein Ex bis dahin keine Vernunft angenommen hat, mußt Du mit Deinem Sohn überlegen, ob Ihr es drauf ankommen lasst, oder ob er die dann nachholt. Das Wichtigste, in Bezug auf Freunde und Gruppen, ist doch eh der Unterricht.

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Re: Konfirmandenunterricht

Antwort von nociolla am 21.08.2017, 19:09 Uhr

Bei uns ist der Unterricht nur 1 Jahr darum müssen die Kinder mind. 13 sein beim Anfang um zur Konfirmation mind. 14 und damit religionsmündig zu sein.
Da ohne religionsmündig ja der Konfirmant nicht der Konfirmation zustimmen kann.
Was sagt den die Gemeinde ?

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